Fußball-Live-Streams:Sky-Streams aus China können legal sein

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Fußball-Live-Streams: Sky-Streams aus China können legal sein

Aber: Anwender begeben sich auf juristisch dünnes Eis
Live-Streams aus dem Internet können unter bestimmten Bedingungen legal sein. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke schreibt in einem Blog-Eintrag, dass Live-Streams von Sky-Sendungen unter bestimmten Umständen legal sein können. Gleichzeitig warnt er davor, dass Nutzer dieser Streams sich auf dünnes Eis begeben, denn Urteile gibt es zu diesen Streams noch nicht.

Auf die Übertragungstechnologie kommt es an
Zu unterscheiden sei laut Solmecke, welche Streaming-Technologie angewendet wird. Viele Plattformen aus Russland oder China zeigen Streams des Senders Sky. Einige streamen ihr Angebot dabei direkt an den Anwender, der dann nur ein passiver Empfänger der Daten ist. Andere Technologien verwenden das Peer-to-Peer-Modell, das darauf basiert, dass ein Empfänger der Daten diese gleichzeitig verteilt.
Im letzteren Fall sei die Rechtslage eindeutig: Mit diesem Übertragungsweg ist der User gleichzeitig Sender, verbreitet also urheberrechtlich geschütztes Material. Eine solche Urheberrechtsverletzung könne Abmahnungen und damit hohe Kosten zur Folge haben. Daher rät Solmecke von solchen Diensten ab.

Reine Internet-Streams ohne P2P-Technik können legal sein
Solmecke vertrete aber die Auffassung, dass Nutzer Live-Streams, die nur passiv empfangen werden, legal ansehen dürfe. Solmecke führt an, dass zwar zwischenzeitlich Daten des Streams in den Arbeitsspeicher geladen werden, aber dies stelle keine unerlaubte Kopie im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar. Der vollständige Download einer Datei finde ebenfalls nicht statt. Weiter schreibt er: "Das Anschauen selbst ist dann überhaupt nicht mehr als urheberrechtliche Nutzung zu werten und deshalb legal".
Solmecke kann seine Ansicht jedoch nicht mit einschlägigen Urteilen untermauern. Somit fasst er selbst zusammen: "Weil es noch keine Gerichtsentscheidungen dazu gibt, handeln User aber in einer rechtlich unsicheren Grauzone. Strafbar ist dies [das Betrachten des Streams, d. Red.] nämlich nur, wenn die Umgehung nicht ausschließlich zum privaten Gebrauch stattfindet – genau das trifft aber regelmäßig auf Fußball-Fans zu, die Spiele online zum Vergnügen ansehen."

Für Kneipen-Besitzer: Internet-Streams unbedingt meiden
Für Kneipen-Besitzer stellt sich die Situation ein wenig anders dar. In diesem Fall kommt mit der öffentlichen Aufführung gewerbliches Handeln in Betracht, so dass der Verantwortliche mit Schadensersatzforderungen und möglicherweise sogar einer Freiheitsstrafe zu rechnen hat.
Als kostengünstige Alternative zu einem Sky-Abo könnte ein Gastronom ein Pay-TV-Angebot aus dem EU-Ausland buchen. Dabei darf jedoch nur das Fußball-Spiel selbst, nicht jedoch nicht jedoch die Hymne oder die Auftaktsequenz gezeigt werden. Der Grund dafür liegt in einem EuGH-Urteil vom 11. April 2011. Das Gericht entschied damals, dass eine britische Pubbesitzerin ihren Gästen Fußballspiele der Premier League mit Hilfe eines Pay-TV-Abos aus Griechenland zeigen durfte. Solmecke rät: "Sofern also lediglich das Spiel übertragen wird, können Gastronomen rechtssicher und legal entsprechende Abonnements für Gewerbe und Vereine bei dem jeweiligen Anbieter im EU-Ausland abschließen und ihren Gästen in Deutschland die Live-Übertragungen anbieten."


Quelle: Von Hans-Georg Kluge 06.08.2013, 10:25


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