Hausordnung darf Sat-Spiegel auf Balkon nicht verbieten

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Hausordnung darf Sat-Spiegel auf Balkon nicht verbieten

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Urteil: Hausordnung darf Sat-Spiegel auf Balkon nicht verbieten

Die Hausordnung darf Parabolantennen auf dem Balkon nicht ausnahmslos verbieten. Wenn die Antenne nicht fest installiert wird und das Informationsbedürfnis der Mieter ohne den Satellitenempfang eingeschränkt wäre, ist die Antenne gestattet.

Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 95/10). In dem Fall hatte ein Mieter türkischer Herkunft entgegen der Regelung in der Hausordnung eine Parabolantenne auf seinem Balkon aufgestellt. Er berief sich auf sein Informationsbedürfnis, berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbands Haus & Grund (Heft 23/Dezember 2010).

Dieses könne durch die über Kabel empfangbaren türkischen Zusatzprogramme nicht befriedigt werden, weil er Anhänger alevitischen Glaubens sei. Die Richter gaben ihm Recht. Sein Informationsbedürfnis überwiege in diesem Fall, urteilten sie. Ein Verstoß gegen die Hausordnung liege zudem nicht vor, weil die Parabolantenne nicht fest angebracht worden sei. Die Beeinträchtigung sei daher nur optisch.

Ähnlich hatten in der Vergangenheit auch andere Gerichte geurteilt. Tenor: Weil der Spiegel auch nicht störender als ein Sonnenschirm ist, darf eine Installation nicht verboten werden. Voraussetzung: Die Schüssel befindet sich innerhalb des Balkons und die Bausubstanz wird durch das Aufstellen nicht angegriffen. So sind beispielsweise Bohrungen fürs Kabelverlegen durch Fensterrahmen verboten, auch das Festschrauben an Wänden sollte unterbleiben. In fast allen Fällen ist das gar nicht notwendig. Flachbandkabel und preiswerte Ständer machen feste Installationen auf dem Balkon oder der Terrasse überflüssig.


Quelle: Sat+Kabel


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