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Richtlinien für Antennenmast auf Dach in Hessen

Verfasst: 3. Oktober 2014 15:44
von laaalaaaa
Hallo,

ich weiß, dass das nicht ganz das richtige Forum ist, ich hoffe aber hier kann mir jmd vllt helfen, ich habe nämlich nirgends die entsprechenden Informationen finden können...

im Wetteraukreis in Florstadt soll wegen eines Internetanschlusses bei techni.de eine weitere Antenne aufs Dach. Es soll ein sogenannter "Ortsverteiler" betrieben werden, siehe Website.
1. Bis wann ist das komplett ohne Anmeldung beim Bauamt möglich, denn eine Satellitenschüssel kann man ja auch einfach so an einen Mast dazu montieren oder nicht?
2. Möglicherweise müsste ein längerer Antennenmast verwendet werden, da kein Platz mehr aufgrund der Hausantenne da ist, ist das dann anmeldepflichtig?
3. Genehmigungsfreie Masten sind bis 10m nur Anmeldepflichtig habe ich in der HBO, der hessischen Bauordnung, gelesen. Bezieht sich das jedoch auf die Höhe ab Boden oder die Höhe ab Dach und wo ist das zu begründen?
4. Ich habe auch schon gelesen es gäbe eine Beschränkung bei 6m, wenn der Mast auf dem Dach montiert ist, nach DIN 4131, stimmt das und muss man dies dann auch anmelden?
5. Muss auch der Bebauungsplan für die Region oder den Ort beachtet werden und wo findet man diese?

Bitte angeben, wo eure Informationen offiziell nachzulesen sind!

Vielen Dank schon mal!

MfG

laaalaaaa

Re: Richtlinien für Antennenmast auf Dach in Hessen

Verfasst: 4. Oktober 2014 07:49
von techno-com
So etwas hat größtenteils nichts mit Verordnungen in "Hessen" zu tun, sondern wird über EN (europäische Normen) geregelt .....

Eine davon und die einzige die ich in diesem Zusammenhang kenne ist diese hier => Erdung Satellitenanlage / Antennenmast + Potentialausgleich

Alles andere sollten sie auf ihrem Bauamt erfragen, hier werden sicherlich tlw. sogar von Ort zu Ort andere Vorschriften für diverse Sachen vorliegen das nur die Frage dort direkt in ihrem Fall sichere Antworten geben wird.

Re: Richtlinien für Antennenmast auf Dach in Hessen

Verfasst: 4. Oktober 2014 16:00
von laaalaaaa
Vielen Dank!
Die Bauordnungen sind aber ja landesweit geregelt.

Und gibt es auch Vorhaben die gar keine Anmeldung (nicht nur keine Genehmigung brauchen)?
Wenn man zb eine zusätzliche Antenne montiert oder den Mast durch einen etwas höheren austauscht? siehe Frage 1 und 2

Gibt es zu Frage 4 und 5 noch etwas zu sagen, existiert da irgendeine Regelung mit 6m oder "Haushaltsantennen" und weiß jemand wo man die Bebauungpläne der Stadt findet oder inwieweit diese relevant sein könnten?

Re: Richtlinien für Antennenmast auf Dach in Hessen

Verfasst: 5. Oktober 2014 08:03
von techno-com
Ich hatte genau deshalb zuvor geschrieben:
techno-com hat geschrieben:Alles andere sollten sie auf ihrem Bauamt erfragen, hier werden sicherlich tlw. sogar von Ort zu Ort andere Vorschriften für diverse Sachen vorliegen das nur die Frage dort direkt in ihrem Fall sichere Antworten geben wird.
In dem jetzt zweiten Beitrag den sie im DF 1:1 mit der gleichen Frage aufgemacht haben wurde ihnen das verlinkt: 10 m Höhenbegrenzung bei Mobilfunkmasten
In diesem Beitrag steht dann ebenfalls extra drin "Vorsicht! Keine übereinstimmende Interpretation in allen Bundesländern" und auch dort stellen sie trotzdem wieder die gleichen Fragen erneut ....

