Kein HES vorhanden - SAT?

Wissen sie nicht was sie für ihre Satanlage alles benötigen, haben sie Fragen zu unseren Komplettanlagen oder zur Planung/Installation einer Anlage (Kabelverlegung, Ausrichtung, Multischaltern, LNB etc.) ?
Hier geht es um Legacy-Versorgungen (Standard Universal-LNB Aufbauten). Alles was Einkabel-Systeme (Einkabel-Multischalter nach Unicable EN50494 bzw. JESS EN50607 oder auch Einkabel-LNBs) angeht gibt es hier jeweeils eine eigene Rubrik dazu.
Ryan
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Kein HES vorhanden - SAT?

Ungelesener Beitrag von Ryan »

Habe hier gelesen, dass ein HES nachgerüstet werden muß, falls nicht vorhanden. Wo steht das? Es gibt einen Bestandsschutz, wie ich denke.
Im vorliegenden Fall existiert nur ein Potentialausgleich jedoch keine Fundamenterdung. Haus wurde 1974 errichtet, da gab es noch keine Vorschriften der HES.

Problematisch wird es allerdings, wenn die SAT-Anlage eine Erdung erfordert, dazu folgende Fragen.

1. Darf man die Erdung einschl. Potentialausgleich der SAT-Anlage unabhängig verlegen oder ist dann das Haus einzubeziehen (evtl. Veränderung des Bestandsschutzes?)

1.1 Wenn die Anlage ausserhalb des Gefahrenbereiches (2m unterhalb, weniger als 1,5m Abstand) erstellt wird und trotzdem geschützt werden soll. Oder soll man lieber auf die Erdung wegen des Bestandsschutzes verzichten. Wie sieht es dann mit dem Potentialausgleich aus, muß man in diesem Fall die Koaxkabel am bestehenden Potentialausgleich anschließen oder nicht?

2. Was mir technisch nicht einleuchten will, weshalb müssen die SAT-Kabel unmittelbar vor und hinter einem Multischalter am Potentialausgleich angeschlossen werden, wenn der Schalter aus Metall ist und ebenfalls angeschlossen ist, somit das gesamte System kurz geschlossen ist, d.h. ein Ausgleich so geschaffen wäre.


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techno-com
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Re: Kein HES vorhanden - SAT?

Ungelesener Beitrag von techno-com »

Eine HES muss auf jeden Fall nachgerüstet werden wenn eine Satanlage hinzu kommt die geerdet werden muss ... sonst kann diese nicht dem äußeren Blitzschutz unterzogen werden (welcher schon seit den 50er/60er Jahren eine Vorschrift ist...).

1. sind Fragen an einen Blitzschutz-Experten, bitte wenden sie sich hierfür an eine qualifizierte Blitzschutz-Fachkraft

2. ist schon mehr mehrfach hier im Forum erklärt, selbst im Hauptbeitrag zur Erdung ( Erdung Satellitenanlage / Antennenmast + Potentialausgleich ) hier direkt drin !
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Vielleicht sind wir nicht günstiger als ein Discounter oder reiner Online-Kartonschieber, aber sicherlich besser !
Normkonforme Beratung und Bau sind bei uns selbstverständlich.
Sat-Shop Heilbronn Kunden können sich auch nach dem Kauf auf unseren besten Service verlassen
Hier im Forum wird kein After-Sales-Support für Fremdkäufe geleistet !! Wenden Sie sich dazu an ihren Verkäufer ......

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Informieren Sie sich dort über Folgen und Auswirkungen von Eigenleistung und lassen Sie selbst durchgeführte Installationen von entsprechender Stelle prüfen und abnehmen. Dafür sind VOR ORT spezielle und qualifizierte Blitzschutz-Fachkräfte notwendig, Ferndiagnosen für Blitzschutz/Erdung können hier NICHT durchgeführt werden ("wie kann ICH das machen ..." oder ähnlich bringt da nichts).

Diese Signatur wächst von Woche zu Woche und enthält immer mehr grundlegende Inhalte die bitte berücksichtigt werden sollten bei bzw. VOR Anfragen !
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Re: Kein HES vorhanden - SAT?

