Unter dem Motto "Ich hole mir nicht den Blitz ins Haus" wird mit getrennten Erdungen ohne Verbindung zum Schutzpotenzialausgleich das exakte Gegenteil dessen bewirkt was beabsichtigt war. Im ABB-Merkblatt 10 und im DEHN Blitzplaner ist nachzulesen warum eine einzige Erdungsanlage vorzuziehen ist.
Der Blitzschutz einer Antennenanlage kann nur so gut sein wie die Blitzstromtragfähigkeit der Anschlussbauteile und die Güte der Erdung. Anschlussbauteile müssen bis 100 kA zertifiziert sein, ein 16 mm² Cu-Erdleiter verträgt sogar 200 kA. Eine Erdungsanlage muss als Teil des (Blitzschutz-)Potenzialausgleichs, der alle häuslichen Energie- und Telekommunikationssysteme auf ein Niveau bringt, die Blitzströme so weit als möglich in die Erde ableiten. Der PEN des Stromnetzes ist nicht als Erder zugelassen.
Nach der für Antennensicherheit maßgeblichen Norm sind Banderder mit mindestens 2 x 2,5 m Länge mit einem Winkel von ≥ 60° zulässig. Die Zweiteilung ist ein Relikt welches in der Blitzschutznorm bereits 2002 zugunsten eines einteiligen 5 m langen Banderders aufgegeben wurde. Mit 10 m Länge wäre der Banderder somit nach der aktuell gültigen Blitzschutznorm als Antennenerdung zu akzeptieren sofern dieser
- mit einem normkonformen Schutzpotenzialausgleich im Gebäude blitzstromtragfähig und korrosionsverträglich verbunden ist
- zur Hauswand einen Meter Abstand einhält und in mindestens 0,5 m -nach neuer DIN 18014:2014-03 besser 0,8 m- Frosttiefe verlegt ist
- der Korrosionszustand einschließlich der Klemmstelle unbedenklich ist (optische Prüfung durch Aufgrabung!)
- eine Elektro- oder Blitzschutz-Fachkraft einen anzustrebenden Erdungswiderstand von ≥ 10 Ohm testiert
- der Installateur auch den Anforderungen von NAV § 13 genügt