Gerichtsurteil:Sky Italia muss alle Pay-TV-Receiver zulassen
Verfasst: 8. Oktober 2008 07:38
[sa] Neapel, Italien - Schwerer Rückschlag für Rupert Murdoch: Laut einem Gerichtsurteil ist es Sky Italia künftig untersagt, seine Abonnenten zu verpflichten, nur zertifizierte Set-Top-Boxen zu verwenden.
Wie das Branchenportal "Broadband TV News" berichtet, beruht dieser Urteilsspruch auf einer Klage einer italienischen Verbraucherorganisation, die im Namen eines Sky-Italia-Kunden gegen den Pay-TV-Riesen vor Gericht zog.
Der Kunde wurde nach der 2005 erfolgten Umstellung des Verschlüsselungssystems auf NDS Videoguard von Sky Italia dazu aufgefordert, seinen bestehenden Sat-Receiver kostenpflichtig gegen ein neues Modell mit Videoguard-Kartenleser einzutauschen.
Während der Verhandlung verwies der Verteidiger des protestierenden Kunden u. a. auf die Tatsache, dass über den bereits vorhandenen Receiver mehr Kanäle und Funktionen zur Verfügung gestanden hätten. Zudem sei der Kläger überzeugt, dass diese Art der Geschäftspraxis nicht nur eine Vertragsverletzung darstelle, sondern vielmehr auch eine Ausnutzung der Monopolstellung.
Der Richter forderte Sky Italia dazu auf, dem Kunden einen Zugang zu den Programmen über seine eigene, vorhandene Hardware freizuschalten. Zusätzlich muss der Pay-TV-Sender für den entgangenen Empfang des Abonnenten aufkommen und ihm einen Schadensersatz in Höhe von 500 Euro zahlen. Dem Verteidiger zufolge bezieht sich dieses Urteil ausschließlich auf seinen Mandanten und kann nicht als Präzedenzfall für andere Verbraucher herangezogen werden.
Auch hierzulande überprüft das Bundeskartellamt momentan die Anwendung ähnlicher Geschäftspraktiken. Betroffen sind davon u. a. Premiere, Kabel Deutschland und Unitymedia, die für den Empfang ihrer Angebote nur bestimmte, proprietäre Digitalreceiver zulassen. (siehe Beitrag weiter unten) Als Konsequenz dieser Untersuchung könnten Anbieter zukünftig gezwungen sein, freie Common-Interface-Standards (CI) anzubieten, die Pay-TV-Empfang über jede kompatible Set-Top-Box ermöglichen.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 7.10.08
--------------------------------
Bundeskartellamt geht gegen Premiere, Unitymedia und KDG vor
[ms] Leipzig - Das Bundeskartellamt ermittelt derzeit gegen die Unternehmen Premiere, Unitymedia und Kabel Deutschland.
Die Unternehmen wollen für den Empfang ihrer Angebote nur bestimmte Digitalreceiver zulassen. Ob dieses notwendig und zulässig ist, wird vom Kartellamt überprüft.
"Es besteht der Verdacht, dass die technische Ausstattung der Set-Top-Boxen dazu führt, dass der Wettbewerb auf den Kabel-TV und Pay-TV Märkten durch die genannten Unternehmen behindert wird", erklärt die Pressesprecherin des Kartellamtes, Silke Kaul, in einem Interview mit DIGITAL FERNSEHEN. Somit seien Verbraucher zum Beispiel bei einem Umzug gezwungen, neue Set-Top-Boxen zu kaufen.
Wann genau die Entscheidung des Kartellamtes getroffen wird, könne man noch nicht sagen. Es sei auch nicht auszuschließen, dass Verfahren gegen weitere Unternehmen eingeleitet werden.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 10.9.08
Wie das Branchenportal "Broadband TV News" berichtet, beruht dieser Urteilsspruch auf einer Klage einer italienischen Verbraucherorganisation, die im Namen eines Sky-Italia-Kunden gegen den Pay-TV-Riesen vor Gericht zog.
Der Kunde wurde nach der 2005 erfolgten Umstellung des Verschlüsselungssystems auf NDS Videoguard von Sky Italia dazu aufgefordert, seinen bestehenden Sat-Receiver kostenpflichtig gegen ein neues Modell mit Videoguard-Kartenleser einzutauschen.
Während der Verhandlung verwies der Verteidiger des protestierenden Kunden u. a. auf die Tatsache, dass über den bereits vorhandenen Receiver mehr Kanäle und Funktionen zur Verfügung gestanden hätten. Zudem sei der Kläger überzeugt, dass diese Art der Geschäftspraxis nicht nur eine Vertragsverletzung darstelle, sondern vielmehr auch eine Ausnutzung der Monopolstellung.
Der Richter forderte Sky Italia dazu auf, dem Kunden einen Zugang zu den Programmen über seine eigene, vorhandene Hardware freizuschalten. Zusätzlich muss der Pay-TV-Sender für den entgangenen Empfang des Abonnenten aufkommen und ihm einen Schadensersatz in Höhe von 500 Euro zahlen. Dem Verteidiger zufolge bezieht sich dieses Urteil ausschließlich auf seinen Mandanten und kann nicht als Präzedenzfall für andere Verbraucher herangezogen werden.
Auch hierzulande überprüft das Bundeskartellamt momentan die Anwendung ähnlicher Geschäftspraktiken. Betroffen sind davon u. a. Premiere, Kabel Deutschland und Unitymedia, die für den Empfang ihrer Angebote nur bestimmte, proprietäre Digitalreceiver zulassen. (siehe Beitrag weiter unten) Als Konsequenz dieser Untersuchung könnten Anbieter zukünftig gezwungen sein, freie Common-Interface-Standards (CI) anzubieten, die Pay-TV-Empfang über jede kompatible Set-Top-Box ermöglichen.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 7.10.08
--------------------------------
Bundeskartellamt geht gegen Premiere, Unitymedia und KDG vor
[ms] Leipzig - Das Bundeskartellamt ermittelt derzeit gegen die Unternehmen Premiere, Unitymedia und Kabel Deutschland.
Die Unternehmen wollen für den Empfang ihrer Angebote nur bestimmte Digitalreceiver zulassen. Ob dieses notwendig und zulässig ist, wird vom Kartellamt überprüft.
"Es besteht der Verdacht, dass die technische Ausstattung der Set-Top-Boxen dazu führt, dass der Wettbewerb auf den Kabel-TV und Pay-TV Märkten durch die genannten Unternehmen behindert wird", erklärt die Pressesprecherin des Kartellamtes, Silke Kaul, in einem Interview mit DIGITAL FERNSEHEN. Somit seien Verbraucher zum Beispiel bei einem Umzug gezwungen, neue Set-Top-Boxen zu kaufen.
Wann genau die Entscheidung des Kartellamtes getroffen wird, könne man noch nicht sagen. Es sei auch nicht auszuschließen, dass Verfahren gegen weitere Unternehmen eingeleitet werden.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 10.9.08