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Abmahnungen gegen Online-Shops - "Neutrino HD" im Visier

Verfasst: 12. Dezember 2011 07:30
von techno-com
Immer häufiger geraten Online-Händler aufgrund angeblicher oder tatsächlicher Markenrechts-Verstöße in das Visier von Rechtsanwälten. Aktuell sind zahlreiche Anbieter betroffen, die ihren Kunden im Internet Set-Top-Boxen mit einem bestimmten Linux-Betriebssystem anpreisen.

Wie DIGITALFERNSEHEN.de am Donnerstag aus dem Kreis betroffener Unternehmen zugetragen wurde, mahnt eine Essener Rechtsanwaltskanzlei derzeit Händler ab, welche die Marke "Neutrino HD" in ihren Online-Shops außerhalb der Coolstream-Receiverfamilie nutzen. Im konkreten Fall werden dabei Händler angeschrieben, welche die neue AZBox Me vom portugiesischen Hersteller Opensat mit besagtem Betriebssystem bewerben.

Im Auftrag der Mandantin, der Axxaro GmbH aus Neuenkirchen, die sich die Wort- und Bildmarkenrechte an "Neutrino HD" gesichert hat, werden besagte Händler von der Kanzlei aufgefordert, die Markenrechte einzuhalten und besagte Einträge im Shop zu löschen, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen vierstellige Kostennote an die Kanzlei zu begleichen.

Axxaro ist Distributor der Coolstream-Receiverserie. Händler sollten aus diesem Grund auf die Nennung der Linux-Software in ihren Shoppingportalen verzichten. Bereits betroffenen Unternehmen wird empfohlen, sich mit dem AZBox-Vertrieb Smart Innovations in Verbindung zu setzen. Dort wird, wie DIGITALFERNSEHEN.de auf Anfrage erfuhr, bereits an einer Lösung gearbeitet. Parallel empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts.

Zur Erinnerung: Neutrino wurde ursprünglich für die D-Box 2 von findigen Hobbytüftlern entwickelt und stand jahrelang als freies Betriebssystem für diverse Digitalreceiver zur Verfügung.

Update 10.12., 8.03 Uhr: Smart Innovations hat inzwischen auf die Abmahnungen reagiert und die Bezeichnung des Betriebssystems in der eigenen Vermarktung in AZtrino geändert. "Wir möchten uns dafür entschuldigen, falls wir dadurch bei Kunden Verwirrung stiften, allerdings ist es wichtig, dass dadurch Shops und Kunden durch Abmahnungen verschont bleiben", erklärte ein Mitarbeiter des Unternehmens.


Quele: http://www.digitalfernsehen.de vom 09.12.2011, 12:24 Uhr, ar

ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutrino"

Verfasst: 11. Februar 2012 07:41
von techno-com
ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutrino"

Axxaro hat sich nun offensichtlich auch die Namensrechte am ürsprünglichen "Neutrino" gesichert.
Kurios: Anmeldetag ist der Tag an dem die ersten Abmahnungen für NeutrinoHD erfolgten.

Soll nun auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist auch die Nutzung von "Neutrino" abgemahnt werden?

220 Anmeldetag AT 09.12.2011
151 Tag der Eintragung im Register ET 25.01.2012
450 Tag der Veröffentlichung VT 24.02.2012
Beginn Widerspruchsfrist BWT 24.02.2012
Ablauf Widerspruchsfrist EWT 24.05.2012

http://register.dpma.de/DPMAregister/ma ... 0664382/DE


220 Anmeldetag AT 28.12.2011
511 Klasse(n) Nizza KL 06, 09, 35
Aktenzustand Gemeinschaftsmarken HABMAST Anmeldung veröffentlicht
450 Veröffentlichung
Blattnummer: 2012/020
Tag der Veröffentlichung: 30.01.2012
Teil: A.1

http://register.dpma.de/DPMAregister/ma ... 8&CURSOR=8


Quelle: Tuxbox-Forum


http://coolstream.tv/
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Coolstream-Community,

auf diesem Weg möchten wir die freundlichen Kundenanfragen, welche sich auf die in einigen Foren entstandene Diskussion über die Sicherung der Markenrechte „Neutrino“ und „NeutrinoHD“ beziehen, beantworten:

Die Axxaro GmbH und Coolstream haben durch die Bereitstellung von menschlichen und finanziellen Ressourcen das Projekt NeutrinoHD maßgeblich gefördert, welches ohne dieses Engagement heute sehr wahrscheinlich nicht dem heutigen Stand entsprechen würde.

Die Sicherung der Marke „Neutrino“ und „NeutrinoHD“ erfolgte in Absprache mit dem Hersteller Coolstream und dient lediglich dem Schutz der von uns vertriebenen Coolstream Produkte.

Der Markenname soll ausschließlich die Zukunft des Projektes schützen und verhindern, dass kommerziell ausgerichtete Drittanbieter den Namen und den entsprechenden Werbeeffekt für eigene Endgeräte nutzen, ohne sich selbst aktiv an der Entwicklung beteiligt zu haben.

Es besteht jetzt und in Zukunft keinerlei Interesse daran, private Entwickler, private Verkäufer, private Forenbetreiber oder gewerbliche Anbieter von Gebrauchtgeräten der Marke Dbox2 im Zusammenhang mit Neutrino oder NeutrinoHD abzumahnen oder eine Nutzung zu untersagen.In der Vergangenheit hat es seitens der Axxaro GmbH keine Massenabmahnungen gegeben. Lediglich weniger als eine Hand voll gewerblicher Anbieter wurden von uns in diesem Zusammenhang kontaktiert und so auf ihre Markenrechtsverletzung hingewiesen.

Es wird unsererseits der Grundsatz verfolgt, dass auch nur der Anbieter mit dem Namen werben sollte, der auch selber in den Namen investiert hat.

Nach wie vor stehen wir hinter den nicht kommerziellen und privaten Projekten bzw. deren Verwendung und Entwicklung von Neutrino/NeutrinoHD und werden diese auch weiterhin unterstützen.

Neuenkirchen, den 10. Februar 2012

Axxaro GmbH, Geschäftsleitung