Im akt. 3. 1:1 gleichen Beitrag unter guteFrage.net finde ich die Antwort:
Derartige Antennenanlagen werden baurechtlich als "separate Bauwerke" beurteilt, also unabhängig von der Zulässigkeit des Gebäudes, auf dem er montiert wird.

Damit ist seine planungsrechtliche Zulässigkeit nicht in allen Baugebieten gegeben, z.B. nicht in "reinen Wohngebieten (WR)" oder wenn es im Bebauungsplan ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Ein solcher Mast kann aber auch das Ortsbild stören, die durch das öffentliche Recht geschützten Belange der Nachbarn beeinträchtigen (Grenzabstände) oder einer Ortsgestaltungssatzung widersprechen. Und dem Denkmalschutz sowieso.

Diese Vorschriften sind auch dann einzuhalten, wenn das Vorhaben nach § 55 Anlage 2 HBO baugenehmigungsfrei sein sollte.

Und: mündlicher Auskünfte selbst von zuständigen Behörden (hier die Bauaufsicht des Kreises) sind unverbindlich und unterliegen nicht der Amtshaftung.
Und auch dort mit Gegenfrage beantwortet statt dem zu folgen was auch dort gesagt wurde....


Das alles bringt nicht viel, einfach mal lesen was einem verlinkt wird ..... nur Gegenfragen ohne Lesen bringt nichts !

Re: Richtlinien für Antennenmast auf Dach in Hessen

Verfasst: 5. Oktober 2014 14:37
von laaalaaaa
Also erstmal hoffe ich, dass es keine negative Kritik ist, dass ich die Frage an mehreren Orten mit copy & paste gestellt habe, denn das macht ja sinn wenn man schnell informationen benoetigt und auch mehrere quellen haben moechte, wenn moeglich.

Ausserdem habe ich versucht so gut wie moeglich die antworten zu nutzen, um offene fragen zu klaeren und habe nie beabsichtigt mir irgendwie faul alles beantworten zu lassen statt etwas selbst nachzulesen oder aehnliches, ich bin also froh wenn sie mir zeigen koennen, wo ich die informationen die ich benoetige in den antworten uebersehen habe, usw.

Auch auf dem Bauamt gibt es keine "sicheren" antworten da auch diese gerade unverbindlich sind und ausserdem benoetige ich die informationen moeglichst zeitnah. also haette ich gerne die entsprechenden stellen im gesetz gewusst bzw offizielle interpretationen dieser.

Ich habe die verlinkte Seite gelesen und habe daher auch vermutet, dass es wahrscheinlich die Mastlaenge ohne Haus ist, eine Interpretation fuer hessen habe ich aber beim googeln leider bis jetzt auch nicht gefunden, da die verlinkte seite ja nicht hessen interpretiert.

Ich sehe weder bei Df noch bei gutefrage, wo ich etwas beantwortetes mit gegenfrage beantwortet haben sollte, koennten sie mir da bitte ein beispiel geben?
fuer mich ist naemlich leider keine erneut gestellte Frage irgendwo geklaert gewesen.

Re: Richtlinien für Antennenmast auf Dach in Hessen

Verfasst: 5. Oktober 2014 19:46
von techno-com
laaalaaaa hat geschrieben:Auch auf dem Bauamt gibt es keine "sicheren" antworten da auch diese gerade unverbindlich sind und ausserdem benoetige ich die informationen moeglichst zeitnah.
Das würde ich schade finden wenn ein Bauamt vor Ort keine verbindlichen Aussagen treffen kann ... gerade die sollten die Sachlage vor Ort GENAU wissen und einem Auskunft darüber geben könne was man dort machen darf und was nicht ! :1132

ALLES andere was außer-ortische jetzt sagen wäre geraten, den alles ist ja städtisch tlw. geregelt....