Niedersachsen: Schwerer Schlag gegen Pay-TV-Betrüger

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Niedersachsen: Schwerer Schlag gegen Pay-TV-Betrüger

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Niedersachsen: Schwerer Schlag gegen Pay-TV-Betrüger

Den Ermittlungsbehörden in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gelang offenbar am Dienstag (17. Juli 2012) ein schwerer Schlag gegen einen Ring von Cardsharing-Betrügern im norddeutschen Raum. Die Beschuldigten sollen über das Internet zahlreiche Kunden mit illegalen Pay-TV-Zugängen und manipulierten Receivern versorgt haben.

Wie die Polizei und die Staatsanwaltschaft Verden am heutigen Donnerstag bekannt gaben, ist den Ermittlungsbehörden am Dienstag ein bedeutender Schlag gegen einen weiträumig tätigen Cardsharing-Ring gelungen. Insgesamt 1200 Beamte der Polizeidirektion Göttingen und Hannover, der Landeskriminalämter Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, der Polizei Iserlohn und weiterer Polizeidienststellen hätten demnach zeitgleich bundesweit an insgesamt 23 Orten Durchsuchungen erfolgreich durchgeführt und Beweismaterial sichergestellt.

Ermittelt wird nun gegen 26 Personen im Alter zwischen 17 und 62 Jahren. Sie stehen unter dem Verdacht des Ausspähens von Daten, des gewerbsmäßigen Computerbetruges, des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke und des gewerbsmäßigen Betruges.

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand stehe ein 50-Jähriger aus dem Landkreis Nienburg/Weser im Verdacht, im Internet illegale Zugangsmöglichkeiten zu diversen Pay-TV-Angeboten, darunter Sky und HD Plus, verkauft zu haben. Auch manipulierte Receiver seien im Versandhandel des Beschuldigten zu erwerben gewesen. Dem 50-Jährigen wird vorgeworfen mit mehreren sogenannten Cardsharing-Servern ein illegales "Piratensystem" für bis zu 1.300 Kunden aufgebaut zu haben.

Ein 38-Jähriger Beschuldigter soll die illegalen Pay-TV Zugangsdaten und die benötigte Hardware zusätzlich über ein Ladengeschäft in Delmenhorst vertrieben haben. Derzeit gehen die Behörden von einer Schadenssumme von über 120.000 EUR aus. Als Geschädigte seien bisher Sky Deutschland und das Schweizer Unternehmen Nagravision ausgemacht. Es sei jedoch zu Erwarten, dass im Zuge der Ermittlungen weitere Geschädigte ausgemacht werden.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 19.07.2012, 21:07 Uhr, ps


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Sky-Vorstand Enßlin: Cardsharing muss bestraft werden

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Sky-Vorstand Enßlin: Cardsharing muss bestraft werden

Zu den Geschädigten der Cardsharing-Betrüger, die vergangene Woche von der Polizei überführt wurden, gehört auch Sky Deutschland. Gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de betonte Sky-Vorstand Holger Enßlin, dass der Pay-TV-Anbieter alles tun werde, "um den Betreibern solcher kriminellen Angebote das Handwerk zu legen."

"Cardsharing und illegales Rundfunkstreaming sind Straftaten. Sie schädigen Sky als Programmanbieter und finden auf dem Rücken von Millionen ehrlicher Kunden statt", sagte Sky-Vorstand Holger Enßlin gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de. Da ein solches Verhalten keinesfalls hinzunehmen sei, werde der Pay-TV-Anbieter alles in seiner Macht stehende tun, "um den Betreibern solcher kriminellen Angebote das Handwerk zu legen."

Tatsächlich habe Sky Deutschland die Ermittlungen der Polizei fachlich-technisch unterstützt, hieß es in der Pressemitteilung der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis. Inwieweit der Pay-TV-Anbieter zur letztlichen Aufdeckung des Cardsharing-Rings beigetragen hat und auf welche Höhe sich der Schaden für Sky beläuft, wollte das Unternehmen mit Verweis auf das laufende Verfahren jedoch nicht kommentieren. Offen blieben auch die Fragen, welche Schadensersatzansprüche Sky stellen wird und ob auch Kunden der Betrüger mit Konsequenzen von Seiten Skys rechnen müssen.

Enßlin machte aber deutlich, dass der Erfolg von Polizei und Staatsanwaltschaft ein klares Zeichen dafür sei, dass die strafrechtliche Bekämpfung sogenannter virtueller Straftaten immer effektiver werde und "dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei".

