Als Radiobetreiber ist mir bekannt, das ich GEMA/GVL bezahlen muss. Jeder Haushalt muss GEZ bezahlen. Doch was ist das jetzt schon wieder?? Das unten habe ich von ASTA raus kopiert und für mich heißt das auch ein Zweifamilienhaus die sich eine Schüssel teilen, müssen extra bezahlen??? Was soll das ? Und wie viel kostet das?
Ich stelle mir gerade ein Hochhaus mit 100 Schüsseln vor, weil die Eigentümer des Hauses den auf neudeutsch "Schmarrn" nicht bezahlen wollen! Vielleicht wird auch noch ein URHEBERRECHTEBETRAG nach länge der Koaxkabel fällig, da man ja bekanntlich auf längeren Strecken mehr Zeit verbraucht, also das Urheberrecht länger nutzt.
z.B: der Satz "Weitersenden ist vereinfacht ausgedrückt das Zugänglichmachen des Inhalts einer Sendung – hierfür reicht bereits das bloße Durchleiten eines Signals aus."
Was bedeutet das ? Erst ein Receiver macht den Inhalt einer Sendung zugänglich, heißt das nur Kabelkopfstationen müssen bezahlen? Oder auch Multi/Unicable Systeme?
Schönen Gruß sagt EuerURHEBERRECHTE, VG MEDIA, GEMA
Die Thematik der Gebührenabgabe an die VG Media, der Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen, beschäftigt viele in der Wohnungswirtschaft. Viele Wohnungs- und Verwaltungsunternehmen fürchten die Gebühren, die durch eine Umstellung von Kabel auf Satellit auf sie zukommen könnten. Zum Hintergrund: Ein Wohnungs- und Verwaltungsunternehmen wird in vielen Fällen zum Betreiber, wenn es eine Anlage für mehrere Parteien errichtet. Viele Befürchtungen können aus dem Weg geräumt werden, denn eine mögliche Lösung lautet: Anlage nicht selbst kaufen sondern durch einen Installationsbetrieb oder Netzbetreiber verwalten und betreiben lassen. Diese haben häufig besondere Konditionen mit den Verwertungsgesellschaften vereinbart – die Gebühren sind in der Wartungs- und Betreuungspauschale häufig inklusive.
DIE WEITERSENDUNG EINES SIGNALES IST VERGÜTUNGSPFLICHTIG!
Worum geht es?
• „Content ist King – Weiterleitung ist King Kong“
Da die Programminhalte der Sender das Ergebnis von großen Investitionen sind, haben die Sender auch ein berechtigtes Interesse daran, diese Inhalte auf allen Verbreitungswegen verwerten zu können.
• Was genau ist das Thema dieser Informationsseite?
Verwertungsgesellschaften treten an Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter oder Eigentümer von Mehrparteienhäusern heran und fordern für den Betrieb einer Kabel- oder Satelliten-Gemeinschaftsanlage eine Urheberrechtsabgabe. Zu Ihrer Information hat ASTRA die aktuelle Rechtspraxis zusammengestellt.
Von welchen Rechten ist hier die Rede?
• Den Urhebern steht für das Senderecht von TV- und Radiosignalen eine Vergütung zu.
Was ist eine „Weitersendung“ im Sinne der §§ 20, 20b, 87 UrhG?
• Weitersenden ist vereinfacht ausgedrückt das Zugänglichmachen des Inhalts einer Sendung – hierfür reicht bereits das bloße Durchleiten eines Signals aus.
• Weitergesendet werden muss gleichzeitig an „eine Öffentlichkeit“ – also an mehrere Personen, zu denen bzw. zwischen denen keine persönliche Verbindung besteht.
Bernd