Habe hier gelesen, dass ein HES nachgerüstet werden muß, falls nicht vorhanden. Wo steht das? Es gibt einen Bestandsschutz, wie ich denke.
Im vorliegenden Fall existiert nur ein Potentialausgleich jedoch keine Fundamenterdung. Haus wurde 1974 errichtet, da gab es noch keine Vorschriften der HES.
Problematisch wird es allerdings, wenn die SAT-Anlage eine Erdung erfordert, dazu folgende Fragen.
1. Darf man die Erdung einschl. Potentialausgleich der SAT-Anlage unabhängig verlegen oder ist dann das Haus einzubeziehen (evtl. Veränderung des Bestandsschutzes?)
1.1 Wenn die Anlage ausserhalb des Gefahrenbereiches (2m unterhalb, weniger als 1,5m Abstand) erstellt wird und trotzdem geschützt werden soll. Oder soll man lieber auf die Erdung wegen des Bestandsschutzes verzichten. Wie sieht es dann mit dem Potentialausgleich aus, muß man in diesem Fall die Koaxkabel am bestehenden Potentialausgleich anschließen oder nicht?
2. Was mir technisch nicht einleuchten will, weshalb müssen die SAT-Kabel unmittelbar vor und hinter einem Multischalter am Potentialausgleich angeschlossen werden, wenn der Schalter aus Metall ist und ebenfalls angeschlossen ist, somit das gesamte System kurz geschlossen ist, d.h. ein Ausgleich so geschaffen wäre.
Kein HES vorhanden - SAT?
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Re: Kein HES vorhanden - SAT?
Eine HES muss auf jeden Fall nachgerüstet werden wenn eine Satanlage hinzu kommt die geerdet werden muss ... sonst kann diese nicht dem äußeren Blitzschutz unterzogen werden (welcher schon seit den 50er/60er Jahren eine Vorschrift ist...).
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Re: Kein HES vorhanden - SAT?
Bestandsschutz kann nur beansprucht werden, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Ausführung normkonform war. Dazu genügt kein Wunschdenken, die Konformität nach alten Normen ist explizit nachzuweisen. Mit jeder wesentlichen Änderung verfällt ein Bestandsschutz und löst eine Nachrüstungsverpflichtung auf aktuellen Normenstand aus.Ryan hat geschrieben:Es gibt einen Bestandsschutz, wie ich denke.
Der heutige Schutzpotenzialausgleich hieß damals noch Hauptpotenzialausgleich und die Haupterdungsschiene (HES) hieß Potenzialausgleichsschiene (PAS). Gemeint ist damit das gleiche, ob die Ausführung normkonform und vollständig erfolgte, ist durch eine bei einem Verteilnetzbetreiben konzessionierte Elektrofachkraft zu prüfen. Blitzschutzfachkräfte sind zumeist nicht im Installateurverzeichnis eines VNB eingetragen.Ryan hat geschrieben:Im vorliegenden Fall existiert nur ein Potentialausgleich jedoch keine Fundamenterdung. Haus wurde 1974 errichtet, da gab es noch keine Vorschriften der HES.
Separate Erdungen von Antennen oder den Ableitungen von Blitzschutzsystemen sind gefährlich, siehe ABB Merkblatt 10. 1974 galt die VDE 0855 Teil 1/07.71, welche außer geringeren Erdungsleiterquerschnitten sinngemäß gleichartige Regelungen zu Erdung und PA enthält wie sie heute gelten.Ryan hat geschrieben:1. Darf man die Erdung einschl. Potentialausgleich der SAT-Anlage unabhängig verlegen oder ist dann das Haus einzubeziehen (evtl. Veränderung des Bestandsschutzes?)
Bis zum Inkrafttreten der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 war der PA auch bei nicht erdungspflichtiger Fassadenmontage obligatorisch, seitdem ist er bedingt ins freie Ermessen gestellt, wennRyan hat geschrieben:1.1 Wenn die Anlage ausserhalb des Gefahrenbereiches (2m unterhalb, weniger als 1,5m Abstand) erstellt wird und trotzdem geschützt werden soll. Oder soll man lieber auf die Erdung wegen des Bestandsschutzes verzichten. Wie sieht es dann mit dem Potentialausgleich aus, muß man in diesem Fall die Koaxkabel am bestehenden Potentialausgleich anschließen oder nicht?
- nur eine Wohneinheit angeschlossen ist
- und die Summe der Ableitströme aller Endgeräte < 3,5 mA(eff) beträgt
Diese Einsicht fehlt auch diversen normresistenten Elektrofachkräften, die meinen ohne VDE-Auswahlabo ihrer Verantwortung nachkommen zu können. Ich zitiere zur Vermeidung weiterer Bestandsschutz-Illusionen aus der 1974 gültigen VDE-Ausgabe:Ryan hat geschrieben:2. Was mir technisch nicht einleuchten will, weshalb müssen die SAT-Kabel unmittelbar vor und hinter einem Multischalter am Potentialausgleich angeschlossen werden, wenn der Schalter aus Metall ist und ebenfalls angeschlossen ist, somit das gesamte System kurz geschlossen ist, d.h. ein Ausgleich so geschaffen wäre.
Damit wird verhindert, dass bei Montagearbeiten an Antennen oder den Endgeräten gefährliche Spannungen verschleppt werden.VDE 0855 Teil 1/07.71 hat geschrieben:Die Schirme der Antennenleitungen müssen mit dem Erder der Antennenanlage dauerhaft verbunden werden. Diese Verbindung muß auch dann bestehen bleiben, wenn ein Verstärker, Umsetzer oder dgl. - auch nur vorübergehend (z. B. zur Reparatur) ausgebaut wird.
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