Am vergangenen Donnerstag (19. Juli) gelang den Ermittlungsbehörden in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ein schwerer Schlag gegen einen Ring von Cardsharing-Betrügern im norddeutschen Raum. Die Betrüger hatten etwa 1300 Kunden illegal mit Pay-Tv-Zugängen und manipulierten Receivern versorgt, die es den Kunden ermöglichten, kostenlos auf die exklusiven Inhalte von beispielsweise Sky zuzugreifen. Als Geschädigte wurde neben Sky Deutschland das Schweizer Unternehmen Nagravision ausgemacht.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 24.07.2012, 16:07 Uhr, fm
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Cardsharing-Ring: Ermittlungsverfahren gegen Kunden eingelei

Ungelesener Beitrag von techno-com »

Cardsharing-Ring: Ermittlungsverfahren gegen Kunden eingeleitet

Ein bundesweit tätiger Cardsharing-Ring aus Norddeutschland hatte in der vergangenen Woche für Aufsehen gesorgt. Die Cardsharer hatten illegale Pay-TV-Zugänge an rund 1300 Kunden verkauft. Wie die Staatsanwaltschaft Verden auf Anfrage von DIGITALFERNSEHEN.de mitteilte, sollen nun auch gegen die Käufer Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Am 17. Juli 2012 gelang den Ermittlungsbehörden in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ein bedeutender Schlag gegen einen weiträumig tätigen Cardsharing-Ring im norddeutschen Raum. Im Zuge der Durchsuchungen an insgesamt 23 Orten, konnte zahlreiches Beweismaterial sichergestellt werden. Im Anschluss wurden Ermittlungen gegen 26 Personen im Alter zwischen 17 und 62 Jahren eingeleitet, die im Verdacht stehen, illegale Zugangsmöglichkeiten zu diversen Pay-TV-Angeboten, sowie manipulierte Receiver verkauft zu haben. Unklar war bisher, ob auch die Kunden der mutmaßlichen Pay-TV-Betrüger mit Strafen rechnen müssen.

Wie Staatsanwalt Lutz Gaebel von der zuständigen Staatsanwaltschaft Verden (Aller) gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de mitteilte, dürften sich nach dem bisherigem Ermittlungsstand auch die Käufer der illegalen Zugangssysteme strafbar gemacht haben. Dem entsprechend plant die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungsverfahren gegen diese einzuleiten. Zum beabsichtigten Vorgehen wollte Gaebel jedoch keine Auskünfte erteilen.

Sollte sich im Zuge der Ermittlungen die Schuld der Kunden erweisen, drohe diesen gemäß Paragraph 263a des Strafgesetzbuches eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Auch bereits verkaufte manipulierte Receiver sollen im Zuge der weiteren Ermittlungen von den Behörden eingezogen werden, da diese im Vorliegenden Fall als Tatwerkzeuge zu klassifizieren seien.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 26.07.2012, 16:52 Uhr, ps


------------------
Paragraph 263a des Strafgesetzbuches
§ 263a Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.
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Boxcracker angeblich Kopf des norddeutschen Cardsharing-Ring

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Boxcracker angeblich Kopf des norddeutschen Cardsharing-Rings

Unter den Hauptverdächtigen im aktuellen Cardshaing-Fall aus Norddeutschland soll nach Informationen des DF-Schwestermagazins DIGITAL INSIDER offenbar ein Mann sein, der in der Szene als Boxcracker bekannt ist. Zur genauen Identität des Verdächtigen will die Staatsanwaltschaft bislang keine Angaben machen.

Am 19. Juli 2012 hat die Polizei im norddeutschen Raum einen Cardsharing-Ring zerschlagen, der über eintausend Personen mit illegalen Zugängen zu den verschlüsselten Angeboten von HD Plus und Sky versorgt haben soll. Nach Informationen des DF-Schwestermagazins DIGITAL INSIDER soll einer der Hauptverdächtigen ein in der Szene unter dem Pseudonym Boxcracker bekannter Mann sein.

Die Domain Boxcracker.de ist laut Denic auf einen Werner Winkler aus Petershagen zugelassen. Eine weitere Zulassung, diesmal der Domain Boxcracker.com, läuft auf Oliver Winkler aus Bad Wünnenberg. Nach DI-Informationen soll es sich bei Boxcracker um Oliver Winkler handeln. Hierzu wollte die ermittelnde Staatsanwaltschaft Verden auf Anfrage von DIGITAL INSIDER jedoch keine Angaben machen.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 27.07.2012, 20:07 Uhr, mh
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Nagra: Cardsharing mindert Wertschätzung von Qualitätsinhalt

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Nagra: Cardsharing mindert Wertschätzung von Qualitätsinhalten

Zu den Geschädigten des kürzlich ausgehobenen Cardsharing-Rings in Niedersachsen gehört unter anderem auch das Schweizer Unternehmen Nagravision. Im Interview mit der DF-Redaktion sprach Holger Ipplach, Vertriebsleiter für Zentral- und Nordeuropa, über die Bedeutung von Cardsharing für Pay-TV-Plattformen und darüber, was Schwarzsehern droht, wenn sie erwischt werden.

Herr Ippach, was bedeutet Card-Sharing für Pay TV-Plattformen?

Holger Ippach: Nun, zunächst bedeutet Card-Sharing natürlich einen Umsatzverlust für die jeweilige Pay TV-Plattform. Damit einher geht allerdings auch eine schwindende Wertschätzung der teuer produzierten Qualitätsinhalte sowohl bei den Betreibern von kommerziellem Card-Sharing, als auch den Schwarzsehern selbst. Ich halte die Bagatellisierung solcher Systeme für sehr gefährlich, weil sie die irrtümlich aber oft vorhandene Vorstellung über das Recht auf kostenlosen Premium TV-Konsum bestärkt. Zudem ist Card-Sharing für alle ehrlichen Abonnenten eine Ohrfeige, die wir und unsere Plattformkunden nicht hinnehmen können.

