APS-Streit: Entscheidung noch offen

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APS-Streit: Entscheidung noch offen

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[mh] Eigentlich wurde erwartet, dass die Richter des OLG Düsseldorf in der heutigen mündlichen Verhandlung zur Beschwerde der Eutelsat Services und Beteiligungen GmbH gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts zum Verkauf des Digital Playout Centers (DPC) an SES Astra die Entscheidung vorwegnehmen würden.

Jedoch ist der Ausgang des Verfahrens weiterhin offen. Das Oberlandesgericht wird seine Entscheidung am 22. Februar bekannt geben, berichtet exklusiv DIGITAL INSIDER.

Innerhalb der nächsten Woche können die beteiligten Unternehmen noch einmal Stellung beziehen. Unklarheit herrschte insbesondere über das so genannte Veto-Recht für Premiere, durch das der Pay-TV-Anbieter Dritten den Zugang zur technischen Plattform verweigern könne. Die Premiere-Anwälte sahen in bestimmten Passagen der Verträge zum DPC-Verkauf ein Recht auf die Verweigerung von Lizenzen, die z. B. das Verschlüsselungssystem betreffen, verankert. Dies war sowohl Eutelsat als auch dem vorsitzenden Richter neu, weswegen die Verhandlung unterbrochen wurde. SES Astra sprach hingegen nur von einem Recht auf Nachverhandlung. Hier scheint also zwischen den Vertragspartner keine Einigkeit zu herrschen. Das Gericht forderte beide auf, in diesem Punkt für Klarheit zu sorgen.

Des Weiteren bemängelte Eutelsat die Preise, die eine Öffnung des Pay-TV-Marktes nicht ermöglichen würden. Erreicht ein Drittanbieter innerhalb von zwölf Monaten mehr als 400 000 Abonnenten, muss er fünf Prozent aus den Umsätzen, die über die Smartcards generiert werden, an Premiere abführen. Zudem muss ein Drittanbieter monatlich für ein Programm 3,60 Euro pro Smartcard zahlen. Für jedes weitere Programm kommen jeweils zehn Cent hinzu. Es gäbe laut Eutelsat keine Margen, die diese Kosten abdecken würden. Premiere entgegnete, auf diese Weise die Investitionen von rund einer Milliarde Euro in den Aufbau der technischen Infrastruktur refinanzieren zu wollen. Zudem seien die Kosten niedriger als die, die beim Drittanbieter anfallen würden, wenn er sich selbst eine Infrastruktur schaffe.

Nach der Verhandlung hielten sich beide Seiten mit Kommentaren zurück. "Wir gehen fest davon aus, dass unsere Argumente Bestand haben und die Entscheidung des Kartellamts bestätigt wird", so Ferdinand Kayser, früherer Premiere Geschäftsführer und jetziger President und Chief Executive Officer (CEO) von SES Astra. "APS bietet Pay-TV-Veranstaltern in Deutschland eine offene Plattform mit Zugang zu den Receivern von Premiere-Satellitenkunden."

Ein Eutelsat-Sprecher zeigte sich erfreut, dass sowohl der französische Satellitenbetreiber als auch das Bundeskartellamt und das Oberlandesgericht die Öffnung des Pay-TV-Marktes für wichtig erachten. Zum mit Spannung erwarteten Ausgang am 22. Februar wollte sich indes niemand äußern.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 26.1.06


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