Massive Preiserhöhungen bei Kabel-TV befürchtet

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Massive Preiserhöhungen bei Kabel-TV befürchtet

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[fp] Lauchhammer - Wenn das bei der Bundesnetzagentur von der Primacom angestrengte Missbrauchsverfahren gegen die Kabel Deutschland (KDG) negativ ausfällt, sieht der Kabelverband FRK massive Preiserhöhungen für mittelständische Kabelnetzbetreiber und deren Kunden kommen.

"Die Erhöhung könnte bis zu 50 Prozent der bisherigen Signallieferpreise betragen. Die Erfahrung aus den Preiserhöhungen im Jahre 2002 lassen schlimmstes befürchten“, erklärte der geschäftsführende stellvertretende Vorsitzende des FRK, Heinz-Peter Labonte, am Montag.

Da von den rund 180 Mitgliedsfirmen des FRK, die ca. 2,5 Mio. Haushalte mit Kabelfernsehen versorgen, noch etwa 40 bis 45 Prozent ihr Signal von den überregionalen Kabelnetzbetreibern bezögen, seien hiervon etwa 1 Mio. Haushalte betroffen. Sie würden insbesondere von Handwerksfirmen, Wohnungswirtschaften sowie kleineren und mittleren unabhängigen Kabelnetzbetreibern (uKNB) beliefert.

Zwar ginge es im anhängigen Verfahren der Primacom um die Fälle Osnabrück und Mainz. Dennoch sei dieser Fall exemplarisch für die vielen Verträge der uKNB mit den Signallieferanten, die sich seit Jahren in der Prolongation befänden. Bislang werde im Rahmen dieser Verträge die Signallieferung an die uKNB nach Pauschaltarifen (Abrechnung aller vorhandenen Haushalte hinter einem Übergabepunkt) bezahlt.

Vorhandene Rabatte würden jedoch bei einem für die Primacom negativen Spruch der Bundesnetzagentur für alle Marktteilnehmer gefährdet. Denn bei einem solchen Ausgang des Verfahrens würde die Marktmacht der Netzebene 3, insbesondere für kleinere Wohnungswirtschaften und uKNB zulasten der Endkunden weiter verstärkt. Die Folge sei die uneingeschränkte und ausnahmslose Umsetzung der Pauschaltarife ohne besondere Rabatte.

Dies führe zu einer Steigerung der Signalbezugskosten von mindestens 25 Prozent, in vielen Fällen jedoch bis zu 50 Prozent und mehr, ist sich Labonte sicher.

Der FRK hat in einem Schreiben an die Bundesnetzagentur beantragt, in dem Verfahren beigeladen zu werden, um insbesondere auf die negativen Folgen für den Wettbewerb sowei für die Kunden und Mieter im deutschen Kabelmarkt aufmerksam zu machen und deren Interessen mit in die Entscheidung der BnetzA einzubringen.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 7.12.09


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