Letzte Woche wurde ein solcher Sharing Ring ausgehoben. Sie haben Strafanzeige gestellt. Wie sind Sie den Leuten auf die Schliche gekommen?

Holger Ippach: In der Tat handelt es sich bei der Aktion um einen großen und wichtigen Schlag gegen das Card-Sharing. Nagra hat mit seiner Strafanzeige den Weg dafür bereitet - in eigenem Interesse, aber in allererster Linie auch im Interesse unserer Kunden sowie nicht zu vergessen sogar für unsere augenscheinlich ebenfalls betroffenen Mitbewerber. Wir verstehen unsere Produkte als ein Paket aus CA-System und Dienstleistung. Unter Letzteres fällt bei Nagra auch der aktive Schutz der Kundeninteressen gegenüber illegaler Nutzung sowie gezielte Aktivitäten, dies zu verhindern. Weitere Details dazu würden solche erfolgreichen Zugriffe gefährden.

Im aktuellen Fall ist von einer Schadenssumme von mindestens 120.000 EUR die Rede. Wie kommen solche Summen zusammen?

Ippach: Eine exakte Bezifferung des Schadens ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Wir müssen hier zunächst einmal auf den Abschluss der polizeilichen Ermittlungen warten und dann Akteneinsicht beantragen. Einen ersten Anhaltspunkt bietet natürlich die Anzahl der Nutzer dieses illegalen Cardsharing Rings. Da diese bei weit über eintausend liegt, landet man in Verbindung mit der durchschnittlichen Monatsgebühr eines Pay TV-Paketes ziemlich schnell bei weit höheren Beträgen.

Was tut Nagravision, um das "neue Hacking" zu unterbinden?

Ippach: Der Ausgangspunkt oder das Einfallstor für Card-Sharing Systeme ist eine Schwäche im DVB-Standard. Daher sind ältere Lösungen verschiedener CA-Anbieter auch generell betroffen. Nagra CA-Systeme der neuesten Generation schließen diesen Schwachpunkt und sind somit nicht anfällig.

Wie können Sie Staatsanwaltschaft und Polizei bei ihren Ermittlungen unterstützen?

Ippach: Im aktuellen Fall konnte Nagra als technischer Sachverständiger auftreten. Unsere Vorarbeit führte direkt zum Verdacht und löste spätere Ermittlungen aus.

Was droht den Schwarzsehern, wenn sie erwischt werden? Ist jeder "schuldig", der einen manipulierten Receiver kauft und nutzt?

Ippach: Wir bei Nagra fokussieren uns auf Betreiber solcher Card-Sharing Plattformen, weniger auf deren Nutzer. Aber auch wir möchten betonen, dass es sich bei der Nutzung solcher Systeme um eine S t r a f t a t handelt, kein Bagatelldelikt. Die Verfolgung und genaue Einordnung solcher Straftaten obliegt den jeweiligen Justizbehörden.


Vielen Dank für das Gespräch!


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 30.07.2012, 10:39 Uhr, red
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DF-Umfrage: Viele Schuldige beim Cardsharing

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DF-Umfrage: Viele Schuldige beim Cardsharing

Beim Thema Cardsharing sind die DF-Leser gespalten. Während Viele der Meinung sind, dass natürlich vor allem die Verkäufer illegaler Pay-TV-Zugänge zur Rechenschaft gezogen werden sollten, ist ein großer Teil auch der Ansicht, dass die hohen Preise für Pay-TV-Angebote dem Betrug Vorschub leisten.

Insgesamt 40,4 Prozent der DF-Leser sehen die Verkäufer von illegalen Pay-TV-Zugängen als die Hauptschuldigen beim Cardsharing an. 26,0 Prozent waren jedoch der Ansicht, dass zusätzlich die Kunden zur Rechenschaft gezogen werden sollten, die diese Angebote überhaupt erst nachfragen. Nur 1,7 Prozent gaben an, dass sie die Schuld eher beim Kunden als beim Anbieter sehen.

Ganze 24,6 Prozent der Leser befanden zudem, dass die Anbieter von Pay-TV dem Cardsharing zumindest Vorschub leisten würden, da die Preise insgesamt viel zu hoch seien und gar 8,4 Prozent waren der Meinung, dass die Schäden, die den Anbietern durch das Cardsharing entstünden, ohnehin zu vernachlässigen seien.

Dass die ganze Thematik des Cardsharing wesentlich komplizierter ist, als es zunächst den Anschein hat, zeigten 25 Prozent der Leser mit ihrer Antwort. Diese waren der Meinung, dass Cardsharing Grundsätzlich nur strafbar sei, wenn es kommerziell oder außerhalb des eigenen Haushalts betrieben wird. Damit wird klar, dass sich die Problematik mit den illegalen Pay-TV-Zugängen aus Sicht Vieler durchaus in einer Art rechtlicher Grauzone bewegen kann.


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