Premiere: Schutzgemeinschaft stellt Strafanzeige gegen Kofler, Börnicke & Co
[ug] München - Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) hat beim Landgericht München Strafanzeige gegen frühere Vorstandsmitglieder der Premiere AG, u.a. Georg Kofler und Michael Börnicke, eingereicht. Ihr Vorwurf: Die ehemaligen Vorstandsmitglieder haben die tatsächliche Zahl der Abonnenten verschwiegen.
"Die SdK beschuldigt sie, sowohl beim Börsengang der Premiere AG 2005 als auch bei der Kapitalerhöhung 2007 unrichtige Angaben zur Klassifizierung, zur Zählweise und zur tatsächlichen Zahl der Abonnenten des Bezahlsenders gemacht zu haben. Damit haben sie nach Ansicht der SdK den Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a des Strafgesetzbuches erfüllt", heißt es in einer Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft.
Entgegen den Darstellungen in den Verkaufsprospekten wurden nach Ansicht der SdK auch solche Abonnements einberechnet, die entweder überhaupt nicht relevant waren oder keine Umsatzerlöse mehr erwarten ließen.
Zudem beschuldigt die SdK die ehemaligen Premiere-Chefs Georg Kofler und Michael Börnicke des Insiderhandels. So habe Georg Kofler durch Wertpapiertransaktionen in der Premiereaktie über die in Luxemburg ansässige Fernseh Holding S.à.r.l allein am 13. Februar 2007 einen Erlös von mehr als 185 Millionen Euro erreicht.
Michael Börnicke veräußerte nach Darstellung der SdK unter anderem am 14. Februar 2007 Premiere-Aktien für insgesamt gut sechs Millionen Euro. Zu diesem Zeitpunkt war aber die Unrichtigkeit der Angaben der tatsächlichen Anzahl der Abonnenten von Premiere der Öffentlichkeit noch nicht bekannt. Sie wurde erst am 2. Oktober 2008 um eine Million auf 2,4 Millionen nach unten korrigiert.
Somit haben die Beschuldigten nach Ansicht der SdK auch gegen die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen.
Die SdK rät betroffenen Premiereaktionären, mögliche Schadenersatzansprüche ggf. von einem erfahrenem Anlegeranwalt prüfen zu lassen. SdK-Mitgliedern bieten wir die Möglichkeit einer ersten kostenlosen Überprüfung ihrer Unterlagen.
Die im Jahr 1959 gegründete Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ist nach eigener Darstellung - eine der bedeutendsten Interessenvertretungen deutscher Privatanleger. Auf über 500 Hauptversammlungen im Jahr nimmt sie – vertreten durch ihren sechsköpfigen Vorstand und 60 Sprecherinnen und Sprecher – die Stimmrechte ihrer Mitglieder und Stimmgeber wahr.
Die SdK fördert das Wissen um diverse Anlageformen, beispielsweise Aktien, Fonds, Anleihen und Zertifikate, mit einem umfangreichen Informationsangebot und zeigt Flagge in Gesetzgebungsverfahren zum Aktien- und Kapitalmarktrecht. Darüber hinaus hat sie Sitz und Stimme in der Börsensachverständigenkommission sowie im Übernahmebeirat und Widerspruchsausschuss der BaFin.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 15.5.09
Premiere: Schutzgemeinschaft stellt Strafanzeige
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