Blitzschutz/Erdung Bestandsanlage
Verfasst: 20. April 2012 19:50
Kurze Vorrede: da ich "ein bisschen" vom Fach bin (E-Technik Studium, aber jetzt eher EDV), betreue ich in unserer Eigentumswohnanlage (Haus mit 9 Parteien) alles, was mit Radio-TV-Empfang zusammenhängt. Unter anderem habe ich seinerzeit die Umrüstung auf DVB-T vorgenommen und bin jetzt dabei, die Digital-SAT-Umstellung zu machen.
Nun die Situation: Auf dem Dach befindet sich ein Antennenmast, an dem neben terrestrischen Antennen auch eine SAT-Schüssel montiert ist. Installiert wurde das Mitte der 80er von einem örtlichen Radio/TV-Fachbetrieb. Insofern gehe ich davon aus, dass (zumindest die damaligen) Anforderungen an Blitzschutz und Erdung eingehalten wurden.
Das Gebäude (im Übrigen das höchste in der näheren Umgebung, nur ein paar Bäume daneben sind etwa ebenso hoch) hat kompletten Blitzschutz (Ableiter entlang Dachfirst, allen Ecken und Kanten, Fangstangen an Schornsteinen usw).
Der Antennenmast (ursprünglich 5 Meter hoch) ist mit dem Biltzschutz des Hauses ist verbunden (dort wo der Mast ins Dach geht).
(Es gibt keine unabhängige Fangstange, die höher als der Antennenmast ist, der Mast steht etwas unterhalb des Dachfirsts, überragt diesen aber um 1..2 Meter.)
Die Potenzialausgleichsschienen bei den Verstärkern in der Antennenverteilung im Dachgeschoss sind über ein Cu-Massivkabel (gelb-grün) mit dem unteren Ende des Antennenmastes verbunden (dort wo der Mastfuß im Inneren des Haus angeschraubt ist). Dieses gelbgrüne Kabel ist außerhalb des Rohres mit den Koax-Kabeln vom Mast zur Antennenverteilung verlegt (wenn auch räumlich nahe dazu).
So weit, so gut (und vermutlich zumindest damals OK).
Allerdings gibt es ein weiteres gelb-grünes Kabel, das von den Potenzialausgleichsschienen weiter (ins Haus nach unten) führt, wo es endet weiß ich nicht.
Es könnte (aber da bin ich nicht sicher) z.B. an die Hauptwasserleitung angeklemmt sein, jedenfalls endet dort ein gelb-grünes Kabel, aber es gibt noch andere solche Kabel im Keller.
Meine Fragen:
Was ist generell davon zu halten?
Falls die Vorschriften heute anders sind, genießt diese Art der Ausführung Bestandsschutz?
Ändern die in den letzten Jahren vorgenommen sowie die demnächst anstehenden Umbauarbeiten daran etwas?
Konkret wurden in der Vergangenheit (seit ich es betreue):
Müssen/sollten wir da was ändern (lassen)?
Also z.B. eine Fangstange zusätzlich und den Antennenmast dann vom Hausblitzschutz abklemmen (so etwas würde ich selbstverständlich einem Fachbetrieb überlassen, wenn es notwendig wird).
Nun die Situation: Auf dem Dach befindet sich ein Antennenmast, an dem neben terrestrischen Antennen auch eine SAT-Schüssel montiert ist. Installiert wurde das Mitte der 80er von einem örtlichen Radio/TV-Fachbetrieb. Insofern gehe ich davon aus, dass (zumindest die damaligen) Anforderungen an Blitzschutz und Erdung eingehalten wurden.
Das Gebäude (im Übrigen das höchste in der näheren Umgebung, nur ein paar Bäume daneben sind etwa ebenso hoch) hat kompletten Blitzschutz (Ableiter entlang Dachfirst, allen Ecken und Kanten, Fangstangen an Schornsteinen usw).
Der Antennenmast (ursprünglich 5 Meter hoch) ist mit dem Biltzschutz des Hauses ist verbunden (dort wo der Mast ins Dach geht).
(Es gibt keine unabhängige Fangstange, die höher als der Antennenmast ist, der Mast steht etwas unterhalb des Dachfirsts, überragt diesen aber um 1..2 Meter.)
Die Potenzialausgleichsschienen bei den Verstärkern in der Antennenverteilung im Dachgeschoss sind über ein Cu-Massivkabel (gelb-grün) mit dem unteren Ende des Antennenmastes verbunden (dort wo der Mastfuß im Inneren des Haus angeschraubt ist). Dieses gelbgrüne Kabel ist außerhalb des Rohres mit den Koax-Kabeln vom Mast zur Antennenverteilung verlegt (wenn auch räumlich nahe dazu).
So weit, so gut (und vermutlich zumindest damals OK).
Allerdings gibt es ein weiteres gelb-grünes Kabel, das von den Potenzialausgleichsschienen weiter (ins Haus nach unten) führt, wo es endet weiß ich nicht.
Es könnte (aber da bin ich nicht sicher) z.B. an die Hauptwasserleitung angeklemmt sein, jedenfalls endet dort ein gelb-grünes Kabel, aber es gibt noch andere solche Kabel im Keller.
Meine Fragen:
Was ist generell davon zu halten?
Falls die Vorschriften heute anders sind, genießt diese Art der Ausführung Bestandsschutz?
Ändern die in den letzten Jahren vorgenommen sowie die demnächst anstehenden Umbauarbeiten daran etwas?
Konkret wurden in der Vergangenheit (seit ich es betreue):
- Der Antennenmast um gut 2 Meter verkürzt (da die ursprünglich 5 Antennen für DVB-T durch eine Breitbandantenne ersetzt wurden, gab es keinen Grund, den sehr hohen Mast beizubehalten).
- Die einstigen kanalselektiven Verstärker für TV und Radio durch einen Breitbandverstärker ersetzt (mit geringerer Ausgangsleistung, reicht aber).
- Austausch des (uralten) Einkabel-Analog-LNB durch ein Quattro-LNB inkl. Verlegung neuer Kabel im Inneren das Mastes.
- Einbau einer Inverto Unicable-Matrix in die Verteilung (von den 5 dort abgehenden Kabelsträngen werden voraussichtlich nur 2 SAT-Empfang behalten, dem Rest reicht DVB-T [liefert hier fast 30 Sender]).
Müssen/sollten wir da was ändern (lassen)?
Also z.B. eine Fangstange zusätzlich und den Antennenmast dann vom Hausblitzschutz abklemmen (so etwas würde ich selbstverständlich einem Fachbetrieb überlassen, wenn es notwendig wird).