Blitzschutzleitung verbinden

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Carlsef
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Blitzschutzleitung verbinden

Ungelesener Beitrag von Carlsef »

Ich möchte gerne wissen ob ich eine vorhandene 16 mm2 Erdungsleitung auftrennen darf, um dort eine zweite mit 16qmm anschließen zu können?
Hintergrund ist ein alter geerdeter terrestrischer Antennenmast auf der nördlichen Dachfläche und ein neu geplanter Mast auf der südlichen Dachfläche für eine Satellitenschüssel. Für diese würde der kürzeste Weg zum Erdungs-Hausanschluß das bereits vorhandene 16 qmm Blitzschutzkabel sowieso kreuzen.


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Re: Blitzschutzleitung verbinden

Ungelesener Beitrag von techno-com »

Hallo ...

ich würde da gar nichts "auftrennen", ich würde da eine Kleinhuis 303/2 über das vorhandene Kabel bis dorthin drüber schieben wo die Abzweigung weg gehen soll... dort eben etwas die Isolierung abmachen und das zweite, neue Kabel nebendran an die 2. Klemmen anschließen.
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Kleinhuis-303-2_Anschlussklemme-Verbinder-aus-Zinkdruckguss-2-fach
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Re: Blitzschutzleitung verbinden

Ungelesener Beitrag von Carlsef »

Vielen Dank für die Antwort, aber mir ging es hauptsächlich um die Zulässigkeit, da ich in der VDE-Norm folgenden Satz gelesen habe:
Das Blitzschutz-/ Erdungskabel muss auf direktem und kürzestem Weg vom Antennenmast/ der Wandhalterung an die Haupterdungsschiene (HES) des Hauses laufen und darf nicht neben andere Kabel verlegt sein.
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Re: Blitzschutzleitung verbinden

Ungelesener Beitrag von techno-com »

Sie sollten dann aber auch genau schreiben um was ihnen hauptsächlich geht !
Ich sehe aber hier kein Problem wegen dem "kürzesten Weg" da ja das Erdungskabel nach unten bereits verlegt zu sein scheint und man oben nur eine Kreuzverbindung herstellen möchte.
Ist aber eine Frage an eine qualifizierte Blitzschutz-Fachkraft wenn es um VDE-Normen geht, bitte wenden sie sich am besten an eine solche und lassen das vor Ort genau begutachten.
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Re: Blitzschutzleitung verbinden

Ungelesener Beitrag von Carlsef »

Danke für die Auskunft. Den "kürzesten Weg" sehe ich auch nicht so problematisch, kann ja die Antenne entsprechend positionieren. Bedenken habe ich nur wegen dem "direkten Weg". Als Laie könnte ich mir vorstellen, dass damit ein Blitzschutzkabel aus einem Stück gemeint ist vom Mast bis zum HES ohne dazwischen liegende Verbindungsstellen.

Hoffe das jemand im Forum Auskunft über den "direkten Weg" geben kann. Kenne leider keine Blitzschutzfachkraft die ich fragen könnte.

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Re: Blitzschutzleitung verbinden

Ungelesener Beitrag von Dipol »

