Kartellamt untersagt RTL und Pro7Sat.1 Grundverschlüsselung

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Kartellamt untersagt RTL und Pro7Sat.1 Grundverschlüsselung

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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Die Sendergruppen RTL und ProsiebenSat.1 müssen ab 2013 bundesweit auf eine Grundverschlüsselung ihrer SD-Programme verzichten. Das Bundeskartellamt verhängte wegen unerlaubter Absprachen zur verschlüsselten Ausstrahlung von 2005/06 ein Bußgeld.

Die SD-Sender der ProSiebenSat.1 Media und der RTL Gruppe sollen in den kommenden Jahren nur noch unverschlüsselt ausgestrahlt werden. Wegen unerlaubter Absprachen hinsichtlich der Grundverschlüsselung hat das Bundeskartellamt die beiden Medienkonzerne nun zu einer Geldstrafe von insgesamt rund 55 Millionen Euro verdonnert, wie die Kartellwächter am Freitag bekannt gaben. Den Unternehmen wird vorgeworfen, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen FreeTV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben.

Darüber hinaus verpflichteten sich die beiden Sendergruppen dazu, ihre ab 2013 bundesweit auf die Grundverschlüsselung ihrer in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme zu verzichten. Die Sendergruppen werden die unverschlüsselte SD-Verbreitung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufrechterhalten. Mit der Aufgabe der Verschlüsselung entfällt für die Sendergruppen die Grundlage für die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung. Zugleich entfällt die Grundlage für die Umsetzung von Signalschutzbeschränkungen.

Diese Zusage bezieht sich auf die Übertragungswege Kabel, Satellit und IPTV. Nachdem Unitymedia die Grundverschlüsselung wie angekündigt Anfang Januar aufhebt, könnten nun auch andere Kabelnetzbetreiber wie Kabel Deutschland ihre Verschlüsselung für SD-Programme abschalten. HD-Programme sind allerdings nicht davon betroffen.

"Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass sich die beiden Sendergruppen in den Jahren 2005/2006 darüber abgesprochen haben, ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen", wie Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte. Zugleich hätten beide Konzerne beabsichtigt, durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale für den Fernsehzuschauer zu beschränken, so Mundt weiter.

Die Bußgeldbescheide der Kartellwächter sind derzeit noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche wird das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Allerdings haben sich alle Unternehmen bereits zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 28.12.2012, 09:16 Uhr, fm


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RTL zum BKartA-Urteil: "HD-Verschlüsselung weiterhin rechtmä

Ungelesener Beitrag von techno-com »

RTL zum BKartA-Urteil: "HD-Verschlüsselung weiterhin rechtmäßig"

Das Bundeskartellamt hat den Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, ihre Free-TV-Programme in SD-Auflösung ab 2013 weiterhin zu verschlüsseln. Gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de bestätigt die Mediengruppe das Ergebnis des Verfahrens, verweist aber gleichzeitig darauf, dass die Verschlüsselung der HD-Sender weiterhin rechtmäßig sei.

Bereits am Morgen (28. Dezember 2012) hatte die Mitteilung des Bundeskartellamts für Aufsehen gesorgt, nach der ein Verfahren gegen die Sendergruppen RTL und ProsiebenSat.1 mit der Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 55 Millionen Euro eingestellt wurde. Gleichzeitig wurden die Mediengruppen verpflichtet, ihre Programme in Standard-Auflösung (SD) für einen Zeitraum von zehn Jahren nur noch unverschlüsselt über die Verbreitungswege Satellit, Kabel und IPTV auszustrahlen.

Auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de ließ die Mediengruppe RTL der Redaktion ein erstes Statement zu diesem Thema zukommen und teilte mit, dass man die Pflicht zur zeitlich begrenzten unverschlüsselten Ausstrahlung der SD-Programme akzeptiere. Gleichzeitig betonte man, dass die derzeitigen Modelle zur Verbreitung der HD-Sender weiterhin rechtmäßig und zulässig seien. Der Signalschutz sei weiterhin eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Mediengruppe in der digitalen Welt.

Das Bußgeld, dass RTL im Zuge der Beendigung des Verfahrens zahlen muss, werde laut dem Statement keinen negativen Einfluss auf den Unternehmensgewinn 2012 haben. Bereits 2011 habe man dafür Rückstellungen gebildet, da man das Verfahren des Bundeskartellamts frühzeitig als rechtliches Risiko erkannt habe.