Ungelesener Beitrag von Dipol »

Ryan hat geschrieben:Es gibt einen Bestandsschutz, wie ich denke.
Bestandsschutz kann nur beansprucht werden, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Ausführung normkonform war. Dazu genügt kein Wunschdenken, die Konformität nach alten Normen ist explizit nachzuweisen. Mit jeder wesentlichen Änderung verfällt ein Bestandsschutz und löst eine Nachrüstungsverpflichtung auf aktuellen Normenstand aus.
Ryan hat geschrieben:Im vorliegenden Fall existiert nur ein Potentialausgleich jedoch keine Fundamenterdung. Haus wurde 1974 errichtet, da gab es noch keine Vorschriften der HES.
Der heutige Schutzpotenzialausgleich hieß damals noch Hauptpotenzialausgleich und die Haupterdungsschiene (HES) hieß Potenzialausgleichsschiene (PAS). Gemeint ist damit das gleiche, ob die Ausführung normkonform und vollständig erfolgte, ist durch eine bei einem Verteilnetzbetreiben konzessionierte Elektrofachkraft zu prüfen. Blitzschutzfachkräfte sind zumeist nicht im Installateurverzeichnis eines VNB eingetragen.
Ryan hat geschrieben:1. Darf man die Erdung einschl. Potentialausgleich der SAT-Anlage unabhängig verlegen oder ist dann das Haus einzubeziehen (evtl. Veränderung des Bestandsschutzes?)
Separate Erdungen von Antennen oder den Ableitungen von Blitzschutzsystemen sind gefährlich, siehe ABB Merkblatt 10. 1974 galt die VDE 0855 Teil 1/07.71, welche außer geringeren Erdungsleiterquerschnitten sinngemäß gleichartige Regelungen zu Erdung und PA enthält wie sie heute gelten.
Ryan hat geschrieben:1.1 Wenn die Anlage ausserhalb des Gefahrenbereiches (2m unterhalb, weniger als 1,5m Abstand) erstellt wird und trotzdem geschützt werden soll. Oder soll man lieber auf die Erdung wegen des Bestandsschutzes verzichten. Wie sieht es dann mit dem Potentialausgleich aus, muß man in diesem Fall die Koaxkabel am bestehenden Potentialausgleich anschließen oder nicht?
Bis zum Inkrafttreten der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 war der PA auch bei nicht erdungspflichtiger Fassadenmontage obligatorisch, seitdem ist er bedingt ins freie Ermessen gestellt, wenn
  • nur eine Wohneinheit angeschlossen ist
  • und die Summe der Ableitströme aller Endgeräte < 3,5 mA(eff) beträgt
Der passive Schutz der Fassade ist nur gegeben, wenn sich Antenne und Antennenleitungen ausschließlich im geschützten Bereich befinden und auch gefährliche Näherungen zu einschlaggefährdeten Regenrinnen, Fallrohren usw. vermeiden.
Ryan hat geschrieben:2. Was mir technisch nicht einleuchten will, weshalb müssen die SAT-Kabel unmittelbar vor und hinter einem Multischalter am Potentialausgleich angeschlossen werden, wenn der Schalter aus Metall ist und ebenfalls angeschlossen ist, somit das gesamte System kurz geschlossen ist, d.h. ein Ausgleich so geschaffen wäre.
Diese Einsicht fehlt auch diversen normresistenten Elektrofachkräften, die meinen ohne VDE-Auswahlabo ihrer Verantwortung nachkommen zu können. Ich zitiere zur Vermeidung weiterer Bestandsschutz-Illusionen aus der 1974 gültigen VDE-Ausgabe:
VDE 0855 Teil 1/07.71 hat geschrieben:Die Schirme der Antennenleitungen müssen mit dem Erder der Antennenanlage dauerhaft verbunden werden. Diese Verbindung muß auch dann bestehen bleiben, wenn ein Verstärker, Umsetzer oder dgl. - auch nur vorübergehend (z. B. zur Reparatur) ausgebaut wird.
Damit wird verhindert, dass bei Montagearbeiten an Antennen oder den Endgeräten gefährliche Spannungen verschleppt werden.
 


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