URHEBERRECHTE, VG MEDIA, GEMA

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Musictrain
Neuling
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URHEBERRECHTE, VG MEDIA, GEMA

Ungelesener Beitrag von Musictrain »

:1122

Als Radiobetreiber ist mir bekannt, das ich GEMA/GVL bezahlen muss. Jeder Haushalt muss GEZ bezahlen. Doch was ist das jetzt schon wieder?? Das unten habe ich von ASTA raus kopiert und für mich heißt das auch ein Zweifamilienhaus die sich eine Schüssel teilen, müssen extra bezahlen??? Was soll das ? Und wie viel kostet das? :1162 :1162

Ich stelle mir gerade ein Hochhaus mit 100 Schüsseln vor, weil die Eigentümer des Hauses den auf neudeutsch "Schmarrn" nicht bezahlen wollen! Vielleicht wird auch noch ein URHEBERRECHTEBETRAG nach länge der Koaxkabel fällig, da man ja bekanntlich auf längeren Strecken mehr Zeit verbraucht, also das Urheberrecht länger nutzt.

z.B: der Satz "Weitersenden ist vereinfacht ausgedrückt das Zugänglichmachen des Inhalts einer Sendung – hierfür reicht bereits das bloße Durchleiten eines Signals aus."
Was bedeutet das ? Erst ein Receiver macht den Inhalt einer Sendung zugänglich, heißt das nur Kabelkopfstationen müssen bezahlen? Oder auch Multi/Unicable Systeme?
URHEBERRECHTE, VG MEDIA, GEMA

Die Thematik der Gebührenabgabe an die VG Media, der Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen, beschäftigt viele in der Wohnungswirtschaft. Viele Wohnungs- und Verwaltungsunternehmen fürchten die Gebühren, die durch eine Umstellung von Kabel auf Satellit auf sie zukommen könnten. Zum Hintergrund: Ein Wohnungs- und Verwaltungsunternehmen wird in vielen Fällen zum Betreiber, wenn es eine Anlage für mehrere Parteien errichtet. Viele Befürchtungen können aus dem Weg geräumt werden, denn eine mögliche Lösung lautet: Anlage nicht selbst kaufen sondern durch einen Installationsbetrieb oder Netzbetreiber verwalten und betreiben lassen. Diese haben häufig besondere Konditionen mit den Verwertungsgesellschaften vereinbart – die Gebühren sind in der Wartungs- und Betreuungspauschale häufig inklusive.

DIE WEITERSENDUNG EINES SIGNALES IST VERGÜTUNGSPFLICHTIG!
Worum geht es?
• „Content ist King – Weiterleitung ist King Kong“
Da die Programminhalte der Sender das Ergebnis von großen Investitionen sind, haben die Sender auch ein berechtigtes Interesse daran, diese Inhalte auf allen Verbreitungswegen verwerten zu können.
• Was genau ist das Thema dieser Informationsseite?
Verwertungsgesellschaften treten an Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter oder Eigentümer von Mehrparteienhäusern heran und fordern für den Betrieb einer Kabel- oder Satelliten-Gemeinschaftsanlage eine Urheberrechtsabgabe. Zu Ihrer Information hat ASTRA die aktuelle Rechtspraxis zusammengestellt.
Von welchen Rechten ist hier die Rede?
• Den Urhebern steht für das Senderecht von TV- und Radiosignalen eine Vergütung zu.
Was ist eine „Weitersendung“ im Sinne der §§ 20, 20b, 87 UrhG?
• Weitersenden ist vereinfacht ausgedrückt das Zugänglichmachen des Inhalts einer Sendung – hierfür reicht bereits das bloße Durchleiten eines Signals aus.
• Weitergesendet werden muss gleichzeitig an „eine Öffentlichkeit“ – also an mehrere Personen, zu denen bzw. zwischen denen keine persönliche Verbindung besteht.
Schönen Gruß sagt Euer

Bernd


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Re: URHEBERRECHTE, VG MEDIA, GEMA

Ungelesener Beitrag von techno-com »

Grundsätzlich ist eine solche Frage bzw. Beratung die Sache wirklich für einen Rechtsanwalt.
Ich habe aber mal eine Google-Suchanfrage gemacht und dabei kam z.B. das heraus:
VG-Media: Zahlungspflicht der Vermieter für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen, sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das Gleiche gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund gemeinsam mit der Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) hin. Haus & Grund empfiehlt allen betroffenen Eigentümern, einen Lizenzvertrag mit der VG Media abzuschließen. Für Haus & Grund-Mitglieder konnten besondere Konditionen vereinbart werden. Mitglieder von Haus & Grund-Vereinen müssen erst dann Lizenzentgelte zahlen, wenn mehr als zehn Wohnungen über eine Empfangsanlage mit Programmen versorgt werden. Zudem räumt die VG Media Haus & Grund-Mitgliedern bei der Höhe der Lizenzentgelte einen Rabatt von 20 Prozent ein. Für das Jahr 2010 beträgt das Entgelt somit lediglich 1,54 € pro angeschlossene Wohnung. Ab dem Jahr 2011 verringert es sich auf 1,01 € pro angeschlossene Wohnung und Jahr. Haus & Grund-Mitglieder müssen zudem lediglich pauschal 64,20 € zahlen, um sämtliche Ansprüche der Vergangenheit abzugelten. Diese Konditionen gelten auch, wenn Eigentümer sich erst im Laufe dieses Jahres für eine Mitgliedschaft bei Haus & Grund entscheiden. Detaillierte Informationen zum Thema stellt Haus & Grund Deutschland auf seiner Internetseite unter http://www.hausundgrund.de/vgmedia zur Verfügung. Unter anderem können dort der Einzelvertrag sowie eine Checkliste heruntergeladen werden, anhand derer die VG Media feststellen kann, ob überhaupt eine Lizenzentgeltpflicht besteht.

(Quelle: Pressemitteilung der Haus & Grund Deutschland vom 14.4.2011)
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Wichtiger Hinweis: Zuständigkeiten verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) und Blitzschutzfachkräfte
Informieren Sie sich dort über Folgen und Auswirkungen von Eigenleistung und lassen Sie selbst durchgeführte Installationen von entsprechender Stelle prüfen und abnehmen. Dafür sind VOR ORT spezielle und qualifizierte Blitzschutz-Fachkräfte notwendig, Ferndiagnosen für Blitzschutz/Erdung können hier NICHT durchgeführt werden ("wie kann ICH das machen ..." oder ähnlich bringt da nichts).

Diese Signatur wächst von Woche zu Woche und enthält immer mehr grundlegende Inhalte die bitte berücksichtigt werden sollten bei bzw. VOR Anfragen !
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