Hintergrund: Die KEK und ihre Befugnisse

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Hintergrund: Die KEK und ihre Befugnisse

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[fp] Potsdam - Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) würde mit einem Nein zur beantragten Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch den Verlag Axel Springer erstmals in ihrer Geschichte einen Medienzusammenschluss verhindern.

Bislang trat das Gremium mit dem sperrigen Namen nur wenig ins Licht der Öffentlichkeit. Gegründet wurde die KEK 1997 mit dem Ziel, die Meinungsvielfalt auf dem deutschen TV-Markt zu sichern und eine Konzentration der Meinungsmacht zu verhindern. Dabei betrachtet die KEK vor allem die Marktanteile der beteiligten Sender.

Die KEK geht von einer «vorherrschende Meinungsmacht» ab einem Zuschaueranteil von 30 Prozent aus. Erreicht ein Sender 25 Prozent der Zuschauer, verfügt aber auf einem medienrelevanten verwandten Markt über eine marktbeherrschende Stellung, ist ebenfalls ein Untersagungstatbestand erreicht.

Für Springer machen die Medienwächter bei der «Bild»-Zeitung eine solche marktbeherrschende Stellung aus. Die Sender ProSieben, Sat.1, Kabel 1 und N24 der ProSiebenSat.1-Gruppe erreichten 2005 in der werberelevanten Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen einen gemeinsamen Marktanteil von 30,3 Prozent, bei allen Zuschauern von etwas über 22 Prozent.

Grundlage für die Entscheidungen der KEK ist ein mit den Bundesländern vereinbarter Rundfunkstaatsvertrag. Das Votum der KEK ist für die zuständige Landesmedienanstalt bindend. Ist sie mit dem Votum nicht einverstanden, kann sie binnen eines Monats die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) anrufen. Diese kann die KEK-Entscheidung mit Dreiviertel-Mehrheit kippen.

Bislang entschied die KEK über mehr als 300 Anträge auf Änderung von Senderbeteiligungen, Programmzulassungen oder Lizenzverlängerungen. Ein Großteil der Anträge bezieht sich auf digitale Spartensender.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 9.1.06


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