Seite 1 von 1

Erdung oder Potentialausgleich

Verfasst: 6. Mai 2010 22:32
von RichardB
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Ich stehe (immer noch) vor der Planung einer Satellitenempfangsanlage für ein 12-Parteienhaus, 4 Stockwerke hoch, links und rechts davon je ein Haus von gleicher Höhe die auch nicht geerdet sind (kein Blitzableiter mit 16 mm). Der Stummel der ehemaligen Gemeinschafts- Antennenanlage hat lediglich einen Potentialausgleich (4mm). Jetzt weis ich, dass es, zumindest in den siebziger Jahren, nicht unbedingt Vorschrift war, eine Antenne mit einem Blitzableiteranschluss zu versehen. Es kann natürlich sein, dass sich inzwischen etwas geändert hat und das Haus nur aus Bestandsschutzgründen keinen Blitzableiter hat. Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz gibt sich, mit einem lapidaren Satz zu diesem Thema, nicht gerade erschöpfend. Wo bekomme ich Informationen zu diesem Thema her, oder noch besser: wer kann mir sagen, ob ich ein Haus von ca. 15 m Höhe (Flachdach), in dessen Nachbarschaft 2 gleichhohe Gebäude stehen, mit einem Blitzableiter versehen muss oder auch nicht. Einen Blitzableiter neu aufbauen zu müssen hieße das Aus.

Grüße aus Rheinland-Pfalz

Verfasst: 7. Mai 2010 14:00
von techno-com
Gegen eine DIN kann man nicht einfach andere Sachen "empfehlen", die ist durchzuführen wie sie niedergeschrieben wurde.

Ein 4mm² Kabel ist somit nicht konform zur DIN.

Sprechen sie doch mal vor Ort mit einem Elektriker.

Auch ist es nicht relevant wie viele Häuser, egal wie hoch, sich in ihrer Nachbarschaft befinden. Die DIN sagt aus das ALLE Häuser für eine eigene DIN-konforme Erdung zu sorgen haben. Der Blitz kann auch den Weg zu ihnen finden, dem sind die Häuser aussenrum tlw. ganz egal. Der macht was er will !

Verfasst: 7. Mai 2010 15:56
von RichardB
Hallo Herr Uhde,
die DIN sagt aus, wie ein Blitzschutz ausgeführt werden muss, wenn er denn ausgeführt werden muss.
Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz gibt diesbezüglich nicht viel her. Da heist es lapidar: §15 Abs 5 "Bauliche Anlagen, bei denen Blitzschlag leicht eintreten oder zu besonders schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen."
Ein Telefongespräch mit dem Bauamt heute früh ergab, dass normale Wohngebäude nicht zu diesem Gefährdungskreis gehören.
Um ein Risikomanagement laut DIN EN 62305-2 (alt DIN 0185-305-2) durchzuführen braucht man die o.g. Fakten schon. Allerdings gehört zur Beurteilung wohl auch ein erhebliches Maß an Erfahrung. Das fehlt mir.

Viele Grüße
RichardB

Verfasst: 7. Mai 2010 16:02
von techno-com
Blitzschutz (Erdung), wie auch immer genannt, MUSS überall ausgeführt werden was in den Bereich des Bildes unten kommt.

Ich weiß nicht was ihr "Bauamt" ihnen da gesagt hat.

rot = notwendig
grün = nicht notwendig

Da sie aber AUF einem Dach die Anlage montieren möchten ist es bei ihnen notwendig.

Ggf. verwechseln sie da eine Blitzschutzanlage für das komplette Haus und die Blitzschutz-Vorschriften für Antennenanlagen ? Das sind 2 Paar Schuhe !