Mit Verzögerung mein Senf zu diesem Thema.
Carlsef hat geschrieben:Ich möchte gerne wissen ob ich eine vorhandene 16 mm2 Erdungsleitung auftrennen darf, um dort eine zweite mit 16qmm anschließen zu können?
Hintergrund ist ein alter geerdeter terrestrischer Antennenmast auf der nördlichen Dachfläche und ein neu geplanter Mast auf der südlichen Dachfläche für eine Satellitenschüssel. Für diese würde der kürzeste Weg zum Erdungs-Hausanschluß das bereits vorhandene 16 qmm Blitzschutzkabel sowieso kreuzen.
Frei nach Radio Eriwan lautet die Antwort Im Prinzip ja aber unter Beachtung folgender Punkte:
  • Schnittstellen sind potenzielle Sollbruchstellen und möglichst zu vermeiden, siehe Bauteilbeispiel im Anhang
  • Eine Kette ist nur so stark wie das schwächste Glied, 16 mm² Cu übersteht - vorbehaltlich dafür ausgelegter Verbinder - auch einen Direkteinschlag mit sehr seltenen 200 kA
  • Bei weniger als 3 Ableitungen müssen die Verbinder für die jeweils verendete Kombination von Drähten und Rohren nach Prüfnorm Klasse H = 100 kA entsprechend der Blitzschutzklasse für normale Wohngebäude zertifiziert sein
  • Ist der Erdungsleiter an einer früher Potenzialausgleichsschiene genannten Haupterdungsschiene angeschlossen, muss diese für Blitzschutzpotenzialausgleich konzipiert und ebenfalls für 100 kA zertifiziert und mit einem normkonformen Erder vom Typ A oder B verbunden sein
  • Da ein Beschluss von 2012 im zuständigen deutschen Normengremium Außenableitung ohne gefährliche Näherungen vorzuschreiben nicht in die IEC 60728-11 eingeflossen ist, bleibt es dem nur selten vorhandenen Blitzschutzverstand von Laien wie auch EFK überlassen, Innenableitung und horizontale Umwege/Schleifen zu vermeiden
Der Anschluss eines zweiten Masten stellt eine wesentliche Änderung dar, wodurch die Erdungsanlage auf aktuellen Normenstand nachgerüstet werden muss, was gewöhnlich neue blitzstromtragfähige Verbinder und HES erfordert. Formal gilt NAV § 13 nur für Installationen, hier also nur für die Erdung und PA für den neuen Mast, gleichwohl sollte man auch einen fälligen Austausch der HES einer Fachkraft überlassen.

Die Firma Kleinhuis war früher ein großer Player auf dem Blitzschutzsektor, hat sich aber aus diesem Bereich weitgehend zurückgezogen. Die Doppelklemme Kleinhuis 303-2 ist ausschließlich für zwei Rundleiter mit 8-10 mm Durchmesser konzipiert und für 16 mm² Kupferdraht mit 4,5 mm Durchmesser ungeeignet. Außer DEHN geizen alle Hersteller mit Prüfberichten, solche Fix- oder KS-Klemmen genannten Bauteile sind auch für 8 - 10 mm Draht (!) teilweise nur Klasse N = 50 kA zertifiziert.

Wie sehr man bei für Blitzschutzanlagen und Antennenerdungen angebotenen Bauteilen genau hinsehen muss, ergibt sich aus den beiden Folien für sehr ähnlich aussehende Parallelverbinder:
Erdungsleiter und Verbinder müssen nach IEC 62561-2 bzw. 1 blitzstromtragfähig sein. Ab 3 Ableitungen genügt Klasse N = 50 kA, bei nur einem Erdungsleiter ist stets Klasse H = 100 kA gefordert
Erdungsleiter und Verbinder müssen nach IEC 62561-2 bzw. 1 blitzstromtragfähig sein. Ab 3 Ableitungen genügt Klasse N = 50 kA, bei nur einem Erdungsleiter ist stets Klasse H = 100 kA gefordert
Bewerbung eines Parallelverbinders für Blitzschutzbereich, obwohl kein Test nach der dafür erforderlichen IEC 62561-1 durchgeführt wurde
Bewerbung eines Parallelverbinders für Blitzschutzbereich, obwohl kein Test nach der dafür erforderlichen IEC 62561-1 durchgeführt wurde
Rein optisch kann man dem Klauke-Verbinder einiges zutrauen, ohne Prüfzertifikat ist aber auch dieses recht stabil aussehende und einem Zugtest nach nicht zuständiger IEC 61238-1 unterzogene Bauteil für Blitzschutzzwecke nicht normkonform.

Mit Bildern vom Anschluss des Erdungsleiters am Mast und der "nackten" HES ließe sich beurteilen, ob im Bestand ausreichende Blitzstromtragfähigkeit vorliegt.
 


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