Bauträger verweigert Sat-Erdung mit Verweis auf VDE 0855-1 und Risikoberechnung
Verfasst: 28. April 2016 22:50
Hallo,
wir wohnen in einem von einem Bauträger erstellten Reihenhaus mit einer Sat-Schüssel auf dem Dach (siehe Foto). Eher durch Zufall war aufgefallen, dass die Sat-Schüssel weder geerdet noch irgendein Bestandteil der Sat-Verkabelung in den Potentialausgleich einbezogen ist.
Daraufhin habe ich mich mit dem Thema Blitzschutz auseinandergesetzt und so viel Angst bekommen, dass mir schon Angebote für die Nachrüstung von innerem und äußeren Blitzschutz vorliegen.
Da die Gewährleistungsfrist aber noch nicht abgelaufen ist, habe ich die fehlende Erdung und den fehlenden Potentialausgleich beim Bauträger bemängelt.
Nach einigem hin und her behauptet der Bauträger nun mit Verweis auf die VDE 0855-1:2011-06, Kapitel 11.2.3.4 Fall B, dass bei einer vorliegenden Blitzschutz-Risikoanalyse mit Risiko für einen Blitzeinschlag R = zulässigem Risiko RT nur noch ein Potentialausgleich vor und nach dem Multischalter für die Sat-Kabel notwendig sei und keine Erdung der Sat-Schüssel selbst.
Die mit dem Dehn-Risk-Tool erstellte Risikoanalyse liegt mir vor, einige Fehler daran habe ich schon bemängelt (teilweise auch zu meinen "Ungunsten"), aber der Wert R beträgt immer noch nur "86%" von RT (für Personenschäden - zumindest der Wert gemäß VDE 0185-305-2
02, nach 2006-10 liegt er nur bei 8%).
Daher nun meine Fragen, da ich leider nirgendwo Erläuterungen geschweige denn den Inhalt zum Kapitel 11 und der VDE 0855-1:2011-06 bzw. einer solchen Risikoanalyse im Netz oder auch in Uni-Bibliotheken finden konnte:
1. Ist die Aussage des Bauträgers so korrekt oder gibt es noch weitere Einschränkungen, die gelten müßten, damit man auf eine Erdung der Sat-Schüssel verzichten kann?
2. Ist das ein realistischer Wert? Der zugehörige Fragebogen ist für mich als Laien nicht immer zweifelsfrei beantwortbar. Insbesondere bin ich verwundert, dass keine Risikoeinschätzung für die Zone LBZ 0A eingeflossen ist (in der sich ja die Sat-Schüssel mit Kabeln ins Haus befindet). Lohnt eine Überprüfung eines Sachverständigen dazu?
Noch zum Hintergrund des Hauses bei Interesse:
- Kaufvertrag aus 2010 (also vor der Überarbeitung der VDE 0855)
- Übergabe im Sommer 2011
- Reihenmittelhaus mit einer Grundfläche von 10,75*5,75, Höhe 10,50, zwei Voll- und ein Dachgeschoß, an beiden Seiten jeweils zwei weitere Reihenhäuser gleicher Größe, nur unseres hat einen Schornstein, der alle Häuser um ca. 1 m überragt
- das Haus steht auf einer Höhe zwischen Häusern gleicher Größe, allerdings nach Westen und Süden ist das Gelände abfallend (klingt für mich nochmal etwas exponierter, aber mag irrelevant sein)
- Erdblitzdichte ohne Aufschlag 1,38 pro km2 / Jahr nach VDE 0185-305-2:2013-02 (nach 2006-10 beträgt der Wert 3,12)
Vielen Dank für jeden Hinweis!
Viele Grüße
Georg
wir wohnen in einem von einem Bauträger erstellten Reihenhaus mit einer Sat-Schüssel auf dem Dach (siehe Foto). Eher durch Zufall war aufgefallen, dass die Sat-Schüssel weder geerdet noch irgendein Bestandteil der Sat-Verkabelung in den Potentialausgleich einbezogen ist.
Daraufhin habe ich mich mit dem Thema Blitzschutz auseinandergesetzt und so viel Angst bekommen, dass mir schon Angebote für die Nachrüstung von innerem und äußeren Blitzschutz vorliegen.
Da die Gewährleistungsfrist aber noch nicht abgelaufen ist, habe ich die fehlende Erdung und den fehlenden Potentialausgleich beim Bauträger bemängelt.
Nach einigem hin und her behauptet der Bauträger nun mit Verweis auf die VDE 0855-1:2011-06, Kapitel 11.2.3.4 Fall B, dass bei einer vorliegenden Blitzschutz-Risikoanalyse mit Risiko für einen Blitzeinschlag R = zulässigem Risiko RT nur noch ein Potentialausgleich vor und nach dem Multischalter für die Sat-Kabel notwendig sei und keine Erdung der Sat-Schüssel selbst.
Die mit dem Dehn-Risk-Tool erstellte Risikoanalyse liegt mir vor, einige Fehler daran habe ich schon bemängelt (teilweise auch zu meinen "Ungunsten"), aber der Wert R beträgt immer noch nur "86%" von RT (für Personenschäden - zumindest der Wert gemäß VDE 0185-305-2
Daher nun meine Fragen, da ich leider nirgendwo Erläuterungen geschweige denn den Inhalt zum Kapitel 11 und der VDE 0855-1:2011-06 bzw. einer solchen Risikoanalyse im Netz oder auch in Uni-Bibliotheken finden konnte:
1. Ist die Aussage des Bauträgers so korrekt oder gibt es noch weitere Einschränkungen, die gelten müßten, damit man auf eine Erdung der Sat-Schüssel verzichten kann?
2. Ist das ein realistischer Wert? Der zugehörige Fragebogen ist für mich als Laien nicht immer zweifelsfrei beantwortbar. Insbesondere bin ich verwundert, dass keine Risikoeinschätzung für die Zone LBZ 0A eingeflossen ist (in der sich ja die Sat-Schüssel mit Kabeln ins Haus befindet). Lohnt eine Überprüfung eines Sachverständigen dazu?
Noch zum Hintergrund des Hauses bei Interesse:
- Kaufvertrag aus 2010 (also vor der Überarbeitung der VDE 0855)
- Übergabe im Sommer 2011
- Reihenmittelhaus mit einer Grundfläche von 10,75*5,75, Höhe 10,50, zwei Voll- und ein Dachgeschoß, an beiden Seiten jeweils zwei weitere Reihenhäuser gleicher Größe, nur unseres hat einen Schornstein, der alle Häuser um ca. 1 m überragt
- das Haus steht auf einer Höhe zwischen Häusern gleicher Größe, allerdings nach Westen und Süden ist das Gelände abfallend (klingt für mich nochmal etwas exponierter, aber mag irrelevant sein)
- Erdblitzdichte ohne Aufschlag 1,38 pro km2 / Jahr nach VDE 0185-305-2:2013-02 (nach 2006-10 beträgt der Wert 3,12)
Vielen Dank für jeden Hinweis!
Viele Grüße
Georg