Radiosender müssen für Live-Fußball löhnen
Verfasst: 16. Dezember 2005 17:36
[ab] Karlsruhe - Fußballvereine dürfen von Hörfunksendern für die Berichterstattung über Heimspiele der Bundesligisten eine Extra-Vergütung verlangen.
Das entschied der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. In dem Musterprozess hatte Radio Hamburg stellvertretend für den privaten Rundfunk gegen die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und die Fußballvereine Hamburger SV und FC St. Pauli geklagt.
Es ging darum, ob die DFL für Live- und sonstige Berichterstattung aus den Stadien der beiden Vereine eine gesonderte Geldsumme verlangen darf. Anfang 2000 forderten die Bundesligavereine und die DFL unter Berufung auf "Hörfunkrechte" erstmals eine solche Extra-Vergütung.
Die Klage des Hamburger Radiosenders, der auf die Rundfunkfreiheit pocht, war bereits in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 8.11.05
Das entschied der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. In dem Musterprozess hatte Radio Hamburg stellvertretend für den privaten Rundfunk gegen die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und die Fußballvereine Hamburger SV und FC St. Pauli geklagt.
Es ging darum, ob die DFL für Live- und sonstige Berichterstattung aus den Stadien der beiden Vereine eine gesonderte Geldsumme verlangen darf. Anfang 2000 forderten die Bundesligavereine und die DFL unter Berufung auf "Hörfunkrechte" erstmals eine solche Extra-Vergütung.
Die Klage des Hamburger Radiosenders, der auf die Rundfunkfreiheit pocht, war bereits in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 8.11.05