Entgelte für Kabel-Einspeisung noch zeitgemäß?

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Entgelte für Kabel-Einspeisung noch zeitgemäß?

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Entgelte für Kabel-Einspeisung noch zeitgemäß?

Im Streit um die Zahlung von Entgelten für die Kabeleinspeisung zwischen ARD und ZDF einerseits sowie Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW andererseits, herrschen seit Monaten verhärtete Fronten. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien möchte die Diskussion nun neu beflügeln.

Die Diskussion um Sinn und Rechtmäßigkeit der Kabel-Einspeise-Entgelte hat die letzten Monate den TV-Bereich bestimmt wie kaum ein anderes Thema. Hintergrund war die Einstellung der Zahlung von Entgelten für die Kabelweiterverbreitung durch ARD und ZDF zum 1. Januar 2013.

Für die großen Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW, die in der Vergangenheit entsprechende Entgelte von den Öffentlich-Rechtlichen erhielten - im Gegensatz übrigens zu den kleineren Netzbetreibern - war dieser Schritt nicht hinnehmbar. Immerhin sind sie durch den Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet die ARD- und ZDF-Sender zu verbreiten, auch wenn diese nicht dafür zahlen. Es folgten Klagen der Netzbetreiber gegen die Rundfunkanstalten, bislang allerdings ohne endgültiges Ergebnis.

Fakt ist, dass derzeit vor allem die Zuschauer die Leidtragenden des Streites um die Einspeiseentgelte sind, da sich Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW unter anderem weigern, weitere HD-Sender von ARD und ZDF in ihre Netze aufzunehmen (verfügbar sind in den Netzen derzeit lediglich Das Erste HD, ZDF HD und Arte HD), obwohl diese eigentlich frei-empfangbar sind und von allen Haushalten über den Rundfunkbeitrag mit finanziert werden. Doch damit nicht genug: So hatte Kabel Deutschland bereits zu Jahresbeginn damit begonnen, die Signalqualität der öffentlich-rechtlichen Sender für eine Einspeisung in seine Netze herunterzusetzen, da diese ja für eine höhere Qualität nicht mehr zahlen.

In den letzten Monaten drehte sich diese Spirale noch weiter. So haben beide Kabelnetzbetreiber mittlerweile damit begonnen auch einzelne analoge Versionen von dritten Programmen der ARD aus den Netzen zu werfen, sofern deren Verbreitung nicht mehr vom Rundfunkstaatsvertrag gedeckt ist. Auch die sechs neuen HD-Sender der ARD, die am 5. Dezember über Satellit starten (MDR HD, HR HD, RBB HD, Einsfestival HD, Einsplus HD, Tagesschau24 HD), werden wohl angesichts des Streites nicht den Weg in die Netze von Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW finden.

Eine Lösung des Streites ist bislang nicht in Sicht. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) möchte der Diskussion nun jedoch neue Impulse geben und veranstaltet am 27. November ein München ein Diskussionsforum mit dem Titel "Must carry - must offer - must pay?: Kabel-Einspeise-Entgelte auf dem Prüfstand". Zu der Diskussion treffen sich nicht nur Vertreter von Kabelnetzbetreibern und Sendern, sondern auch Ökonomen und Rechtsexperten, welche die wirtschaftlichen und juristischen Fragen der Must-Carry-Regelungen in Deutschland beleuchten sollen. Ziel der Diskussion ist es unter anderem, der Frage auf den Grund zu gehen, ob es Modelle gibt, welche die Interessen von Sendern und Netzbetreiber in Einklang bringen können.


Quelle: DF vom 08.11.2013, 14:31 Uhr, ps


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