Praxis der Kabelnetzbetreiber mit Vorgaben nicht vereinbar

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Praxis der Kabelnetzbetreiber mit Vorgaben nicht vereinbar

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Verbraucherzentrale: "Praxis der Kabelnetzbetreiber ist mit gesetzlichen Vorgaben nicht vereinbar"

[rk] Leipzig - In der Diskussion um den Einsatz proprietärer Systeme in den Kabelnetzen haben wir auch mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gesprochen.

Im Gespräch mit DIGITAL FERNSEHEN stellt Michael Bobrowski, Sprecher des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), die Position der Verbraucherschützer dar und zeigt auf, welche Maßnahmen die Verbraucherschützer bisher ergriffen haben und zukünftig planen.

DIGITAL FERNSEHEN: Herr Bobrowski, aufgrund der Möglichkeit, dass die Kabelnetzbetreiber unterschiedliche Middleware-Lösungen einsetzen könnten, würde sich die technische Divergenz zwischen den Kabelnetzbetreibern noch verstärken. Wie beurteilen Sie diese mögliche Entwicklung im Sinne des Verbrauchers?

Michael Bobrowski: Aus den von den Kabelnetzbetreibern eingesetzten unterschiedlichen Middleware-Lösungen ergeben sich deutliche Nachteile für die Verbraucher insbesondere finanzieller Art. Es müssen unter Umständen unnötige Mehrinvestitionen getätigt werden. Die derzeitige Praxis der Kabelnetzbetreiber, die noch dazu ihre Quasi-Monopolstellung bei der regionalen und lokalen Kabel-Rundfunkversorgung nutzen, ist nach Auffassung des vzbv mit den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben des Telekommunikations- und Rundfunkrechts (Stichwort: diskriminierungsfreier Zugang) nicht vereinbar. Im Forum "Digitalisierung der Medien und des Rundfunks (FDM)" hat der vzbv daher wiederholt eine weitreichende Interoperabilität auch bei CA-Systemen eingefordert. Derzeit arbeitet der vzbv innnerhalb der Bundesnetzagentur auch mit daran, die Grundlagen für standardisierte interoperable CA-Systeme zu schaffen.

DF: Sehen Sie überhaupt einen Verbrauchermehrwert im Einsatz einer Middleware? Welche zusätzlichen Kosten beim Kauf einer Box mit interaktiver Middleware ist dieser Zusatznutzen wert?

Bobrowski: Angesichts der von den Inhalteanbietern verfolgten Linie hin zu mehr verschlüsseltem und DRM-gesteuertem Content, angesichts immer neuer Angebote im Bereich der digitalen Dienste auf diesen Boxen erscheint auch aus Nutzer- bzw. Nachfragersicht eine standardisierte Middleware sinnvoll.

DF: Gibt es eine Middleware-Lösung, die der vzbv bevorzugt? Welche Vor- und Nachteile sieht der VPRT bei MHP, Media Highway oder OpenTV ?

Bobrowski: Der vzbv propagiert keine spezielle Software, sondern beschränkt sich auf das Formulieren grundlegender Anforderungen u.a. auch an ein angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Die vor einigen Jahren einmalig ausgesprochene Unterstützung des vzbv für einen breiten Einsatz von MHP wird angesichts der rasanten Technikentwicklung in diesem Markt keine Wiederholung finden.

DF: Gibt es Bestrebungen des vzbv, z.B. in Gesprächen mit den Kabelnetzbetreibern, eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Verbrauchers zu finden? Welche Lösung wäre das?

Bobrowski: Abgesehen von den regelmäßigen Diskussionen mit den übrigen Marktakteuren am Tisch des FDM gibt es im Rahmen der täglichen Arbeit des vzbv selbstverständlich auch bilaterale Kontakte des Verbandes zu den betreffenden Branchen und Unternehmen. Ziel dieser Gespräche ist es, im Interesse breiter Nutzerschichten eine Überwindung der verbraucherseitigen Nachteile, die mit manchem aktuellen Geschäftsmodell insbesondere der auf der NE 3 (Netzebene 3) aktiven Kabelnetzbetreiber geschaffen werden, zu erreichen.

DF: Kann Ihrer Meinung nach dem Verbraucher nach FUN und MHP überhaupt eine weitere interaktive Middleware zugemutet werden?

Bobrowski: Die einzig vernünftige Lösung ist eine mittelfristig zu realisiernde Standardisierung beziehungsweise die praktische Umsetzung standardisierer Middleware-Lösungen durch die Anbieter.

DF: Hat der Verbraucher in Deutschland ein Recht auf interaktives Fernsehen? Besteht Ihrer Ansicht nach überhaupt ein Bedarf bei den Verbrauchern nach einem solchen Angebot?

Bobrowski: Ein Recht im Sinne eines einklagbaren Rechts gibt es hier nicht. Ob es einen Bedarf bei den Verbrauchern für interaktives TV gibt, darüber hat der vzbv nicht zu urteilen. Das überlassen wir lieber dem Markt und damit den Konsumenten. Die haben sich in der jüngsten Vergangenheit gerade in diesem Markt oft rationaler verhalten als manchem Unternehmen und mancher Branche recht wahr (ich nenne nur: DAB-Einführung, Handy-TV via DVB-H oder hochauflösende DVD).

DF: Da sich der Markt offenbar nicht auf einen Interaktivitätsstandard einigen kann - befürworten Sie eine gesetzliche Lösung?

Bobrowski: Die gesetzliche Vorgabe eines wie auch immer gearteten Interaktivitätsstandards erscheint aus Sicht des vzbv nicht weiterführend. Hier sehe ich nach wie vor die Anbieter in der Pflicht, sich im Interesse ihrer bundesdeutschen Kundschaft doch noch auf eine vernünftige und preislich angemessene Lösung zu einigen. Kleinstaaterei in der Technik bringt auf der Seite der Unternehmen langfristig gesehen doch meist nur vermeidbare Verluste beziehungsweise magere Renditen und auf der Seite der Konsumenten eine Menge unzufriedener Kunden.

DF: Herr Bobrowski, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview gibt die Meinung des Interviewpartners wieder. Diese muss nicht der Meinung des Verlages entsprechen. Für die Aussagen des Interviewpartners wird keine Haftung übernommen.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 7.1.09
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_703887.html


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