Murdoch wird durchgehende Verwertungskette installieren

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Murdoch wird durchgehende Verwertungskette installieren

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Bisky: "Murdoch wird durchgehende Verwertungskette bei Premiere installieren"

[sa] Leipzig - Im Interview mit DIGITAL FERNSEHEN spricht der medienpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Die Linke, Lothar Bisky, über die marktbeherrschende Stellung von Unternehmen im deutschen Pay-TV-Markt und die daraus resultierenden Auswirkungen.

Dabei betont er, dass eine Entflechtung vorherrschender Marktmacht, sofern diese durch inneres Wachstum erreicht wurde, nach dem Kartell- und Wettbewerbsrecht nicht möglich sei - ganz im Gegensatz zum Medienrecht.

Am Beispiel der deutschen Pay-TV-Plattform Premiere betrachtet er eine wettbewerbsrechtliche Begrenzung "angesichts der bestehenden Dominanz und der vertikalen Überschneidungen von News Corp. als internationalem Anbieter von Inhalten, Conditional-Access-Technologien und Abonnentenverwaltungssytemen" als äußerst schwierig.

DIGITAL FERNSEHEN: Herr Bisky, wenn Sie den Pay-TV-Markt in Deutschland betrachten, wie sollte dieser gestaltet sein, damit alle Teilnehmer diskriminierungsfrei am Marktgeschehen teilnehmen können?

Lothar Bisky: Diskriminierungsfreiheit ist dann gegeben, wenn für alle Marktteilnehmer der Marktzutritt zu fairen und nachvollziehbaren Bedingungen ermöglicht wird. Dazu sind technologische Standards zu setzen, die ein Maximum an Interoperabilität auf Seiten der Empfangsboxen erlauben.

DF: Wie sieht aus Ihrer Sicht die Realität im Pay-TV-Markt in Deutschland aus?

Lothar Bisky: Die Pay-TV-Angebote von Premiere und den Kabelnetzbetreibern setzen auf proprietäre, lizenzierte Boxen. Das ist weder konsumentenfreundlich noch für einen freien Endgerätemarkt hilfreich.

DF: Welche positiven wie negativen Auswirkungen ergeben sich Ihrer Einschätzung nach durch die marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens im deutschen Pay-TV-Markt?

Lothar Bisky: Größter Gesellschafter von Premiere ist der von Rupert Murdoch geführte Medienkonzern News Corp. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den Konzern jüngst von der Verpflichtung freigestellt, im Falle des Erreichens eines 30-Prozent-Anteils ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre abgeben zu müssen. Jetzt ist der Weg frei, die Kontrolle über den Sender auszubauen und dafür nur soviel Geld auszugeben wie unbedingt nötig. Murdoch wird über seine Einzelunternehmen eine durchgehende Verwertungskette aus Programminhalten, Verschlüsselung und Set-Top-Boxen bei Premiere installieren. Das Geschäftsmodell wird darauf hinauslaufen, den deutschen Pay-TV-Markt zu beherrschen.

DF: Mit welchen Konsequenzen muss der Endkunde bei einem Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung rechnen?

Lothar Bisky: Bei einem Anbieterwechsel oder der Nutzung mehrerer Pay-TV-Angebote benötigt der Endkunde jeweils unterschiedliche Empfangssgeräte mit dementsprechenden Kosten. In der Wahl der Technologie ist er demnach nicht frei, sondern abhängig von den Pay-TV-Betreibern.

DF: Welche Schritte müssten durch wen getan werden, damit es erst gar nicht zu einem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung kommen kann?

Lothar Bisky: Eine Entflechtung vorherrschender Marktmacht, sofern diese durch inneres Wachstum erreicht wurde, ist - anders als im Medienrecht - nach dem Kartell- und Wettbewerbsrecht nicht möglich. Ungeachtet dessen dürfte im Falle von Premiere eine wettbewerbsrechtliche Begrenzung angesichts der bestehenden Dominanz und der vertikalen Überschneidungen von News Corp. als internationalem Anbieter von Inhalten, Conditional-Access-Technologien und Abonnentenverwaltungssytemen schwierig werden. Daher sollte die Politik die Grundlagen für die Zugangskontrolle via Conditional-Access-Technologie schaffen. Was spricht dagegen, im Rundfunkstaatsvertrag festzuschreiben, dass nur solche Systeme zum Einsatz kommen, die über eine Common-Interface-Schnittstelle verfügen, so dass die verschiedenen Systeme aus Verbrauchersicht untereinander kompatibel werden?

DF: Herr Bisky, vielen Dank für das Gespräch.


Das Interview gibt die Meinung des Interviewpartners wieder. Diese muss nicht der Meinung des Verlages entsprechen. Für die Aussagen des Interviewpartners wird keine Haftung übernommen.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 3.3.09
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