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Cardsharing-Betreiber zu Gefängnisstrafe verurteilt

Verfasst: 20. Dezember 2013 16:03
von techno-com
Cardsharing-Betreiber zu Gefängnisstrafe verurteilt

Ein Cardsharing-Anbieter aus Niedersachsen wurde zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. 2012 war ein Ring aufgeflogen, über den der 51-jährige Verurteilte zahlreiche illegale Zugänge zu Sky Deutschland verkauft hatte.

Ein Cardsharing-Fall, der 2012 deutschlandweit für Aufsehen gesorgt hatte, ist am heutigen Freitag mit einem Urteil des Amtsgerichts Stolzenau (Niedersachsen) vorläufig zu Ende gegangen. Das Gericht verurteilte einen 51-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Der Beschuldigte hatte einen Cardsharing-Ring im Raum Niedersachsen aufgebaut und illegale Zugänge zur Pay-TV-Plattform von Sky Deutschland über das Internet an zahlreiche Kunden verkauft.

Bei Sky begrüßte man das harte Urteil des Gerichts. "Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und Kommunikationskriminalität. Hier wird einmal mehr ein klares Zeichen gesetzt, dass die Justiz diese illegalen Handlungen verfolgt“, so Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky.

Im vergangen Jahr war der Cardsharing-Ring durch Ermittlungen der Behörden ausgehoben worden. Zum Ermittlungserfolg hatten auch Sky Deutschland und der Anbieter von Verschlüsselungssystemen Nagravision entscheidend beigetragen, indem die Unternehmen eigene Recherchen durchgeführt und die Ergebnisse den Behörden zur Verfügung gestellt hatten. Die Staatsanwaltschaft Verden hatte daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.


Quelle: DF vom 20.12.2013, 15:50 Uhr, ps

Urteil: Illegaler Sky-Vertreiber erhält Freiheitsstrafe

Verfasst: 12. Februar 2016 11:27
von techno-com
Urteil: Illegaler Sky-Vertreiber erhält Freiheitsstrafe

Im Streit zwischen Sky und einem Card-Sharing-Betreiber aus Niedersachsen hat der Pay-TV-Anbieter einen weiteren Sieg eingefahren. Das Landgericht Verden verurteilte den Betreiber wegen illegaler Verbreitung von Sky zu einer Freiheitsstrafe und bestätigte damit ein Urteil von 2013.

Der Kampf von Sky vor Gericht gegen die illegale Verbreitung seiner Programme geht weiter und brachte dem Pay-TV-Anbieter einen weiteren Erfolg. Denn das Landgericht Verden verurteilte einen Card-Sharing-Betreiber nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, und bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts Stolzenau aus dem Jahr 2013.

Der 53-jährige Niedersachse hatte mehrfach über Card-Sharing-Server Angebote von Sky illegal über das Internet vertrieben. Dieser Ring wurde im Jahr 2012 aufgedeckt und vor dem Amtsgericht Stolzenau verhandelt. Im Dezember 2013 wurde der Card-Sharing-Betreiber zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt.

Die erneute Bestätigung des Urteils wird von Sky begrüßt: "Erstmals hat ein Gericht auch in der zweiten Instanz so konsequent entschieden. Dies ist ein klares Signal an alle Kriminellen, die versuchen, sich auf Kosten unseres Unternehmens und unserer ehrlichen Kunden an den exklusiven Programminhalten von Sky zu bereichern: Card-Sharing ist kein Kavaliersdelikt, sondern Computerbetrug, der von der Justiz verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann", so Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky Deutschland.

Des Weiteren sei das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, richtungsweisend für zukünftige Verfahren. Zum Gelingen der Untersuchungen hatte Sky gemeinsam mit dem Hersteller des damaligen Sicherheitssystems, Nagravision, durch Recherchearbeiten beigetragen.


Quelle: DF vom 12.02.2016, 10:39 Uhr, buhl

Nach Card-Sharing-Urteil: Sky hat illegales Streaming im Visier

Verfasst: 15. Februar 2016 15:23
von techno-com
Nach Card-Sharing-Urteil: Sky hat illegales Streaming im Visier

Letzte Woche wurde eine illegaler Card-Sharer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nun hofft Sky auf eine Signalwirkung bei Nutzern und will künftig verstärkt auch gegen illegale Streamer vorgehen.

Card-Sharing ist illegal und eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe geahndet wird. Dieses Urteil des Landgerichts Verden wird von Sky nicht nur begrüßt, sondern auch als Ausgangspunkt für weiteres Vorgehen gegen kriminelle Geschäftsmodelle angesehen, wie Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security von Sky Deutschland, im Gespräch mit DIGITAL FERNSEHEN erklärte.

Eine Signalwirkung verspricht sich Rudloff nicht nur in Bezug auf andere Card-Sharer, sondern auch für Nutzer, die sich die Inhalte von Sky auf illegale Weise beschaffen wollen: "Im konkreten Fall wurde der Täter ausdrücklich wegen 'gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs' verurteilt – und gemeinschaftlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass auch die Nutzung der Angebote illegal war."

