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Gericht: Hartz IV-Empfänger von GEZ befreit

Verfasst: 28. März 2007 20:22
von techno-com
[fr] Berlin - Hartz-IV-Empfänger brauchen nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts keine Rundfunkgebühren zu zahlen, auch wenn sie einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen.

Das entschied das Gericht am Mittwoch. Damit waren die Klagen von zwei Arbeitslosen erfolgreich. Das Gericht verpflichtete den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), die Kläger von der Gebühr zu befreien.

Bild: Pixelquelle.de
Um keine Grundrechte zu verletzen, müsse die Härtefallregelung des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages angewandt werden. Danach sei eine Gebührenbefreiung bei einer besonderen Härte möglich (Urteile vom 28. März 2007 - VG 27 A 25.07 und VG 27 A 126.06). (dpa)


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 28.3.07