Boxenhersteller tricksen bei der Pauschalabgabe

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Boxenhersteller tricksen bei der Pauschalabgabe

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Boxenhersteller tricksen bei der Pauschalabgabe

Kann mit einer Set-Top-Box aufgezeichnet werden, muss der Hersteller für diese Möglichkeit der Vervielfältigung eine Abgabe zahlen. Je nach Gerätetyp ist die sogenannte Pauschalabgabe unterschiedlich hoch und drückt die Margen der Hersteller in den Keller. Doch die geben sich erfinderisch.

Einige Hersteller versuchen, die Pauschalabgabe für PVR-ready-Receiver zu umgehen. Dabei handelt es sich um Set-Top-Boxen, die zwar keine eingebaute Festplatte besitzen, dafür aber einen USB-Anschluss, an den man externe Datenträger anschließen kann.

Diesen USB-Anschluss deaktivieren einige Hersteller, so dass trotz angeschlossener Festplatte keine TV-Sendungen aufgenommen werden können. Wer trotzdem aufnehmen will, muss einen Freischaltcode erwerben. Keine Aufnahmen, keine Abgabe spekulieren die Hersteller. Jedoch haben sie die Rechnung ohne die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) gemacht. Die Gema-Tochter hat die Hersteller bereits im Visier, wie ein ZPÜ-Sprecher gegenüber DIGITAL INSIDER bestätigt. Allerdings weiß die Zentralstelle noch nicht genau, was sie unternehmen will. Sie ist zum ersten Mal mit Geräten konfrontiert, die Hardware-seitig zwar für Aufnahmen ausgelegt sind, Software-seitig aber nicht. Man will zunächst das Gespräch mit den Herstellern suchen.

Die täten gut daran, jetzt Rücklagen zu bilden, denn tatenlos wird die ZPÜ nicht mehr lange bleiben. Sie könnte zum Beispiel die Herausgabe der Zahl der verkauften Freischaltcodes fordern, um zu kontrollieren, welche PVR-ready-Receiver aktiviert wurden. Auf diese Weise kann sie auch die Hersteller rückwirkend zur Zahlung der Pauschalabgabe zwingen. Wenn sich eine Einigung hinzieht, werden solche Forderungen immer größer.


Quelle: DF vom 21.04.2014, 10:00 Uhr, mh


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