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Nicht erdungspflichtiger Bereich und Wanddurchbruch

Verfasst: 22. Februar 2016 08:43
von sat_starter
Hallo,

ich habe viel im Forum gelesen und bin mir relativ sicher, aber eben nicht ganz. Ist meine Schüssel erdungspflichtig? Ja oder nein?
Sie ist auf dem Carport montiert. Innerhalb 1,5m zur Hauswand und größer 2m unterhalb der Oberkante.
Nicht weit weg von der Schüssel läuft die Regenrinne des Carports. Und die Schüssel ragt mit dem LNB etwas nach vorne heraus, was aber ja auch 1.5m innerhalb der vorderen Wand liegt. Danke für kurze Prüfung.

Außerdem frage ich mich wie ich 8 Kabel in das Haus bekommen kann. Ich möchte durch die Wand, die ein Kellergitterfenster hat. In der unterkellerten Terasse befindet sich nur eine Art Werktstatt, ist von der anderen Seite offen, also kein Wohnbereich. Unterhalb des Fensters in der Erde verlaufen bereits mehrere Rohre für die Gartenbewässerung zum Vorgarten.
Nun meine Frage:
Ich habe die Kabel von Hirschmann KOKA 799 B und PA-Kabel. Ich sehe die Möglichkeit das Kabel in einem verschließbaren Wellrohr zu verlegen. Das sollte wohl mardersicher und uv-fest sein. Damit ist es sehr teuer. FRÄNKISCHE Co-flex PP-UV, NW 37 kostet 10m über 150 Euro. Das könnte ich vom Carport über die Regenrinne und dann durch die Wand legen.

Alternative: Kein Flexrohr, da das Kabel ja eh uv-stabil ist. Alu-Rohr an der Regenrinne und bis in das Erdreich hinein. 20cm unterhalb der Erde Übergang in günstiges Flexrohr und unsichtbar unter der Erde durch die Wand. Damit kein Marderschutz und kein uv-stabiles Flexrohr notwendig. Wie ist das mit der Abdichtung? Das Flexrohr könnte ich an der Wand mit Bitumen abdichten. Übergang Alu zu Flexrohr ist wohl schwierig. Vorschläge? Muss ich mit der Erdung bei Kabelführung im Boden etwas beachten? Mir würde das optisch und finanziell besser gefallen. Was meint Ihr?

Bilder im Anhang.

