Erdung oder Potentialausgleich
Verfasst: 6. Mai 2010 22:32
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Ich stehe (immer noch) vor der Planung einer Satellitenempfangsanlage für ein 12-Parteienhaus, 4 Stockwerke hoch, links und rechts davon je ein Haus von gleicher Höhe die auch nicht geerdet sind (kein Blitzableiter mit 16 mm). Der Stummel der ehemaligen Gemeinschafts- Antennenanlage hat lediglich einen Potentialausgleich (4mm). Jetzt weis ich, dass es, zumindest in den siebziger Jahren, nicht unbedingt Vorschrift war, eine Antenne mit einem Blitzableiteranschluss zu versehen. Es kann natürlich sein, dass sich inzwischen etwas geändert hat und das Haus nur aus Bestandsschutzgründen keinen Blitzableiter hat. Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz gibt sich, mit einem lapidaren Satz zu diesem Thema, nicht gerade erschöpfend. Wo bekomme ich Informationen zu diesem Thema her, oder noch besser: wer kann mir sagen, ob ich ein Haus von ca. 15 m Höhe (Flachdach), in dessen Nachbarschaft 2 gleichhohe Gebäude stehen, mit einem Blitzableiter versehen muss oder auch nicht. Einen Blitzableiter neu aufbauen zu müssen hieße das Aus.
Grüße aus Rheinland-Pfalz
ich habe folgendes Problem: Ich stehe (immer noch) vor der Planung einer Satellitenempfangsanlage für ein 12-Parteienhaus, 4 Stockwerke hoch, links und rechts davon je ein Haus von gleicher Höhe die auch nicht geerdet sind (kein Blitzableiter mit 16 mm). Der Stummel der ehemaligen Gemeinschafts- Antennenanlage hat lediglich einen Potentialausgleich (4mm). Jetzt weis ich, dass es, zumindest in den siebziger Jahren, nicht unbedingt Vorschrift war, eine Antenne mit einem Blitzableiteranschluss zu versehen. Es kann natürlich sein, dass sich inzwischen etwas geändert hat und das Haus nur aus Bestandsschutzgründen keinen Blitzableiter hat. Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz gibt sich, mit einem lapidaren Satz zu diesem Thema, nicht gerade erschöpfend. Wo bekomme ich Informationen zu diesem Thema her, oder noch besser: wer kann mir sagen, ob ich ein Haus von ca. 15 m Höhe (Flachdach), in dessen Nachbarschaft 2 gleichhohe Gebäude stehen, mit einem Blitzableiter versehen muss oder auch nicht. Einen Blitzableiter neu aufbauen zu müssen hieße das Aus.
Grüße aus Rheinland-Pfalz