Sto_Ne hat geschrieben:Meine empfohlene Lösung sieht jetzt folgendes vor:
Der Mast wird mit einer Mastschelle verbunden.
Von der Mastschelle, geht ein Erdungsdraht auf die Dachrinne und wird durch einen speziellen Verbinder festgemacht.
Damit das ganze gerade und sauber aussieht, gibt es etra Halter für die Dachplatten.
Dachhalter sind nur für 50 mm² Blitzableiterdraht mit 8 mm Durchmesser konzipiert, 16 mm² Kupferdraht ist dafür zu schlank.
Sto_Ne hat geschrieben:In der Nähe des Fallrohres habe ich wieder einen Verbinder.
Hier befestige ich erneut einen Erdungsdraht den ich dann am Fallroher entlang befestige.
Hierfür gibt es extra Schellen (das Fallroher als Leiter zu benutzen ist nicht zulässsig, daher der extra Draht).
Unten angekommen verbinde ich den Erdungsdraht mit der bei mir vorhandenen Erdungsfahne.
Formal gehört Erdung und PA zur Elektroanlage und bis die EU-Kommission das Meisterprivileg weiter durchlöchert hat ist NAV § 13 zu beachten. Ein Laie - der sich mit der Aufgabe nicht überfordert und normkonform installiert - begeht einen geringeren Verstoß als eine Elektrofachkraft die nicht oder nicht normkonform installiert.
Aber selbst das Tordieren und Verlegen von Alu-Knetlegierung will gelernt sein und für steiferen Blitzableiterdraht aus Stahl- oder Kupfer braucht man ein Richtgerät. 16 mm² Kupferdraht über Dach und entlang des Fallrohres zu verlegen sieht schauderhaft aus und mit der in meiner Folie abgebildeten Sonderlösung für Dachrinnenklemmen ist ein geschnittener 16 mm² Erdungsdraht nur noch für 50 kA statt 100 kA blitzstromtragfähig. Arbeiten mit 50 mm² Blitzableiterdraht erledigen selbst weniger qualifizierte im Blitzschutzbau tätige Eisenbieger in Rekordzeit und optisch verträglich, die sollte man Blitzschutzbauern überlassen.
Wie schon Herr Uhde ausgeführt hat, sollten Erdleiter möglichst ungeschnitten durchgeleitet werden und das Fallrohr gehört an seinem Fußpunkt ebenfalls noch angeschlossen. All das ist mit Blitzableiterdraht wesentlich einfacher umzusetzen. Last but not least muss auch geprüft sein, dass die Anschlussfahne blitzstromtragfähig mit dem Fundamenterder und dem Schutzpotenzialausgleich des Gebäudes verbunden ist.