2013 könnte allg. Haushaltsabgabe die Rundfunkgebühr ablösen

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2013 könnte allg. Haushaltsabgabe die Rundfunkgebühr ablösen

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2013 könnte allgemeine Haushaltsabgabe die Rundfunkgebühr ablösen

[ug] Leipzig/Mainz - Das System der Rundfunkgebühr steht seit Jahren in Deutschland erheblich unter Druck. Die Politik strebt mittlerweile einen "Systemwechsel" an, weg von der Gebühr, hin zu einer Abgabe. In dieser Woche wird vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eine Klage verhandelt, die das GEZ-System unterminieren könnte.

Am Donnerstag verhandelt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einen Fall mit dem unscheinbaren Aktenzeichen 7A-10959/08. Die Sprengkraft, die das Urteil in diesem Fall haben könnte, wird in der Branche nicht unterschätzt. Doch worum geht es bei dem Verfahren: Der Kläger, ein Rechtsanwalt, wehrt sich dagegen, der ARD für einen Computer in seinem Büro Rundfunkgebühren zu zahlen.

Einen ersten Sieg konnte der Rechtsanwalt schon verbuchen: In erster Instanz gab ihm das Verwaltungsgericht Koblenz im Juli 2008 recht. Gleichwohl was das Oberverwaltungsgericht für Recht erkennt, der Streit, für den auf ARD-Seite der Südwestrundfunk (SWR) vor den Kadi zieht, dürfte am Ende vor das Bundesverwaltungsgericht kommen.

"Bereits im Sommer könnte ein höchstrichterliches Urteil vorliegen. Davon hängt auch deshalb viel ab, weil die Länder derzeit an einer Komplettreform des Gebührensystems für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk arbeiten", spekuliert die Süddeutsche Zeitung.

Die Arbeit sei eilig, die Modelle vage. Bereits auf ihrer Jahreskonferenz im Oktober wollen sich die Ministerpräsidenten auf eine Novelle zur Rundfunk-Finanzierung festlegen.

"Der alten ist die gesellschaftliche Akzeptanz völlig abhanden gekommen, nicht nur, weil den Eintreibern von der GEZ ein böses Schnüffler-Image anhängt. Im Jahr 2013, mit Beginn der nächsten Gebührenperiode, soll die Reform in Kraft treten und alles besser werden", schreibt die Süddeutsche.

Derzeit werden Rundfunkabgaben unabhängig von der Nutzung von jedem eingezogen, der ein empfangsfähiges Gerät besitzt. Ein solches Gerät, das haben die Länder vor gut zwei Jahren beschlossen, ist in Zeiten der Digitalisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch ein beruflich genutzter Computer, der für das Internet gerüstet ist. Auch Handys, die Zugang zum Internet besitzen, gehören dazu. Mehr als sieben Milliarden Euro jährlich nimmt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln derzeit ein.

Kippte nun die PC-Gebühr vor Gericht, "würde der Druck größer, sich von dem Gerätemodell zu lösen", sagt ein beteiligter Experte - wohl zugunsten einer allgemeinen Haushaltsabgabe für den Rundfunk.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 9.3.09


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