Tappi64 hat geschrieben: Potententialausgleich soll einmal direkt hinter der Schüssel unter dem Dach und dann ann allen Ein-Ausgängen des Multischalters erfolgen.Multischalter selber auch.
Kabellänge von der Schüssel zum Multischalter gut 10m. Aus dem Grund einmal Ausgleich direkt 1m hinter der Schüssel und dann noch 1 mal direkt vor dem Eingang zum Multischalter.
Potentaialausgleich ist sowieso erforderlich weil 2 Haushalte angeschlossen werden.
GRUNDPRINZIP: Der PA der Schirme von Leitungen aus Blitzschutzzone LPZ 0
A hat möglichst unmittelbar nach (oder auch unmittelbar vor) der Einführung an der Kabeleinführung in LPZ 1 (= Gebäude) zu erfolgen. 1 m hinter der Antenne ist okay, nochmals direkt vor dem Multischalter ist nur bei langen Zuleitungen erforderlich. Wenn der PA auch bei Ausbau des Multischalters an allen Leitungen erhalten bleibt, ist er normkonform.
Tappi64 hat geschrieben:Mir geht es jetzt um die Erdung
Ich würde von den Erdungsblöcken ein 6mm² massives Kupferkabel über den Erdungsblock kurz vor der Schüssel an den verzinkten Halter der Schüssel gehen.
Normalerweise würde von dort ja ein 16mm² massives Kabel zum Hauserder gehen.
Für nicht blitzstromtragfähigen PA von Antennenleitungen reicht ein Querschnitt von 4 mm², 6 mm² ist aber auch okay. Aber für blitzstromtragfähige Erdung und blitzstromgfähigen PA ist ein Leiter aus 16 mm² Cu das Minimum.
Tappi64 hat geschrieben: Dafür muß das Kabel aber quer durch den Keller geführt werden.Insgesamt ca 17m. Dabei sind wohl auch noch Trennungsabstände von gut 70cm einzuhalten.Das ist nicht möglich.Ich weiß auch nicht ob das quer verlegte Kabel noch seinen Zweck erfüllt
Trennungsabstand beginnt bei der Haupterdungsschiene mit Null und beträgt in Blitzschutzklasse 3 für einen einzelnen Erdungleiter nach 17 Metern (= Spannungsabfall ~ 17 kV!) 0,68 m in Luft aber
1,36 m durch und über feste Stoffe!
Erdungsanlagen werden auch heute noch nur höchst selten normkonform nach DIN 18014 durch konzessionierte Elektrofachkräfte verlegt und messtechnisch und Detailfotos dokumentiert. Wenn auch deine Erdungsanlage vom Rohbauunternehmen als Blackbox erstellt wurde, wäre selbst dann ein Stützerder zu überlegen, wenn für die Antenne bei guter Planung eine eigene Anschlussfahne vorgesehen worden wäre.
Damit Stützerder Blitzströme vorwiegend in Erde ableiten und nicht über die erforderlichen PA-Leiter aus min. 16 mm² Cu zur HES einkoppeln, müssen sie einerseits dauerhaft korrosionsbeständig und andererseits niederimpedanter als der Fundamenterder sein. Formal ist für Antennenerdung nur ein Tiefenerder mit 2,5 m Länge gefordert, aber man muss kein Blitzschutzexperte sein um sich auszurechnen, dass der Hauptanteil der Blitzströme dann weiter in einen halbwegs fachgerecht ausgeführten Fundamenterder eingekoppelt wird. Ohne Kenntnis des spezifischsen Erdungswiderstands (Lehmboden ~ 100 Ωm) und des Erdwiderstands des Fundamenterders kann - auch mit im Blitzschutzbau üblichen 9 m Standardlänge von Tiefenerdern - niemand die Blitzstromaufteilung seriös abschätzen
Wäre das mein Haus, hätte ich einen Isoliertem Blitzschutz mit zwei Fangstangen installieren lasssen, womit auch PV- und Antennen-Anlage bestmöglich gegen Direkteinschläge gewappnet gewesen wären. Dass die Sicherheitstandards für Dachantennen nur bei Gebäuden mit einer Blitzschutzanlage auch für Edelstahlschornsteine und PV-Anlagen gelten, macht ungeschützte Dachaufbauten ohne Blitzschutzanlagen nicht sicherer. Blitzschutz erfordert aber stets ein Gesamtkonzept, das an diesem Objekt durch frühere Versäumnisse nicht mehr optimal umsetzbar ist.
FAZIT: Die Sinnhaftigkeit eines Stützerders hängt im wesentlichen von unbekannten Zustand der Erdungsanlage ab. Den nur für die Antenne zu setzen und die PV-Anlage zu lassen wie sie ist, wäre inkonsequent. Bei PV-Anlagen > 10 kW ist auch für Gebäude ohne Blitzschutzanlagen zumeist nach VdS-Merkblättern ein Blitzschutz gefordert.
Erdungsleiter sollen primär senkrecht und auf möglichst kurzem Weg gegen die Erdungsanlage geleitet werden, was vermutlich den Anschluss an einen evtl. innen verlegten Erdungsleiter ausschließt. Nach Schätzung von DEHN sind höchstens 80 % der PV-Anlagen normkonform geschützt, das wäre für Antennenerdungen ein Traumwert.