Auch wenn geplante Maßnahmen gegen Card-Sharer wie das Pairing von Receiver/Modul noch nicht abgeschlossen sind, sei es bereits wesentlich schwerer geworden, in dieses Geschäft einzusteigen, so Rudloff weiter. Doch auch wenn der Kampf gegen das illegale Card-Sharing erste Früchte trägt, treten bereits andere Gefahren für den Pay-TV-Anbieter in Erscheinung. So sind vermehrt illegale Live-Streams des Programms von Sky im Internet zu finden.

Eine Entwicklung, die auch Sky, das seine Angebote im Online- und on-Demand-Bereich verstärkt ausbaut, mit Sorge registriert. So beobachte Rudloff, "dass auch die kriminelle Szene – im Übrigen europaweit – zunehmend auf Streaming-Technologien setzt. Und deren illegales Treiben gilt es mit größtmöglicher Entschlossenheit zu bekämpfen. Wir werden hier genauso wie beim Card-Sharing sowohl mit technischen als auch rechtlichen Maßnahmen reagieren." Das Urteil des Landgerichts Verden, das diese Art von Maßnahmen der Informations- und Kommunikationskriminalität zuordnet, stärke Sky dabei den Rücken.


Quelle: DF vom 15.02.2016, 12:58 Uhr, buhl

"Wir gehen entschieden gegen die illegale Nutzung von Sky vor"

Verfasst: 16. Februar 2016 13:55
von techno-com
"Wir gehen entschieden gegen die illegale Nutzung von Sky vor"

Mit dem Urteil des Landgerichts Verden gegen das Card-Sharing konnte Sky einen Erfolg im Kampf gegen die illegale Nutzung seiner Inhalte verbuchen. Welche Auswirkungen das Urteil haben kann und welche Maßnahmen weiter geplant sind, verriet Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security von Sky Deutschland, im Gespräch mit DIGITAL FERNSEHEN.

Erstmals wurde ein Urteil gegen ein Cardsharing-Netzwerk auch in zweiter Instanz bestätigt, wie zufrieden sind Sie mit dem Urteil?

Dr. Andreas Rudloff: Zunächst einmal freut es uns, dass erstmals in Deutschland auch ein Landgericht Card-Sharing als das wertet, was es ist: Eine Straftat – konkret: gewerbsmäßiger Computerbetrug –, die in jedem Fall mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird. Jedem Card-Sharer in Deutschland muss nach diesem Urteil klar sein, dass man dafür ins Gefängnis wandern kann. Zwar wäre nach unserer Einschätzung ein Strafmaß ohne Bewährung, wie zuvor vom Amtsgericht Stolzenau verhängt, angemessener gewesen, aber diese Wertung trifft alleine das Gericht unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände des Einzelfalls. Insgesamt sind wir mit der Entscheidung sehr zufrieden.

Was erhoffen Sie sich von dem Urteil auf ähnlich gelagerte Fälle?

Rudloff: Das Urteil hat definitiv Signalwirkung. Wir sind uns sicher, dass sich potentielle Täter in Zukunft zweimal überlegen werden, ob sie ihre kriminellen Handlungen in dem Wissen um die möglichen Folgen für sie ganz persönlich fortsetzen. Übrigens müssen nicht nur Anbieter mit Konsequenzen rechnen: Im konkreten Fall wurde der Täter ausdrücklich wegen „gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs“ verurteilt – und gemeinschaftlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass auch die Nutzung der Angebote illegal war.

Wird Sky nun auch zivilrechtlich gegen den Verursacher vorgehen? Welche Schadensersatzforderungen stehen dabei im Raum?

Rudloff: Im konkreten Fall werden wir in einem ersten Schritt unsere Unterlassungsansprüche gerichtlich durchsetzen. Danach folgt die Analyse der durch die Finanzermittlungen festgestellten Einnahmen aus der kriminellen Tätigkeit und die Berechnung des konkret nachweisbaren Schadensersatzes.

Sky versucht auch mit der Einführung technischer Weiterentwicklungen wie etwa dem Pairing von Receiver/Modul und Karte das illegale Decodieren der Pay-TV-Sender unmöglich zu machen. Sind die Maßnahmen von Erfolg gekrönt?

Rudloff: Noch ist die Einführung von Pairing und der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen nicht abgeschlossen, so dass es zu früh ist, heute schon über Erfolge zu berichten. Aber es ist sicherlich kein Geheimnis, dass es bereits heute wesentlich schwerer als früher ist, in das illegale Geschäft mit Card-Sharing einzusteigen.

Welche weiteren Möglichkeiten nutzt Ihr Unternehmen um illegales Schauen des Angebotes unmöglich zu machen bzw. eventuelle Straftaten herauszufinden.