Danke und Grüße

Re: Nicht erdungspflichtiger Bereich und Wanddurchbruch

Verfasst: 22. Februar 2016 09:01
von techno-com
sat_starter hat geschrieben:Hallo,
Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :freunde
sat_starter hat geschrieben:Ist meine Schüssel erdungspflichtig? Ja oder nein?
Ja, ist sie ! *1
sat_starter hat geschrieben:Sie ist auf dem Carport montiert. Innerhalb 1,5m zur Hauswand und größer 2m unterhalb der Oberkante.
Nicht weit weg von der Schüssel läuft die Regenrinne des Carports. Und die Schüssel ragt mit dem LNB etwas nach vorne heraus, was aber ja auch 1.5m innerhalb der vorderen Wand liegt. Danke für kurze Prüfung.
sat_starter hat geschrieben:Das könnte ich vom Carport über die Regenrinne und dann durch die Wand legen.
Es wurde hier kein Trennungsabstand eingehalten da die Regenrinne in den "nicht-Blitz-geschützten Bereich" eindringt muss der Erdungsabstand dazu eingehalten werden.
Weiteres dazu bitte in meiner Fussnote erlesen !
sat_starter hat geschrieben:Außerdem frage ich mich wie ich 8 Kabel in das Haus bekommen kann. Ich möchte durch die Wand, die ein Kellergitterfenster hat. In der unterkellerten Terasse befindet sich nur eine Art Werktstatt, ist von der anderen Seite offen, also kein Wohnbereich. Unterhalb des Fensters in der Erde verlaufen bereits mehrere Rohre für die Gartenbewässerung zum Vorgarten.
Nun meine Frage:
Ich habe die Kabel von Hirschmann KOKA 799 B und PA-Kabel. Ich sehe die Möglichkeit das Kabel in einem verschließbaren Wellrohr zu verlegen. Das sollte wohl mardersicher und uv-fest sein. Damit ist es sehr teuer. FRÄNKISCHE Co-flex PP-UV, NW 37 kostet 10m über 150 Euro.
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Alternative: Kein Flexrohr, da das Kabel ja eh uv-stabil ist. Alu-Rohr an der Regenrinne und bis in das Erdreich hinein. 20cm unterhalb der Erde Übergang in günstiges Flexrohr und unsichtbar unter der Erde durch die Wand. Damit kein Marderschutz und kein uv-stabiles Flexrohr notwendig. Wie ist das mit der Abdichtung? Das Flexrohr könnte ich an der Wand mit Bitumen abdichten. Übergang Alu zu Flexrohr ist wohl schwierig. Vorschläge? Muss ich mit der Erdung bei Kabelführung im Boden etwas beachten? Mir würde das optisch und finanziell besser gefallen. Was meint Ihr?
Sorry, das kann ich ihnen von hier aus nicht sagen. Das ist Sache vor Ort für einen Baufachmann und auch dabei müssen die Trennungsabstände eingehalten werden (zu Regenfallrohren, Regenrinnen, anderen Kabeln etc. etc.). Eine Sache für eine qualifizierte Blitzschutzfachkraft (siehe Hinweis auf Fussnote oben).


*1: Klärung 100%ig parallel noch angefordert :1137

Re: Nicht erdungspflichtiger Bereich und Wanddurchbruch

Verfasst: 22. Februar 2016 09:13
von sat_starter
Warum erdungspflichtig? Ist doch im Schutzbereich? Etwa wegen der Regenrinne? Der Abstand sind so ca. 30 cm. Berechnet sich der Trennungsabstand zur Regenrinne auch über den Weg zur HES?

Grüße

Re: Nicht erdungspflichtiger Bereich und Wanddurchbruch

Verfasst: 22. Februar 2016 09:23
von techno-com
Habe die Frage an die Blitzschutz-"Institution" @Dipol gerade mit Bitte um Antwort hier weitergeleitet, parallel war ich mit ihm auch gerade am Tel und er wird sich das gleich mal genauer anschauen.

Re: Nicht erdungspflichtiger Bereich und Wanddurchbruch

Verfasst: 22. Februar 2016 10:44
von Dipol
Auf Bitten von Herrn Uhde mein Senf dazu.
sat_starter hat geschrieben: Ist meine Schüssel erdungspflichtig? Ja oder nein?
Sie ist auf dem Carport montiert. Innerhalb 1,5m zur Hauswand und größer 2m unterhalb der Oberkante.
Ganz so einfach ist die Frage in diesem Fall nicht mit einem Ja oder Nein zu beantworten.

Die für Antennensicherheit maßgebliche DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 bezeichnet den Bereich einer Fassade mit den zitierten Distanzen als sicher, wobei die Antenne im einzigen Beispielbild 8 von einer massiven Wand um 2 m überragt wird. Dass Antennen und Leitungen die sichere Zone nicht verlassen sollen und zu einschlaggefährdeten metallischen Hausteilen ausreichend isolierende Trennungsabstände einzuhalten sind, ist eine Selbstverständlichkeit, die in der Norm nicht ausdrücklich erwähnt wird.

