DF warnt: Internethändler "zarsen.de" abgetaucht

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DF warnt: Internethändler "zarsen.de" abgetaucht

Ungelesener Beitrag von techno-com »

[sg] Leipzig/Freital - Seit wenigen Tagen ist die Internetpräsenz des Händlers zarsen.de abgeschaltet, das Telefon verwaist und das Ansageband mittlerweile überstrapaziert.

"Zur Zeit sind alle Leitungen belegt oder Sie rufen außerhalb unserer Geschäftszeiten an" schallt es uns zu den verschiedensten Zeiten über die zentrale Nummer entgegen. Durchwahlen sind teils gar nicht mehr aktiv.

Der Internetshop, der u.a. Satellitenreceiver und Unterhaltungselektronik führte, ist seit Tagen nicht erreichbar. Dabei feierte sich der Shop noch im November selbst – nämlich mit einem zehnjährigen Jubiläum. Rund einen Monat später versuchten Lieferanten Ware beim Zentrallager des Versenders abzuholen - ohne Erfolg. Der Schaden geht in die Tausende. Das Lager sei komplett geräumt, so ein Insider zu DIGITAL FERNSEHEN, der Chef Uwe Schmieder für den Lieferanten "abgetaucht und nicht auffindbar".

Für den Weihnachtseinkauf lockte der Shopbetreiber seine Kunden noch mit einer "0-Prozent-Finanzierung". In einer Pressemitteilung verkündete Uwe Schmieder, dass "Käuferschutz und Kundenorientierung" groß schreibe: "Käuferschutz ist bei Zarsen ein wichtiges Thema", erklärte der Zarsen-Inhaber damals. Und: "Wir möchten unseren Kunden größtmöglichen Komfort und Sicherheit beim Online-Shopping gewährleisten. Daher haben wir uns durch Trusted Shops zertifizieren lassen." Diese Versicherung könnte nun Rettungsanker für viele Kunden sein.

Sollte der Shop tatsächlich zahlungsunfähig seine, wären 31 Mitarbeiter betroffen. Licht ins dubiose Dunkel könnte nur der Shopbetreiber selbst bringen.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 6.1.10


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Erste Strafanzeigen gegen Zarsen Internethandel

Ungelesener Beitrag von techno-com »

[sg] Leipzig/Freital - Nachdem sich zahlreiche geprellte Kunden und Lieferanten aufgrund der DF-Berichterstattung bei uns gemeldet haben, wurden jetzt erste Strafanzeigen gegen den Internethändler gestellt.

Seit wenigen Tagen ist die Internetpräsenz des Händlers zarsen.de abgeschaltet, der Internetshop, der u.a. Satellitenreceiver und Unterhaltungselektronik führte, ist seit Tagen nicht erreichbar.

Angeblich wurde den Mitarbeitern bereits zum 28.12.2009 gekündigt. Ein Teil der Büros soll nach Einsichtnahme in eine Strafanzeige bereits am 30.12.2009 ausgeräumt worden sein, es wäre auch kein Mitarbeiter mehr vor Ort gewesen. Auf Betreiben eines Lieferanten wurde das externe Lager der Firma Zarsen kontaktiert.

Zuständig dafür sei die Firma Valas GmbH, die jedoch laut Strafanzeige auch nur mitteilen konnte, dass "das Lager durch die Firma Zarsen bereits geräumt wurde." Man würde seitens der Valas GmbH an Zarsen noch Forderungen haben. Briefe an Zarsen kämen zurück. "Es entsteht für uns der Eindruck, dass der Geschäftsinhaber Uwe Schmieder über Silvester das Weite gesucht und uns betrügerisch (...) geprellt hat.", ist das Fazit einer DF vorliegenden Strafanzeige.

Wer ebenfalls Probleme mit dem Internethändler hat kann hier mitdiskutieren oder DF auf neue Sachverhalte per Mail (online@digitalfernsehen.de) hinweisen.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 8.1.10
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Zarsen.de: Was können "geprellte" Kunden tun?

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[mw] Leipzig - Gegen den Internetshop zarsen.de, der sich seit Anfang Januar offenbar in Luft aufgelöst hat, wurden bereits erste Strafanzeigen gestellt. In Frage kommen hier vor allem der Straftatbestand des Betruges oder die sogenannte Insolvenzverschleppung. DF-Rechtsexpertin Susanne Sprotte gibt Hinweise zum weiteren Verfahren.

Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Handelt es sich dabei um eine juristische Person, so ist diese Tat strafbar gemäß § 15a InsO. Einzelne Kunden können außerdem Strafantrag wegen Betruges nach § 263 StGB stellen, sofern der Verdacht nahe liegt, dass von zarsen.de eine Verpflichtung in Form eines Kaufvertrages eingegangen ist, im Wissen, diese nicht erfüllen zu können (sog. Eingehungsbetrug).

Sollte sich dies während vor Gericht bestätigen, so haben die möglicherweise geprellten Kunden zwar eine Genugtuung, wenn der Händler bestraft wird, dem Geldbeutel nützt dies allerdings wenig. Hier hilft nur eine Zivilklage. Sofern die Bezahlung noch nicht per Vorklasse erbracht wurde, besteht nach wie vor ein Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages durch Lieferung der bestellten Ware.

Dabei handelt es sich üblicherweise um eine Gattungsschuld, das heißt, der Händler schuldet nicht einen ganz bestimmten Gegenstand, sondern einen Gegenstand mittlerere Art und Güte. Diese Unterscheidung ist wichtig, wenn die bestellte Ware nach Abschluss des Kaufvertrages zerstört wird, gestohlen wird oder auf andere Art und Weise untergeht. Dann schuldet der Händler trotzdem noch die Beschaffung der Ware,also eines Gegenstandes mittlerer Art und Güte.

Für Kunden, die für ihre Bestellung bereits per Vorkasse bezahlt haben, gelten dagegen andere Ansprüche. Diese haben die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und evtl. Schadensersatzansprüche (z.B. Kosten eventueller Rechtsverfolgung wie Anwaltskosten) geltend zu machen. Für einen Rücktritt vom Kaufvertrag müsste zuerst eine Nachfrist für die Lieferung der bestellten Ware gesetzt werden. Dies kann u.U. entbehrlich sein, so wenn der Verkäufer bereits eine ausdrückliche und endgültige Leistungsverweigerung zum Ausdruck gebracht hat. Nach dem erfolgten Rücktritt kann der Käufer die bereits geleistete Zahlung zurückverlangen.

Sollte es doch zu einem Insolvenzverfahren kommen, bleibt den Gläubigern letztlich leider nur die Möglichkeit, sich "in der Schlange anzustellen". In dem unter Umständen langjährigen Verfahren wird eine entsprechende Quote zur Befriedigung der einzelnen Gläubiger festgelegt, welche je nach Insolvenzmasse, Anzahl der Gläubiger und Höhe der Forderungen variieren kann.

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Weitere Informationen gibt es in der DIGITAL FERNSEHEN, die ab 05. Februar im Zeitschriftenhandel erhältlich ist.


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