Rudloff: Sky verfügt über das wertvollste und exklusivste Portfolio an Inhalten in den Bereichen Live-Sport, Film und Serie in Deutschland und Österreich. Diese Inhalte werden von ehrlichen Kunden refinanziert und sie bezahlen dafür einen angemessenen Preis. Daher gehen wir entschieden gegen jede Form der illegalen Nutzung oder des illegalen Vertriebs von Sky vor, die letztlich auf dem Rücken unserer ehrlichen Kunden geschieht. Sky führt daher intensive Recherchen und Vorermittlungen durch, um Straftaten gegen Sky zu erkennen. Entsprechend arbeiten wir eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. Dies gilt nicht nur für den Bereich des Card-Sharings, sondern für alle kriminellen Geschäftsmodelle wie z. B. auch illegales Live-Streaming.

Dank immer besser werdender Datenraten wird nun auch das Streamen von kompletten Inhalten/Sendern in das Internet immer mehr genutzt. Wie wehrt sich Sky gegen diese neuartige Methode Programme illegal weiterzuverbreiten?

Rudloff: Genauso wie Sky seine Angebote über Internet ausbaut, beobachten wir, dass auch die kriminelle Szene – im Übrigen europaweit – zunehmend auf Streaming-Technologien setzt. Und deren illegales Treiben gilt es mit größtmöglicher Entschlossenheit zu bekämpfen. Wir werden hier genauso wie beim Card-Sharing sowohl mit technischen als auch rechtlichen Maßnahmen reagieren. Gerade das neue Urteil des Landgerichts Verden, das solche illegalen Maßnahmen ganz klar im Bereich der Informations- und Kommunikationskriminalität ansiedelt, stärkt uns dabei den Rücken.

Zugleich möchten wir unseren ehrlichen Kunden den legalen Zugang zu Sky über das Internet so einfach und bequem wie möglich machen. Mit der Einführung und dem kontinuierlichen Ausbau von Sky Online und Sky On Demand im vergangenen Jahr haben wir dafür einen ganz entscheidenden Schritt getan. Sky Online ist auf immer mehr Plattformen verfügbar und mit Sky On Demand lässt sich die gesamte Fülle unseres Online-Angebots in bester Qualität auch auf dem heimischen Fernseher genießen.

Gibt es Überlegungen in Ihrem Haus Programme innerhalb der eigenen Wohnung via Netzwerk auch an verschiedenen Stellen zugänglich zu machen? Auf legalem Weg für den Zuschauer versteht sich.

Rudloff: Unsere Kollegen in England haben gerade das neue Premiumprodukt „SkyQ“ eingeführt, womit unter anderem genau das möglich ist. Die dabei gemachten Erfahrungen werden mit Sicherheit auch in die Entwicklung neuer Technologien für den deutschen Markt einfließen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aber noch zu früh, darüber im Detail zu sprechen.

Vielen Dank für das Gespräch.


Das Interview gibt die Meinung des Interviewpartners wieder. Diese muss nicht der Meinung des Verlages entsprechen. Für die Aussagen des Interviewpartners wird keine Haftung übernommen.


Quelle: DF vom 16.02.2016, 13:14 Uhr, rp/buhl

Urteil: Illegaler Sky-Vertreiber erhält Freiheitsstrafe

Verfasst: 21. Oktober 2016 09:32
von techno-com
Urteil: Illegaler Sky-Vertreiber erhält Freiheitsstrafe

Im Streit zwischen Sky und einem Card-Sharing-Betreiber aus Niedersachsen hat der Pay-TV-Anbieter einen weiteren Sieg eingefahren. Das Landgericht Verden verurteilte den Betreiber wegen illegaler Verbreitung von Sky zu einer Freiheitsstrafe und bestätigte damit ein Urteil von 2013.

Der Kampf von Sky vor Gericht gegen die illegale Verbreitung seiner Programme geht weiter und brachte dem Pay-TV-Anbieter einen weiteren Erfolg. Denn das Landgericht Verden verurteilte einen Card-Sharing-Betreiber nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Der 53-jährige Niedersachse hatte mehrfach über Card-Sharing-Server Angebote von Sky illegal über das Internet vertrieben. Dieser Ring wurde im Jahr 2012 aufgedeckt und vor dem Amtsgericht Stolzenau verhandelt. Im Dezember 2013 wurde der Card-Sharing-Betreiber zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt.

Die erneute Bestätigung des Urteils wird von Sky begrüßt: "Erstmals hat ein Gericht auch in der zweiten Instanz so konsequent entschieden. Dies ist ein klares Signal an alle Kriminellen, die versuchen, sich auf Kosten unseres Unternehmens und unserer ehrlichen Kunden an den exklusiven Programminhalten von Sky zu bereichern: Card-Sharing ist kein Kavaliersdelikt, sondern Computerbetrug, der von der Justiz verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann", so Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky Deutschland.

Des Weiteren sei das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, richtungsweisend für zukünftige Verfahren. Zum Gelingen der Untersuchungen hatte Sky gemeinsam mit dem Hersteller des damaligen Sicherheitssystems, Nagravision, durch Recherchearbeiten beigetragen.


Quelle: DF vom 12.02.2016, 10:39 Uhr, buhl