Im Zuge des Verfahrens hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass die Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 sich bereits in den Jahren 2005 und 2006 über eine verschlüsselte Ausstrahlung ihrer Free-TV-Programme in SD-Qualität und die Erhebung eines Entgeltes abgesprochen hatten. Darüber hinaus sei beabsichtigt worden, die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen zu beschränken.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 28.12.2012, 12:19 Uhr, ps
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Im Kabel: RTL und P7S1 in SD unverschlüsselt bis zum Zuschau

Ungelesener Beitrag von techno-com »

Im Kabel: RTL und P7S1 in SD unverschlüsselt bis zum Zuschauer

Obwohl vom Urteil des Bundeskartellamts zur Aufhebung der SD-Grundverschlüsselung der Free-TV-Sender von RTL und ProSiebenSat.1 nicht direkt betroffen, werden sich auch die Kabelnetzbetreiber kaum gegen eine verschlüsselungsfreie Weiterleitung der Sender wehren können. Wie das BKartA klarstellte, müssen die Sender gegenüber den Netzbetreibern sicher stellen, dass die Signale unverschlüsselt die Zuschauer erreichen.

Mit seinem Urteil vom 28. Dezember 2012 hat das Bundeskartellamt (BKartA) den privaten Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 die weitere Verschlüsselung ihrer Free-TV-Sender in SD-Qualität auf den Übertragungswegen Satellit, Kabel und IPTV untersagt. RTL und ProSiebenSat.1 haben zugestimmt, ihrer entsprechenden Programmen für einen Zeitraum von zehn Jahren nur noch unverschlüsselt auszustrahlen.

Wie das BKartA auf Nachfrage des DF-Schwestermagazins DIGITAL INSIDER nun bestätigte, müssen die Sendergruppen dabei auch sicherstellen, dass die entsprechenden Signale auch die Zuschauer unverschlüsselt erreichen. "Die rechtlichen Pflichten aus unserer Entscheidung treffen zwar nicht die Kabelnetzbetreiber direkt, aber tatsächlich werden sie sich der unverschlüsselten SD-Übertragung von RTL und Pro Sieben Sat 1 kaum entziehen können, insbesondere wenn sie daneben noch HD oder Pay-TV dieser Sender übertragen", so Martina Parulava aus der Pressestelle der Kartellbehörde.

Die beiden Sendergruppen müssten demnach auch gegenüber den Netzbetreibern durchsetzen, dass die SD-Signalübertragung ohne Verschlüsselung weiterläuft. Eine Ausnahme bestünde lediglich in solchen Kabelnetzen, in denen alle Sender, also auch jene von ARD und ZDF, verschlüsselt ausgestrahlt werden. Dies betrifft vor allem einige privat betriebene Kleinstnetze. In diesen dürften auch RTL und ProSiebenSat.1 einer Verschlüsselung ihrer SD-Signale zustimmen. "Allerdings haben sie sich verpflichtet, auch in diesem Fall keine Signalschutzbeschränkungen zu nutzen", so Parulava weiter.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 08.01.2013, 16:47 Uhr, ps/mh
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Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetrei

Ungelesener Beitrag von techno-com »

Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

Nachdem das Bundeskartellamt den privaten TV-Veranstaltern ProSiebenSat.1 und RTL die SD-Grundverschlüsselung ihrer Free-TV-Sender untersagt hat, befindet man sich bei ProSiebenSat.1 bereits in Gesprächen mit den Netzbetreibern, um eine unverschlüsselte Übertragung bis zum Zuschauer zu gewärhleisten. Dies bestätigte eine Sprecherin des Unternehmens gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de.

Mit seinem Urteil vom 27. Dezember 2012 verpflichtete das Bundeskartellamt (BKartA) ProSiebenSat.1 und RTL künftig auf eine SD-Verschlüsselung ihrer Free-TV-Sender auf den digitalen Verbreitungswegen Satellit, Kabel und IPTV zu verzichten. Das BKartA bestätigte dabei gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de, dass die beiden Medienunternehmen nicht nur verpflichtet seien, ihr Signal unverschlüsselt an die jeweiligen Netzbetreiber zu übermitteln, sondern auch dafür Sorge zu tragen haben, dass die Sender am Ende unverschlüsselt bei den Zuschauern ankommen.

Ein Sprecher von ProSiebenSat.1 bestätigte dies auf Anfrage der Redaktion und machte klar, dass man für eine unverschlüsselte Ausstrahlung der Free-TV-Programme bis zum Zuschauer auf die Kooperation der jeweiligen Infrastrukturbetreiber angewiesen sei. Mit einzelnen Betreibern, welche die Signale auf ihren Übertragungswegen verschlüsseln - im Kabel betrifft dies Kabel Deutschland, Tele Columbus und die Primacom - stehe man in Kontakt und wirke auf die Aufhebung der Grundverschlüsselung hin.

