GEZ: Gebühr für UMTS-Handys
Verfasst: 24. März 2006 14:30
[ma] Auch Mobilfunkgeräte die über UMTS oder GPRS ins Internet gehen, sind ab 1. Januar 2007 Gebührenpflichtig. Dies bestätigte die GEZ gegenüber DIGITAL FERNSEHEN.
Ab 2007 gilt jedes internet-fähige Gerät laut Rundfunkstaatsvertrag als TV-Empfänger. Nach Interpretation der Gebühreneinzugszentrale zählen dazu auch Mobiltelefone, die über UMTS oder GPRS Zugang zum Internet besitzen.
Die Art des Bildschirms oder dessen Darstellungsgröße und -qualität hat ebenfalls keinen Einfluß auf die Gebührenpflicht. "Ausschlag gebend ist, dass Rundfunkfunkdarbietungen empfangen werden können", lässt ein Sprecher der GEZ wissen. Damit stellen selbst monochrome, grob auflösende LCD-Displays keinen Grund dar, auf die Gelder zu verzichten.
Zahlungspflicht besteht nach Einschätzung der GEZ ebenfalls, sofern die mobilen TV-Übertragungen ohne öffentlich-rechtliche Beteiligung stattfinden. Auch dann würde nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (§ 1, Abs. 2) eine Gebührenpflicht bestehen.
Quelle: http://www.digtitalfernsehen.de vom 24.3.06
Ab 2007 gilt jedes internet-fähige Gerät laut Rundfunkstaatsvertrag als TV-Empfänger. Nach Interpretation der Gebühreneinzugszentrale zählen dazu auch Mobiltelefone, die über UMTS oder GPRS Zugang zum Internet besitzen.
Die Art des Bildschirms oder dessen Darstellungsgröße und -qualität hat ebenfalls keinen Einfluß auf die Gebührenpflicht. "Ausschlag gebend ist, dass Rundfunkfunkdarbietungen empfangen werden können", lässt ein Sprecher der GEZ wissen. Damit stellen selbst monochrome, grob auflösende LCD-Displays keinen Grund dar, auf die Gelder zu verzichten.
Zahlungspflicht besteht nach Einschätzung der GEZ ebenfalls, sofern die mobilen TV-Übertragungen ohne öffentlich-rechtliche Beteiligung stattfinden. Auch dann würde nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (§ 1, Abs. 2) eine Gebührenpflicht bestehen.
Quelle: http://www.digtitalfernsehen.de vom 24.3.06