GEZ will Rundfunkgebühren für Handy-Fernsehen
Verfasst: 9. Januar 2006 12:53
[fp] Berlin - Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) will sich nach einem Zeitungsbericht Rundfunkgebühren für Mobiltelefone erheben.
Bei Fernsehtauglichen Handys handle es sich nach Auffassung der GEZ, die für Deutschlands öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten die Gebühren einzieht, um "mobile Rundfunkempfangsgeräte", berichtete die "Berliner Zeitung" (Samstagausgabe) vorab. Es bestehe somit grundsätzlich eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag in seiner derzeit gültigen Fassung.
Die meisten Handybesitzer müssten aber kein zusätzliches Geld bezahlen, schrieb das Blatt. In der Regel handle es sich bei den meisten Mobiltelefonen um Zweitgeräte. Schließlich hätten Mobiltelefon-Besitzer zumeist bereits einen Fernseher zu Hause angemeldet.
Betroffen von der Gebührenpflicht seien keineswegs nur neuartige Mobiltelefone, in die digitale Fernsehempfänger eingebaut seien, schrieb die Zeitung weiter. Abgabepflichtig seien auch UMTS-Handys, über die Rundfunksendungen empfangen werden könnten. Ein Empfang von Rundfunkinhalten über UMTS stelle keinen Empfang über Internet dar. Solche Geräte seien daher auch heute schon gebührenpflichtig.
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten 2004 festgelegt, dass vom 1. Januar 2007 an auch Internet-taugliche Computer gebührenpflichtig werden. Nach Meinung von Experten würden Handys spätestens zu diesem Zeitpunkt GEZ-pflichtig. "Wenn es bei der bisherigen Regelung bleibt, werden vom 1. Januar 2007 an mit einem Schlag alle ans Internet angeschlossenen PC und andere so genannte neuartigen Rundfunkempfangsgeräte gebührenpflichtig", sagte der Präsident des Verbandes der privaten Rundfunkanbieter VPRT, Jürgen Doetz, der Zeitung. Dazu gehörten grundsätzlich auch Handys und Taschencomputer. Von Deutschlands größtem UMTS-Netzbetreiber Vodafone kam Widerspruch. "Unser Angebot wird nicht als Rundfunk qualifiziert", sagte eine Firmen-Sprecherin dem Blatt.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 7.1.06
Bei Fernsehtauglichen Handys handle es sich nach Auffassung der GEZ, die für Deutschlands öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten die Gebühren einzieht, um "mobile Rundfunkempfangsgeräte", berichtete die "Berliner Zeitung" (Samstagausgabe) vorab. Es bestehe somit grundsätzlich eine Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag in seiner derzeit gültigen Fassung.
Die meisten Handybesitzer müssten aber kein zusätzliches Geld bezahlen, schrieb das Blatt. In der Regel handle es sich bei den meisten Mobiltelefonen um Zweitgeräte. Schließlich hätten Mobiltelefon-Besitzer zumeist bereits einen Fernseher zu Hause angemeldet.
Betroffen von der Gebührenpflicht seien keineswegs nur neuartige Mobiltelefone, in die digitale Fernsehempfänger eingebaut seien, schrieb die Zeitung weiter. Abgabepflichtig seien auch UMTS-Handys, über die Rundfunksendungen empfangen werden könnten. Ein Empfang von Rundfunkinhalten über UMTS stelle keinen Empfang über Internet dar. Solche Geräte seien daher auch heute schon gebührenpflichtig.
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten 2004 festgelegt, dass vom 1. Januar 2007 an auch Internet-taugliche Computer gebührenpflichtig werden. Nach Meinung von Experten würden Handys spätestens zu diesem Zeitpunkt GEZ-pflichtig. "Wenn es bei der bisherigen Regelung bleibt, werden vom 1. Januar 2007 an mit einem Schlag alle ans Internet angeschlossenen PC und andere so genannte neuartigen Rundfunkempfangsgeräte gebührenpflichtig", sagte der Präsident des Verbandes der privaten Rundfunkanbieter VPRT, Jürgen Doetz, der Zeitung. Dazu gehörten grundsätzlich auch Handys und Taschencomputer. Von Deutschlands größtem UMTS-Netzbetreiber Vodafone kam Widerspruch. "Unser Angebot wird nicht als Rundfunk qualifiziert", sagte eine Firmen-Sprecherin dem Blatt.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 7.1.06