Unklar ist, was dies im einzelnen bedeutet. Denkbar wäre, dass die Senderveranstalter jetzt gezwungen sein könnten, ihre bestehenden Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreibern zu kündigen, sollte die SD-Grundverschlüsselung in diesen festgeschrieben sein.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 11.01.2013, 15:54 Uhr, ps
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Abschaffung der SD-Verschlüsselung-Stimmen der Netzbetreiber

Ungelesener Beitrag von techno-com »

Abschaffung der SD-Verschlüsselung - Stimmen der Netzbetreiber

Die SD-Grundverschlüsselung der Free-TV-Programme von RTL und ProSiebenSat.1 soll nach den Beschlüssen des Bundeskartellamts auch auf den letzten Übertragungswegen fallen. Während sich die Senderveranstalter zur baldigen Aufhebung der Verschlüsselung bekennen, herrscht von Seiten der Netzbetreiber bislang nur betretenes Schweigen - mit Ausnahme der Telekom.

Mit seinem Urteil vom 27. Dezember 2012 hat das Bundeskartellamt (BKartA) den Senderveranstaltern RTL und ProSiebenSat.1 die SD-Grundverschlüsselung ihrer Free-TV-Programme über Satellit, Kabel und IPTV untersagt. Genauer gesagt bedeutet dies, dass die Veranstalter die unverschlüsselte Weiterleitung ihrer Programme bis zum Endkunden auch gegenüber den Netzbetreibern durchsetzen müssen, die diese bislang nur verschlüsselt ausstrahlen.

Dabei ist jedoch bislang völlig unklar, wann die TV-Zuschauer betroffener Übertragungswege mit einem Wegfall der SD-Grundverschlüsselung rechnen können. Während die Mediengruppen von RTL und ProSiebenSat.1 auf Nachfrage der Redaktion bereits bestätigt haben, dass man bereits sämtliche betroffene Übertragungswegbetreiber kontaktiert und diese zur unverschlüsselten Ausstrahlung der entsprechenden Programme aufgefordert habe, schweigen sich die Netzbetreiber selbst bislang weitgehend aus.

Kabelnetzbetreiber geben sich bedeckt
Unmittelbar nach der Verkündung des Kartellamts-Beschlusses am 28. Januar 2012 stellte Kabel Deutschland klar, dass die SD-Grundverschlüsselung in den KDG-Netzen bis auf weiteres bestehen bleiben werde. Auch von Seiten des Kabelnetzbetreibers Tele Columbus ließ man bislang nur verlauten, dass man die rechtlichen Implikationen des Kartellamts-Beschlusses nicht zuletzt im Hinblick auf die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Inhalteanbietern überprüfen werde. Die Primacom war trotz mehrmaligem Nachfragen der Redaktion bislang nicht zu einer Stellungnahme bereit.

Deutsche Telekom hat keine Bedenken
Vergleichsweise offen zeigte man hingegen bei der Deutschen Telekom, deren IPTV-Plattform Entertain ebenfalls vom Wegfall der SD-Verschlüsselung für die Free-TV-Programme von RTL und ProSiebenSat.1 betroffen ist. Wie ein Sprecher des Unternehmens gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de mitteilte, befinde man sich bereits in Gesprächen mit den Programmveranstaltern. Grundsätzlich stehe einer Aufhebung der SD-Verschlüsselung über Entertain aus Sicht der Telekom nichts entgegen. Jedoch bedarf dies einer Anpassung beziehungsweise Neuverhandlung der bestehenden Verträge mit den Senderbetreibern. Insgesamt erwarte man sich von einer Abschaffung der SD-Verschlüsselung keinen Nachteil für Nachfrage und Umsatz bei Entertain.

Der Kabelkiosk von Eutelsat als Sonderfall
Eine Sonderrolle nimmt bislang der Kabelkiosk von Eutelsat ein. So teilte Eutelsat auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de mit, dass es durch den Beschluss des Bundeskartellamts zu keiner Aufhebung der SD-Verschlüsselung beim Kabelkiosk kommen werde. Demnach sei die verschlüsselte Zuführung der Signale von Übertragungswegbetreibern wie dem Kabelkiosk vom Urteil des Bundeskartellamts nicht betroffen. Maßgeblich für die technischen Vorraussetzungen, unter welchen die SD-Free-TV-Sender in den Netzen angeboten werden, seien vielmehr die Einspeisevereinbarung zwischen Kabelnetzbetreiber und Inhalteanbieter.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 29.01.2013, 13:17 Uhr, ps
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Kabel Deutschland: Aufhebung der SD-Verschlüsselung im April

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Kabel Deutschland: Aufhebung der SD-Verschlüsselung im April?

Die SD-Grundverschlüsselung für die Free-TV-Programme von RTL und ProSiebenSat.1 soll bei Kabel Deutschland im April 2013 fallen, wie ein Sprecher des Unternehmens auf Nachfrage bestätigte. Gleichzeitig hat der Netzbetreiber jedoch offenbar Beschwerde gegen ein Urteil des Bundeskartellamts eingelegt, welches die Aufhebung ebendieser Grundverschlüsselung festschreibt. Die Beweggründe sind bislang unklar.

