ARCD warnt: Bei Fernsehen am Steuer droht Versicherungsverlu
Verfasst: 21. August 2006 12:27
[jv] Bad Windsheim - Immer mehr Autofahrer entscheiden sich beim Autokauf auch für ein elektronisches Navigationssystem.
Die Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (gfu) rechnet in diesem Jahr mit 960 000 fest eingebauten und portablen elektronischen Wegweisern; das sind 43 Prozent mehr als 2005.
Wer das nötige Kleingeld hat, gönnt sich einen integrierten TV-Tuner, um Fernsehprogramme im Auto empfangen zu können. Nach einer von der EU-Kommission gewünschten Selbstverpflichtung liefern die Hersteller festinstallierte Navigationssysteme mit einer so genannten TV-Sperre aus. Sie stoppt automatisch bei einer Geschwindigkeit von mehr als sechs Kilometern pro Stunde den Empfang auf dem vom Fahrer einsehbaren Monitor, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Aber immer mehr leichtsinnige Autofahrer suchen nach technischen Tricks, um die TV-Barriere zu überlisten, hat der Autoclub ARCD in Bad Windsheim beobachtet.
Aus dem Internet könnten denn auch längst entsprechende Anleitungen und Adressen von Werkstätten heruntergeladen werden. Der ARCD warnt vor derartigen Manipulationen, weil Fernsehen während der Fahrt vom Verkehr ablenkt und die Verkehrssicherheit gefährdet. Leider sei laut einer Auskunft aus dem Verkehrsministerium der Ausbau der vom Hersteller eingebauten TV-Sperre nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht verboten, kritisiert der ARCD. Erst wenn der Fahrer während der Fahrt fernsehe oder einen DVD-Spieler betreibe, liege ein straßenverkehrsrechtlich relevantes Verhalten vor, das nach der StVO bewertet werden könne.
Im Klartext bedeutet dies, dass TV- oder DVD-Sehen am Steuer als grob fahrlässig bewertet werden kann. Der ARCD weist deshalb darauf hin, dass TV-Nutzern im Auto nach einem Unfall der Verlust des Versicherungsschutzes droht.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 21.8.06
Die Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (gfu) rechnet in diesem Jahr mit 960 000 fest eingebauten und portablen elektronischen Wegweisern; das sind 43 Prozent mehr als 2005.
Wer das nötige Kleingeld hat, gönnt sich einen integrierten TV-Tuner, um Fernsehprogramme im Auto empfangen zu können. Nach einer von der EU-Kommission gewünschten Selbstverpflichtung liefern die Hersteller festinstallierte Navigationssysteme mit einer so genannten TV-Sperre aus. Sie stoppt automatisch bei einer Geschwindigkeit von mehr als sechs Kilometern pro Stunde den Empfang auf dem vom Fahrer einsehbaren Monitor, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Aber immer mehr leichtsinnige Autofahrer suchen nach technischen Tricks, um die TV-Barriere zu überlisten, hat der Autoclub ARCD in Bad Windsheim beobachtet.
Aus dem Internet könnten denn auch längst entsprechende Anleitungen und Adressen von Werkstätten heruntergeladen werden. Der ARCD warnt vor derartigen Manipulationen, weil Fernsehen während der Fahrt vom Verkehr ablenkt und die Verkehrssicherheit gefährdet. Leider sei laut einer Auskunft aus dem Verkehrsministerium der Ausbau der vom Hersteller eingebauten TV-Sperre nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht verboten, kritisiert der ARCD. Erst wenn der Fahrer während der Fahrt fernsehe oder einen DVD-Spieler betreibe, liege ein straßenverkehrsrechtlich relevantes Verhalten vor, das nach der StVO bewertet werden könne.
Im Klartext bedeutet dies, dass TV- oder DVD-Sehen am Steuer als grob fahrlässig bewertet werden kann. Der ARCD weist deshalb darauf hin, dass TV-Nutzern im Auto nach einem Unfall der Verlust des Versicherungsschutzes droht.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 21.8.06