sasasch hat geschrieben: In meinem Umfeld hat hier auch niemand von einem Elektriker seine Anlage mit äußeren Blitzschutz versehen geschweige denn empfohlen bekommen.
Blitzschutz gliedert sich in den Äußeren Blitzschutz mit Fangleitungen, Ableitungen und Erdungsanlage sowie den Inneren Blitzschutz mit Potenzialausgleich und Überspannungsschutz auf.
Blitzschutzanlagen sind nur für bestimmte Gebäude
baurechtlich vorgeschrieben, davon unabhängig sind aber Antennen in Blitzschutzzone LPZ 0
A auch auf Gebäuden ohne Blitzschutzanlagen nach
DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 blitzstromtragfähig zu erden und in den Potenzialausgleich einzubeziehen. Nur über eine aufwändige Risikoanalyse nach IEC 62305-2 mit DEHN Risk-Tool lässt sich die Erdungspflicht aushebeln, wovon vom zuständigen deutschen Normengremium DKE K 735 nachdrücklich abgeraten wird.
sasasch hat geschrieben:Hier in unsrem Neubaugebiet haben alle gesagt sie vertrauen dem Elektriker, der wird das schon richtig machen.
So sollte es eigentlich auch sein, dass man allen Elis blind vertrauen kann. Nach meinen langjährigen Erfahrungen als Anlagenplaner und Fachplaner kann ich diesen Optimismus mehrheitlich leider nicht teilen. Das Elend fängt zumeist schon in Neubauten bei der Unkenntnis der
DIN 18014 für Fundamenterder an. Durch übersinnliche Fähigkeiten der EFK werden bei der Zähleranmeldung nachträglich auch die normwidrigsten Erdungsanlagen "blind" gesundgebetet.
sasasch hat geschrieben: Ich denke der PA Ausgleich wurde gemacht, mehr nicht. Vielleicht dachte der Elektriker auch dass wäre nicht nötig, wir haben hier ja auch einen 50 Meter hohen Maibaum ( ca 180m entfernt) gleich am Straßenanfang, der fängt das schon ab (???)
Elektriker die vertragstreu ein VDE-Auswahlabo vorweisen können sind rar und die mit zusätzlichem Abonnement der Blitzschutznormen Exoten. Eine Elektrofachkraft die das "denkt" ist blitzschutztechnisch inkompetent.
Nachbargebäude mit funktionstüchtigen Blitzschutzanlagen bieten in Blitzschutzklasse 3 in 45 m Höhe einen
Schutzwinkel von max. 23° und
19,10 m Abstand. > 45 m Gebäudehöhe ist nur noch das Blitzkugelverfahren mit 45 m Radius anzuwenden. Dass ein hochohmiger Baum in 180 m Entfernung noch gegen Blitzschläge schützt, ist ein Voodoo-Wunschtraum und "denken" wider Physik und Blitzschutzkunde.
sasasch hat geschrieben:Soll heißen dass hier maximal mit der Zerstörung der Satanlage zu rechnen ist, wenn nur die Kabel mit in den PA gezogen werden und sonst keine weitere Erdung besteht (inkl der Blitzstromableiter bzw. Überspannungsschutz) ?
Mein Problem ist ja auch das dass ich nur ein KG100 Leehrohr habe nach draußen. Ein Erdungskabel darf hier ja nicht mit durch zusammen mit den Koax und Elektro für die Garage
Auch bei nur 10 m Leitungslänge ist es nur eine Frage der Blitzstromstärke, ab welcher der LNB und die Koaxleitungen ohne abstandslos parallel verlegten PA-/Erdungsleiter hopps gehen.
Es gehört zu den Widersinnigkeiten ungeregelter Normen-Freiräume, dass gegen Blitzschutzanlagen, die über min. zwei 50 mm² Ableitungen verfügen, äquivalente Trennungsabstände eingehalten werden müssen, 16 mm² Cu-Erdungsleiter von Antennen, welche die Blitzlast allein tragen müssen und viel stärker erwärmt werden, wider besseres Wissen noch immer mit gefährlichen Näherungen innen als Blitzeinleiter verlegt werden dürfen. Dazu ein Zitat aus der VDE-Schriftenreihe Nr. 6 von 2005:
Loidiller hat geschrieben:
Zu 11.3.3 Erdungsleiter
Grundsätzlich ist die Verlegung von Erdungsleitungen außerhalb von Gebäuden vorzuziehen. Dadurch wird die Gefahr eines Überschlags von der Erdungsleitung auf Installationen und Metallteile im Gebäude bestmöglich vermieden.
...
Gewarnt werden muss vor der gemeinsamen Führung der Erdungsleitung mit anderen Leitungssystemen wie Stromversorgung, Antennenkabel usw. ...
Der kompetente Autor war lange Jahre federführend in für Antennensicherheit zuständigen nationalen und internationalen Gremien tätig, hat es aber trotzdem nicht gewollt oder vermocht diese Binsenweisheiten normativ für Erdungsleiter von Antennen mit gleichen Trennungsabständen wie für Ableitungen von Blitzschutzanlagen durchzusetzen.
Selbstredend ist eine vom Gebäude abgesetzt montierte Satelliten-Antenne nicht mit einem vielfach gegen Erde vermaschten Kabelanschluss vergleichbar, der nur mit 4 mm² Cu in den geerdeten PA einbezogen werden muss, weshalb die blitzstromtragfähige Erdung des Antennenträgers auch bei Kabeleinführung im UG nur ausnahmsweise zugunsten eines möglichst blitzstromtragfähigen PA (an der Gebäudehülle und nicht erst am Multischalter!) entfallen kann. Zudem sind Anforderungen an den Berührungsschutz zu bedenken.
Für gefühlt nur 5 % wirklich normkonform geschützten Antennenanlagen ist auch die Gilde der Elektrofachkräfte zum Großteil mitverantwortlich. Auf fremden Baustellen wundere ich mich nur noch, wenn Fundament-/Ringerder sowie Erdung und PA von Antennen normkonform ausgeführt wurden.