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Erdung mit Steigung zulässig?

Verfasst: 12. April 2017 11:59
von Schlumpf
Hallo Zusammen,

ich habe das Problem, daß sich die Satschüssel außerhalb des blitzgeschützten Bereichs befindet. Leider läßt sich das 16mm² Erdungskabel nicht anders verlegen, so daß es eine negative Steigung über einen Bereich von 20-30cm hat:
Erdungskabel_Verlegung_Satanlage
Erdungskabel_Verlegung_Satanlage
Hier ist ein Bild von Jemandem der sein Erdungskabel vom Mast auch erst wieder nach oben führt:
Erdung_Einkabel_Unicable-Satanlage
Erdung_Einkabel_Unicable-Satanlage
Ist dies so zulässig?

Vielen herzlichen Dank schon mal für die Hilfe
Gruß

Re: Erdung mit Steigung zulässig?

Verfasst: 12. April 2017 12:10
von techno-com
Schlumpf hat geschrieben:Hallo Zusammen,
Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :freunde
Schlumpf hat geschrieben:ich habe das Problem, daß sich die Satschüssel außerhalb des blitzgeschützten Bereichs befindet. Leider läßt sich das 16mm² Erdungskabel nicht anders verlegen, so daß es eine negative Steigung über einen Bereich von 20-30cm hat:
Siehe unter Erdung Satellitenanlage / Antennenmast + Potentialausgleich
Weiterhin eine Frage an eine qualifizierte Blitzschutz-Fachkraft, siehe meine Fussnote die jedem Beitrag anhängt.
Schlumpf hat geschrieben:Hier ist ein Bild von Jemandem der sein Erdungskabel vom Mast auch erst wieder nach oben führt:
Ich sehe auf diesem Bild NUR ein Potentialausgleichskabel und KEIN Erdungskabel (was diesen "Potentialausgleich" dann auch hinfällig macht weil die Verbindung zur HES fehlen würde).
Mal ganz davon abgesehen das auf diesem Bild gar keine Sat-Verteilung (Multischalter etc.) zu sehen ist, sondern nur eine Terrestrik mit vielen Verteilern dabei.

Re: Erdung mit Steigung zulässig?

Verfasst: 12. April 2017 12:48
von Schlumpf
Ich sehe auf diesem Bild NUR ein Potentialausgleichskabel und KEIN Erdungskabel (was diesen "Potentialausgleich" dann auch hinfällig macht weil die Verbindung zur HES fehlen würde).
Stimmt gebe ich Dir recht.

Lassen wir das zweite Bild außen vor, steht immer noch die Frage im Raum:

Darf in der Leitungsführung der Erdung eine Steigung vorhanden sein, oder nicht helpmesmilie :?

Signatur habe ich gelesen und verstanden, aber auch eine nicht qualifizierte Blitzschutz-Fachkraft könnte mal einen Hinweis zu einer Norm parat haben. Bzw. umgekehrt ist nicht jede qualifizierte Blitzschutz-Fachkraft normfest...

Gruß

Re: Erdung mit Steigung zulässig?

Verfasst: 12. April 2017 12:51
von techno-com
Schlumpf hat geschrieben:Signatur habe ich gelesen und verstanden, aber auch eine nicht qualifizierte Blitzschutz-Fachkraft könnte mal einen Hinweis zu einer Norm parat haben. Bzw. umgekehrt ist nicht jede qualifizierte Blitzschutz-Fachkraft normfest...
Großer Vorteil ist bei der dann aber das sie das vor Ort genau begutachten kann und dann die Meinung äußert die diese Durchführung "qualifiziert" (mit Rechnungsstellung der Fachkraft dafür deren solche Arbeiten unterliegen nach der NAV) noch dazu ist wenn sie es ausführt.