Premiere geht gegen Computerfirma vor

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Premiere geht gegen Computerfirma vor - 1 000 Kunden im Visier der Polizei

[ug] München/Bautzen - Die Premiere AG geht weiterhin gegen illegale Nutzung seines TV-Angebotes vor. Die Bautzener Staatsanwaltschaft wird Anklage gegen eine dort ansässige Computerfirma erheben, die Piraterie-Module bundesweit vertrieben hat. Auch die rund 1000 Kunden der Firma werden bald Post vom Staatsanwalt bekommen.

Seit dem Jahr 2007 ermittelt die Bautzener Staatsanwaltschaft gegen ein Bautzener Unternehmen. Der Vorwurf: Computerbetrug. Das Unternehmen - dessen Firmenchef in Haft sitzt, vertrieb bundesweit CI-Module und Boxen, auf denen u.a. so genannte Emulatoren aufgespielt waren, die den illegalen Empfang der Programme der Pay-TV-Plattform Premiere ermöglichten.

Wie der Pressesprecher der Bautzener Staatsanwaltschaft, Staatsanwalt Christopher Gerhardi, auf Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN bestätigte, steht die Anklageerhebung gegen den Händler unmittelbar bevor. Die Anzeige gegen den Mann kam von Premiere selbst. Premiere sei den Betrügern durch Testkäufer auf die Spur gekommen. Premiere geht seit Jahren gegen illegale Nutzung vor.

"Der Sender hat Anzeige erstattet", erklärte Hans-Eberhard Schwarz, Leiter des Bautzener Kriminaldienstes, gegenüber der Sächsischen Zeitung.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft umfassen einen Zeitraum von Anfang 2005 bis August 2008. Sie beziehen sich also auf die Zeit, bevor Premiere die alte, gehackte Version seiner Verschlüsselung abschaltete, eine dem Stand der Technik entsprechende Verschlüsselung etablierte, und sein System durch einen Kartentausch sicher machte.

Bei der Bautzener Polizei laufen auch künftig alle Fäden zusammen, denn auch die rund 1 000 Kunden der Bautzener Computerfirma sollen in nächster Zeit Post erhalten. Die Beamten ermittelten in der Vergangenheit aus einem Berg von Daten die Anschriften und Namen der Geräte- und Modulkäufer. Wie der Vertreiber der Geräte stehen auch seine Kunden im Verdacht des Computerbetruges.

Computerbetrug ist in Deutschland gemäß § 263a des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Er kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Die meisten Anzeigen gegen Kunden der Bautzener Firma leitet die Kriminalpolizei nach "SZ"-Darstellung an die zuständigen Polizeidienststellen in den anderen Bundesländern weiter. Nach Bautzen gelangen die Anzeigen gegen die Kunden deshalb, weil der Computerhändler, der über das Internet verkaufte, in Bautzen ansässig sei.

Elf Fälle betrafen Kunden aus der Region, diese Verfahren sollen gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bei den Fällen, die nicht in der Gewalt der Bautzener Ordnungshüter liegen, müssen die jeweiligen Beamten vor Ort entscheiden, wie mit den Anzeigen weiter umgegangen wird.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 19.5.09
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