Shadoks hat geschrieben: ich habe meine Satellitenanlage versetzt und damit quasi neu aufgebaut.
Dann weiche ich mal gleich vom Titel ab.
Auch von Patchkabeln mit vergoldeten F-Steckern sollte man sich nicht blenden lassen und hinterfragen, ob die nach Klasse A geschirmt sind. F-Winkelstecker sind für schlechte Rückflussdämpfung berüchtigt und sollten nur dort verbaut werden, wo sie wirklich nötig sind. Mit etwas längeren Patchkabeln wären jedenfalls die unteren Sternleitungsanschlüsse ohne diese Krücke ausgekommen.
WESENTLICHER: Der ganze Aufwand mit den Erdungsblöcken macht nur Sinn, wenn der PA auch bei Komponentenausbau, hier primär beim Ausbau vom TechniSwitch aber auch der Überspannungsableiter, erhalten bleibt. Bei einem Quatro-LNB ist es nicht so elementar, dass die SPD 2 Überspannungsableiter vor dem Erdblock sitzen, richtiger wäre eine Anordnung dahinter gewesen und nur so stimmt auch die Einbaurichtung. Gravierender ist, dass bei der gequetschten Anordnung eine Messung der LNB-Ebenen zur Qual wird.
Gegen zum Glück sehr seltene Direkteinschläge sind SPD 2 Überspannungsableiter mit Stoßstrom 8/20 µs energetisch überfordert, dafür sind SPD 1 Blitzstromableiter mit 10/350 µs nötig, welche die Potenzialdifferenz zwischen Schirm und Mittelleiter egalisieren. Die SPD 2 Schutzbausteine schützen gegen induktive Blitzstromeintragungen aus Einschlägen in die Nachbarschaft, das
Motto viel hilft viel gilt hier aber nicht, das Rudel Schutzbausteine hinter dem TechniSwitch ist unnötig.
Shadoks hat geschrieben: Dabei habe ich festgestellt, dass ich keinen Erder im Keller habe.
Nun habe ich einen Elektriker beauftragt, der auch Blitzschutz im Angebot hat, mir eben diesen Erder zu installieren.
Nach seiner Feststellung ist kein Blitzschutz nötig, sondern eine "normale" Erdung soll reichen.
Blitzschutz ist die Summe aller Maßnahmen und nicht nur wie umgangssprachlich schludrig einegschliffen nur eine Blitzschutzanlage:
- Äußerer Blitzschutz: Fang- und Ableitungen sowie Erdungsanlage
- Innerer Blitzschutz: Potenzialausgleich und Überspannungsschutz
Blitzschutzanlagen sind baurechtlich nur für bestimmte Gebäude vorgeschrieben, das ist unabhängig von der Erdungspflicht von Dachantennen. Antennenerdungen sind sinngemäß dem Äußeren, der PA der Kabel und Komponenten dem Inneren Blitzschutz zuzuordnen.
Shadoks hat geschrieben:
1. Kann ein 2m Kreuzerder verzinkt im Kellerboden für eine "gute" Erdung ausreichen?
2. Kann ich den 16mm2 Erdungsdraht über den Antennenverteiler (eingebaute PAS) und dann zum Mast anschließen, oder muss ich erst zum Mast und dann zum Verteiler?
Noch wichtiger als eine möglichst niederimpedante Erdung ist ein vollumfänglicher Schutzpotenzialausgleich.
Normkonform sind Tiefenerder mit min. 1 x 2,5 m oder oder 2 x 1,5 m Länge. Unterhalb der Bodenplatte ist eine höhere Feuchtigkeit zu erwarten, womit ein 2 m langer Tiefenerder durch den Kellerboden erdfühliger als ein normkonform eingebauter 2,5 m langer Gartenerder sein könnte. Nach den Normen gibt es aber dafür keinen Bonus. 9 m Erdspießlänge war nach Blitzschutznorm früher Pflicht und ist nur noch
empfohlen. Korrosionsbeständiges NIRO (V4A) ist nach DIN 18014 nur für Neubauten vorgeschrieben, Erder aus St/tZn würde ich nur noch bei Gebäuden mit beschränkter Betriebsdauer verwenden.
TIPPS:
- Zwei min. 1,5 m lange NIRO-Erdspieße zusammengesteckt oder einzeln mit min. 3 m Abstand zueinander eintreiben lassen
- Erdungsleiter außen ohne gefährliche Näherungen durch Blitzschutzfachkraft mit Einbindungen der Dachrinne, möglichst aus 8 mm Blitzableiterdraht
- Bei Optimalschutz mit einer getrennten Fangeinrichtung muss der Antennträger und die Kopfstelle innen mit min. 4 mm² Cu (ungeschützt) an der Haupterdungsschiene in den Schutzpotenzialausgleich eingebunden werden
Shadoks hat geschrieben: Der Elektriker hatte z.B. den Vorschlag gemacht, dass ich 2 Erdungsleiter vom PAS nach oben verlegen soll (1 zum Mast und 1 zum Verteiler), da durch den höheren Gesamtquerschnitt eine bessere Leitfähigkeit bestehen würde.
Das wäre eindeutig normwidrig und nutzt nur dem Installateur!
Normale Wohngebäude befinden sich in Blitzschutzklasse III mit Schutzlevel 100 kA. Nach Tabelle D.3 der Blitzschutznorm übersteht ein 16 mm² Kupferdraht an sich auch seltene Blitzmonster mit 200 kA, sofern auch nach
Prüfnorm Klasse H zertifizierte Anschlussbauteile verwendet werden. Eben das ist aber nur selten der Fall.
Shadoks hat geschrieben: Auf seiner Internetseite wirbt er aber wörtlich mit "Überspannungsschutz und Blitzstromableiter".
Über seine Qualifikation kann ich nichts sagen.
Innerer Blitzschutz ist nach
NAV § 13 ohnehin konzessionierten Elektrofachkräften vorbehalten, da es keinen Handwerksberuf Blitzschutzbauer gibt darf sich jeder so nennen der ein Eisen biegen kann.
Die Nonsensempfehlung für zwei getrennte Erdungsleiter lässt vermuten, dass der Eli wie viele andere kein VDE-Auswahlabo vorweisen kann und abseits der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 macht, was er schon immer gemacht hat. So er die zuständige Norm wenigstens nach VDE-Klassifikation benennen kann, nehme ich alles zurück.