Während Blitzkugel- und Schutzwinkelverfahren von diversen Hochspannungslaboren im Detail untersucht und empirisch bestätigt sind, ist mir keine ernsthafte Untersuchung der als sicher angenommenen Fassadenzone bekannt. Das sind, ebenso wie die 3 m Dach- und 2 m Wandabstand der alten VDE 0855 Teil 1 von 1959, sogenannte "Erfahrungswerte".
sat_starter hat geschrieben:Nicht weit weg von der Schüssel läuft die Regenrinne des Carports.
Die Formel für äquivalente Trennungsabstände (In BSK 3 und einem Erdungsleiter 4 % in Luft bzw. 8 % durch und über feste Stoffe) gilt nur für Blitzschutzanlagen. In manchen Publikationen wird noch ein pauschaler Trennungsabstand von 0,5 m genannt, der zu wenig aber auch zuviel sein kann. Als ausreichend isolierender Trennungsabstand gegen einschlaggefährdete Bauteile kann 10 % der Höhe über Grund angesehen werden.

Die für Antennensicherheit maßgebliche Norm bezieht sich seitenlang auf die Blitzschutznorm, es gibt aber auch Diskrepanzen und logisch nicht nachvollziehbare Inkosequenzen. So ist es z. B. heute noch zulässig Erdungsleiter mit gefährlichen Näherungen innen als Blitzeinleiter durch das Gebäude zu verlegen, was den Grundsätzen der Blitzschutznorm elementar widerspricht.

Der langjährige Vorsitzende des Arbeitskreises Sicherheit von Antennenanlagen, Herr Loidiller, warnt in der VDE Schriftenreihe 6 nachhaltig von Innenableitung, auch im Final Draft der neuen IEC 60728-11 ist das aber nicht verboten. Gefährliche Näherungen sind nicht nur innen und gegen Blitzschutzanlagen, sondern auch gegen einschlaggefährdete metallische Hausteile wie insbesondere Dachrinnen, Fallrohre und Blechverwahrungen möglich.

FAZIT: Nicht alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist auch blitzschutztechnisch ungefährlich.

Im vorliegenden Beispiel wird die Antenne jedenfalls nicht von 2 m Mauerwerk überragt und bei einem Einschlag in die Metallrahmen der Fenster werden die Blitzströme zudem direkt nach unten weitergeleitet. Blitzschutz ist Brandschutz. Zur Vermeidung von Lichtbögen sind ausreichend isolierende Trennungsabstände oder Brücken erforderlich. Wäre das mein Haus, hätte ich als Blitzschutzkundiger diese Wintergarten-Konstruktion mit einer Blitzschutzanlage gesichert und die Antenne daran geerdet. Ein optimaler Isolierter Blitzschutz nach dem Stand der Technik in LPZ 0B über den blitzstromtragfähig geerdeten Wintergarten dürfte an dieser Position wegen zu geringer Trennungsabstände ausscheiden.
sat_starter hat geschrieben:Muss ich mit der Erdung bei Kabelführung im Boden etwas beachten? Mir würde das optisch und finanziell besser gefallen. Was meint Ihr?
  • Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und für Installationen an dieser ist NAV § 13 zu beachten.
  • Jedoch nicht jeder konzessionierte Elektriker ist auch ein echter Antennenprofi mit einem Antennenmessgerät und bezüglich Blitzschutz, Erdung und Potenzialausgleich normkonform kompetent.
  • Alle aus Blitzschutzzone LPZ 0A ins Gebäude ein- oder ausgeführten Leitungen müssen möglichst unmittelbar nach dem Gebäudeeintritt in den Schutzpotenzialausgleich einbezogen werden.
  • Die Beispielbilder der Norm für Dachantennen sind für Leitungseinführungen im UG oder gar über Erdkabel nicht übertragbar, in solchen Fällen ist eine Anlehnung an das andersartige Vermaschungskonzept der nicht zuständigen DIN VDE 0855-300 für Funksende-/empfangsantennen sinnvoll.
  • Anleitungen zu gefährlichem DIY unterscheiden sich von blitzschutztechnisch unbedenklicher Beratung durch Kenntnis der Lage der Haupterdungsschiene und vom Zustand der Erdungsanlage des Gebäudes.
  • Ersteres erfordert einen Grundriss, letzteres Einsicht in eine Messdokumentation, die seit 2007 für Fundament-/Ringerder vorgeschrieben ist, jedoch selbst heute noch aus Normunkenntnis überwiegend ignoriert wird.