Herzblut hat geschrieben: Nun meine Frage, ist es erlaubt, das Erdungskabel (VDE Erdkabel NYY-J 1x16 mm²) durch einen Kamin zu verlegen.
In diesem nicht mehr genutzten Kamin, ist sonst nichts verlegt.
Es wären rund 20 Meter von der Potenzialausgleichsschiene Dach bis zur Potenzialausgleichsschiene im Keller..
Das klingt zunächst harmlos aber bei 20 m Abstand zur Haupterdungsschiene gefriert mein Herzblut. Denn nach Faustformel für einen Erdungsleiter in Blitzschutzklasse 3 für normale Wohngebäude errechnen sich äquivalente Trennungsabstände von 0,80 m in Luft und 1,60 m durch und über feste Stoffe. Auch wenn im Schornstein keine Antennenkabel verlegt werden, sind gefährliche Näherungen zu Personen und anderen Elektroleitungen zu erwarten.
Dazu eine Kostprobe aus der VDE Schriftenreihe 6, letzte Auflage von 2005. Der kompetente Autor war lange Zeit im für Antennensicherheit zuständigen Kommitte DKE K 735 und internationalen Normenkommittes federführend tätig:
Loidiller Sicherheitsanforderungen für Antennen und Kabelnetze hat geschrieben: Zu 11.3.3 Erdungsleiter
Grundsätzlich ist die Verlegung von Erdungsleitungen außerhalb von Gebäuden vorzuziehen. Dadurch wird die Gefahr eines Überschlags von der Erdungsleitung auf Installationen und Metallteile im Gebäude bestmöglich vermieden.
...
Gewarnt werden muss vor der gemeinsamen Führung der Erdungsleitung mit anderen Leitungssystemen wie Stromversorgung, Antennenkabel usw. ...
Wer durch den Kamin keinen Blitzableiterdraht einer Blitzschutzanlage akzeptieren würde, sollte darin auch keinen 16 mm² Cu als Blitzeinleiter verlegen. Der muss nämlich im Falle eines Direkteinschlags die ganze Blitzlast allein tragen und wird stärker als die min. zwei Ableitungen mit 50 mm² Querschnitt von Blitzschutzanlagen erwärmt.
Also besser die Antennen mit auf den Dachplatten aufgeständertem Blitzableiterdraht und über die Fassade außen mit Trennungsabstand oder mit einer fachgerecht verlegten HVI- oder CUI-Leitung (
DEHN-Bezeichnungen) durch den Kamin erden. Die Montage ist eine Aufgabe für qualifizierte Blitzschutzfachkräfte, die würde ich keinen Eisenbieger ohne VDE- oder VdB-Zertifikat machen lassen.
Weder die Binsenweisheit, dass Näherungen gefährlich sind noch ein Beschluss vor 2 Jahren im zuständigen deutschen Normengremiums DKE/K735, dass für Erdungsleiter von Antennen Außenableitung vorgeschrieben werden soll, ist bislang in eine verabschiedete harmonisierte Norm eingeflossen. Das ist für Elektrofachkräfte die nur das machen was sie schon immer gemacht haben, eine Steilvorlage.
Herzblut hat geschrieben: Ich wollte auf dem Dachboden, an das verlegte 16 mm² Erdungskabel, eine zweite Potenzialausgleichsschiene nach VDE 0618 installieren.
Von dort aus das 16 mm² Kabel vom Sat-Antennenmast, mit einer Erdungsschelle / Bandschelle 8 - 50 mm Bandlänge 209 mm auflegen.
Die zentrale PAS (an der hoffentlich vorhandenen Anschlussfahne eines funktionstüchtigen Fundamenterders?) heißt heute Haupterdungsschiene und die muss ebenso wie die örtliche PAS im DG nach Prüfnorm Klasse H erfüllen. HES/PAS nach
VDE 0618 sind für Schutzpotenzialausgleich (ex: Hauptpotenzialausgleich) von Starkstromanlagen zugelassen, für Blitzschutzpotenzialausgleich ist die Zertifizierung nach Prüfnorm erforderlich.
Eine Kette ist nur so stark wie das schwächste Glied. 16 mm² Cu übersteht - vorbehaltlich geeigneter Klemmen - auch einen seltenen Monster-LEMP mit 200 kA. Wenn der Anschluss am Antennenträger und an die Anschlussfahne des Gebäudeerders nicht mit nach
Prüfnorm Klasse H = 100 kA zertifizierten Verbindern erfolgt, wird das nur eine kosmetische Antennenerdung mit fragwürdiger Tauglichkeit mehr.
Herzblut hat geschrieben: Von dort auch die 6 mm² Kabel für die F-Erdungswinkel 9-fach mit 9 Stück Sat Überspannungsschutz auflegen.
Was da noch auf die Potenzialausgleichsschiene aufgelegt würde, wären eine Funkantenne mit 16 mm² (Außenbereich) und eine Funkantenne Unterdachmontage mit 6 mm².
Seit Afu- und CB-Funk-Antennen aus der VDE 0855-1 in die VDE 0855-300 umgegliedert wurden, gelten dafür erhöhte Querschnittsanforderungen von 50 mm² für Erdungsleiter und 10 mm² Cu für Potenzialausgleichsleiter. Am 23.02.2017 ist die nächste Sitzung des AK 1 Sicherheit des zuständigen Normengremiums, in dem mein Antrag auf Zulassung der geringeren Querschnitte für Afu-Antennen besprochen wird. SPD 2 Überspannungsableiter wirken nur gegen induktive Blitzstromeinkopplungen aus Einschlägen in die Nachbarschaft, bei Direkterdungen sind SPD 1 Blitzstromableiter als Grobschutz erforderlich.
Herzblut hat geschrieben:Das 16 mm² Erdungskabel, würde ich gerne unter dem Dach und im Keller in KUPA Leerrohr M32 verlegen.
16 mm² Cu wird bei einem relativ seltenen Blitz mit 200 kA um 309K erwärmt, das ist für eine ungeschnittene Verlegung auf Holz brandschutztechnisch unbedenklich. Aber speziell im Dachbereich sollte man gefährliche Näherungen vermeiden.
Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und für Installationen ist
NAV § 13 zu beachten. Erdung und PA darf jeder konzessionierte Elektriker verlegen, Arbeiten an Blitzschutzanlagen sind hingegen qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten.