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Online-Händler e-Werk insolvent

Verfasst: 23. Juli 2010 17:44
von techno-com
[mg] Malsfeld - Der Unterhaltungselektronik-Händler e-Werk hat Anfang Juli Insolvenz angemeldet. Derzeit teilt das Unternehmen seinen Kunden per E-Mail mit, dass es bestellte Waren nicht versenden wird.

Der hessische Online-Händler e-Werk hat Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen sendet derzeit E-Mails mit folgendem Inhalt an seine Kunden: "Leider müssen wir Ihnen mitteilen das wir am 2.07.10 Insolvenz anmelden mussten ( Stichtag 6.07.10) das heißt alle, die vor dem 6.07 bestellt haben, werden leider ihre Ware nicht erhalten. Es sei denn Sie zahlen diese noch mal. Uns tut das wirklich sehr leid, aber leider ist das vom Gesetz so vorgeschrieben. Leider kriegen Sie dadurch auch kein Geld zurück."

Damit stehen die Kunden des Händlers zunächst wohl im Regen. Fraglich ist bisher, ob das Käuferschutz-Unternehmen Trusted Shops, welches e-Werk mit seinem Gütesiegel auszeichnete, einspringt. Eine Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN bei dem Unternehmen läuft.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 23.7.10

Dazu auch ein schönes Thema aus dem Forum von Digitalfernsehen unter WARNUNG vor eWerk GmbH (ehem. Multimedial24)!

e-Werk verliert Trusted-Shops-Zertifikat

Verfasst: 27. Juli 2010 16:51
von techno-com
[mg] Köln - Der insolvente Unterhaltungselektronik-Händler e-Werk verliert seine Trusted-Shops-Zertifizierung. Verbraucher, die den Trusted-Shops-Käuferschutz während der Gültigkeit des Siegels abgeschlossen haben, erhalten nach Antragstellung bereits gezahltes Geld zurück.

Der Unterhaltungselektronik-Händler e-Werk verfügt mit seinem Online-Shop über kein gültiges Trusted-Shops-Zertifikat mehr. "Mit Insolvenz der e-Werk GmbH endet das Nutzungsrecht an sämtlichen Trusted Shops Marken", bestätigte ein Sprecher aus der Rechtsabteilung des Käuferschutz-Unternehmens DIGITAL FERNSEHEN. Anfang Juli musste e-Werk Insolvenz anmelden.

Dennoch ist auf der Website des Händlers noch das Trusted-Shops-Gütesiegel zu sehen. "Das Unternehmen hat das Siegel umgehend von seiner Seite zu entfernen, da insoweit Unterlassungsansprüche bestehen, und wurde hierzu auch schon aufgefordert. Derzeit verstößt das Unternehmen gegen unsere Markenrechte, die wir weiter verfolgen werden", so der Sprecher.

"Der Gültigkeitstatus kann durch Mausklick auf das Gütesiegel geprüft werden. Es muss der Status 'Gültig' angezeigt werden", erklärte der Sprecher weiter. Im Fall von e-Werk wird bei einem Klick auf das Symbol der Staus "abgelaufen" angezeigt. Der insolvente Händler informierte seine Kunden per E-Mail, dass er bestellte Waren nicht mehr ausliefern könne. Damit stehen viele Verbraucher im Regen.

Dies gilt jedoch nicht für Kunden, die den Trusted-Shops-Käuferschutz während der Gültigkeit des Siegels abgeschlossen haben. Nach Antragstellung erhalten diese Verbraucher das bereits gezahlte Geld zurück.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 26.7.10