Privatsender in Bayern dürfen weiter für Sportwetten werben
Verfasst: 22. August 2006 17:06
[jv] München - Private Fernseh- und Rundfunksender mit bayerischen Lizenzen dürfen weiterhin für Sportwetten werben.
Das Verwaltungsgericht München gab einem entsprechenden Eilantrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) statt, wie die Justizbehörde am Dienstag mitteilte.
Die BLM darf die Weisung des für Medien zuständigen bayerischen Kunstministeriums, wonach Sportwettenwerbung sofort unterbunden werden muss, vorläufig ignorieren. Gegen diesen Beschluss kann die Staatsregierung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichthof erheben.
Von der Entscheidung ist vor allem das Deutsche Sport-Fernsehen (DSF) betroffen, das in Ismaning bei München beheimatet ist. Das Gericht ist der Auffassung, dass auch die Ausstrahlung von Werbung Bestandteil der Programmgestaltung ist. In diesem Bereich seien Weisungen des Ministeriums als Rechtsaufsichtsbehörde grundsätzlich ausgeschlossen. Die Feststellung von Gesetzesverstößen sei allein Aufgabe der BLM. Deren Medienrat habe sich beim Thema Wettwerbung darauf festgelegt, dass ein gleichgerichtetes, zeitlich und inhaltlich abgestimmtes Vorgehen aller Landesmedienanstalten in Deutschland angestrebt wird. (Az. M 17 S 06.2945)
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 22.8.06
Das Verwaltungsgericht München gab einem entsprechenden Eilantrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) statt, wie die Justizbehörde am Dienstag mitteilte.
Die BLM darf die Weisung des für Medien zuständigen bayerischen Kunstministeriums, wonach Sportwettenwerbung sofort unterbunden werden muss, vorläufig ignorieren. Gegen diesen Beschluss kann die Staatsregierung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichthof erheben.
Von der Entscheidung ist vor allem das Deutsche Sport-Fernsehen (DSF) betroffen, das in Ismaning bei München beheimatet ist. Das Gericht ist der Auffassung, dass auch die Ausstrahlung von Werbung Bestandteil der Programmgestaltung ist. In diesem Bereich seien Weisungen des Ministeriums als Rechtsaufsichtsbehörde grundsätzlich ausgeschlossen. Die Feststellung von Gesetzesverstößen sei allein Aufgabe der BLM. Deren Medienrat habe sich beim Thema Wettwerbung darauf festgelegt, dass ein gleichgerichtetes, zeitlich und inhaltlich abgestimmtes Vorgehen aller Landesmedienanstalten in Deutschland angestrebt wird. (Az. M 17 S 06.2945)
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 22.8.06