Kabel Deutschland will die Grundverschlüsselung der in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme von RTL und ProSiebenSat.1 im April 2013 aufheben. Dies bestätigte ein Sprecher des Unternehmens auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de. Dementsprechend werde der Netzbetreiber dem Wunsch der beiden Sendergruppen nachkommen, ihre SD-Programme in Zukunft nur noch unverschlüsselt zu übertragen. Für Sender anderer Veranstalter gäbe es vorläufig aufgrund der bestehenden Einspeiseverträge keine Änderung. Hier wolle die KDG gemeinsam mit den Sendern die Marktentwicklung beobachten und diese bei zukünftigen Einspeiseverträgen berücksichtigen.

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Beschwerde gegen Urteil des Bundeskartellamts

Unmittelbar nach der Verkündung des Urteils hatte der Netzbetreiber Kabel Deutschland, der die entsprechenden Programme bislang nur verschlüsselt verbreitet, in einer Stellungnahme angekündigt, dass man innerhalb einer Frist von einem Monat prüfen werde, ob man gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einlegen werde.

Kurios ist, dass eine Sprecherin des BKartA auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de bestätigte, dass eine entsprechende Beschwerde tatsächlich beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingegangen sei. Zu den Hintergründen der Beschwerde läge bislang jedoch keine Erläuterung vor, hieß es von Seiten des BKartA. Auch auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de schwieg sich Kabel Deutschland zu diesem Thema aus. Somit ist bislang unklar, welche Strategie der Kabelnetzbetreiber im aktuellen Fall um die Aufhebung der Grundverschlüsselung tatsächlich verfolgt.


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Primacom: Grundverschlüsselung für RTL und P7S1 fällt

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Primacom: Grundverschlüsselung für RTL und P7S1 fällt

Der Anfang ist gemacht: Die SD-Grundverschlüsselung für die Free-TV-Sender von RTL und ProSiebenSat.1 soll in den Leipziger Kabelnetzen der Primacom bereits am 20. Februar fallen. Unklar ist bislang, wann andere Netze nachziehen werden.

Leipziger Kabel-TV-Kunden der Primacom können sich den 20. Februar 2013 rot im Kalender anstreichen. Wie das Unternehmen auf seiner Homepage bekannt gegeben hat, wird der Anbieter die sogenannte SD-Grundverschlüsselung in seinen digitalen Kabelnetze in Leipzig ab diesem Datum aufheben. Damit sollen die Free-TV-Programme der Privatveranstalter RTL und ProSiebensat.1 in SD-Qualität fortan unverschlüsselt zu empfangen sein. Weiterhin verschlüsselt bleiben allerdings die Programme Tele 5, Sport1, Das Vierte, iM1, Deutsches Musik Fernsehen, Viva, DMAX und Nickelodeon/Comedy Central, TV 4 Monde, BBC World News, Bloomberg, CNN, Russia Today und EuroNews.

Damit erhärtet sich der Verdacht, dass die Aufhebung der SD-Verschlüsselung für die Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 im Zuge des Urteils des Bundeskartellamts (BKartA) vom 27. Dezember 2012 stattfindet. Im Zuge der Einstellung eines Kartellverfahrens hatten beide Sendergruppen zugestimmt, ihre Free-TV-Programme in SD-Qualität auf den Übertragungswegen Satellit, Kabel und IPTV zukünftig nur noch unverschlüsselt zu verbreiten und diesbezüglich Gespräche mit den Netzbetreibern angekündigt.

Unklar ist bislang, ob und wann die SD-Verschlüsselung für die betroffenen Sender auch in anderen Netzen der Primacom fallen wird. Weiterhin offen ist auch, wann andere Netzbetreiber wie Kabel Deutschland oder Tele Columbus mit einer Aufhebung der Grundverschlüsselung nachziehen werden.


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100% beantwortet werden können nur Anfragen die auch alle relevanten Teile beinhalten die man benötigt für eine Antwort (genaue Beschreibungen/ Angabe von Herstellern/Typen für vorhandenes Material etc.). Bitte vermeiden Sie Aussagen wie "habe viel gelesen, aber versteht das nicht ..." ohne Nennung von dem was Sie gelesen haben und was genau unklar war an den Erklärungen die hier gelesen wurden - den nur dann kann man auch darauf eingehen was event. unklar ist/war.

Bitte unbedingt vor einem Post lesen => Boardregeln / Datenschutz
Wir erteilen hier keine Rechtsberatung, unsere Hinweise sind nach bestem Wissen und bedürfen einer entsprechenden juristischen/technischen weiteren Beratung.
 


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