Bundesliga via DSL: Rundfunklizenz erforderlich
Verfasst: 1. Februar 2006 12:56
[ab] Erfurt - Die Direktoren der Landesmedienanstalten DLM kamen überein, dass für die Übertragung der Bundesliga über Telefonnetze (DSL und Mobilfunk) eine Rundfunklizenz erforderlich sei.
"Breitenwirkung", "Suggestivkraft" und "Aktualität" machen den Rundfunkbegriff aus; dies gelte aufgrund des technischen Fortschritts mittlerweile auch für eine Übertragung über Telefonnetze.
Sollten die Netzbetreiber das Bundesliga-Angebot mit anderen Inhalten und Telekommunikations-dienstleistungen verbinden, muss aus Sicht der Landesmedienanstalten ein Zugang zur jeweiligen Plattform für andere Veranstalter möglich sein. Mindestanforderungen sind daher eine Offenlegung der Konditionen und eine klare Trennung von Rundfunk- und Telekommunikations-Aktivitäten, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten.
Die DLM war in Erfurt zusammengekommen, um sich mit den medienrechtlichen Fragestellungen in Bezug auf die kürzlich erfolgte Vergabe von Bundesliga-Übertragungsrechten an Kabelnetzbetreiber und Deutsche Telekom AG (bzw. deren Tochtergesellschaften) zu befassen.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 2.1.06
"Breitenwirkung", "Suggestivkraft" und "Aktualität" machen den Rundfunkbegriff aus; dies gelte aufgrund des technischen Fortschritts mittlerweile auch für eine Übertragung über Telefonnetze.
Sollten die Netzbetreiber das Bundesliga-Angebot mit anderen Inhalten und Telekommunikations-dienstleistungen verbinden, muss aus Sicht der Landesmedienanstalten ein Zugang zur jeweiligen Plattform für andere Veranstalter möglich sein. Mindestanforderungen sind daher eine Offenlegung der Konditionen und eine klare Trennung von Rundfunk- und Telekommunikations-Aktivitäten, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten.
Die DLM war in Erfurt zusammengekommen, um sich mit den medienrechtlichen Fragestellungen in Bezug auf die kürzlich erfolgte Vergabe von Bundesliga-Übertragungsrechten an Kabelnetzbetreiber und Deutsche Telekom AG (bzw. deren Tochtergesellschaften) zu befassen.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 2.1.06