Rundfunkgebühr auf Computer wird fällig
Verfasst: 2. Januar 2007 13:39
[jv] Berlin- Die umstrittene Rundfunkgebühr auf Computer tritt am 1. Januar in Kraft.
Sie beträgt zunächst 5,52 Euro und entspricht damit der bisher ausschließlich zur Radionutzung erhobenen monatlichen Grundgebühr. Die so genannte PC-Gebühr wird jedoch nur für jene Nutzer oder Betriebsniederlassungen fällig, die über einen internetfähigen Rechner verfügen, aber noch keine Radio- oder Fernsehgebühr entrichten.
Das Gebäude der Gebühreneinzugszentrale mit Sitz in Köln
Die Einführung war heftig umstritten. Selbständige und Unternehmen kritisierten, dass damit jeder Computer, auch wenn er nicht zum TV-Empfang benutzt werde, unter die Regelung falle. Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler legte vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein. Der Verband beklagte auch, dass etwa Selbständige, die zu Hause bereits GEZ-Gebühr bezahlten, dies nun auch noch mal an ihrem Arbeitsplatz tun müssten. Mit einer Entscheidung wird im ersten Quartal 2007 gerechnet.
Experten erwarten, dass die Karlsruher Richter dabei das gesamte bisherige System der Rundfunkgebührenerhebung, die eigentlich für jedes einzelne Gerät gilt, überprüfen. Diskutiert werden bereits Vorschläge, die eine Haushalts- oder Bürgerabgabe vorsehen. Zuletzt warnten der neue ARD-Vorsitzende Fritz Raff und der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck (SPD), in Presse-Interviews vor einer zu raschen Umstellung. Sie befürchten bei einem neuen Erhebungssystem finanzielle Verluste für die Sender.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 1.1.07
Sie beträgt zunächst 5,52 Euro und entspricht damit der bisher ausschließlich zur Radionutzung erhobenen monatlichen Grundgebühr. Die so genannte PC-Gebühr wird jedoch nur für jene Nutzer oder Betriebsniederlassungen fällig, die über einen internetfähigen Rechner verfügen, aber noch keine Radio- oder Fernsehgebühr entrichten.
Das Gebäude der Gebühreneinzugszentrale mit Sitz in Köln
Die Einführung war heftig umstritten. Selbständige und Unternehmen kritisierten, dass damit jeder Computer, auch wenn er nicht zum TV-Empfang benutzt werde, unter die Regelung falle. Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler legte vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein. Der Verband beklagte auch, dass etwa Selbständige, die zu Hause bereits GEZ-Gebühr bezahlten, dies nun auch noch mal an ihrem Arbeitsplatz tun müssten. Mit einer Entscheidung wird im ersten Quartal 2007 gerechnet.
Experten erwarten, dass die Karlsruher Richter dabei das gesamte bisherige System der Rundfunkgebührenerhebung, die eigentlich für jedes einzelne Gerät gilt, überprüfen. Diskutiert werden bereits Vorschläge, die eine Haushalts- oder Bürgerabgabe vorsehen. Zuletzt warnten der neue ARD-Vorsitzende Fritz Raff und der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck (SPD), in Presse-Interviews vor einer zu raschen Umstellung. Sie befürchten bei einem neuen Erhebungssystem finanzielle Verluste für die Sender.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 1.1.07