Teilerfolg für Sportwetten-TV

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techno-com
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Teilerfolg für Sportwetten-TV

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[mh] Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat das bestehende staatliche Monopol auf Sportwetten für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Das Urteil der Karlsruher Richter wurde von vielen TV-Anbietern mit Spannung erwartet, soll es doch den Markt für Sportwetten im Fernsehen auch für private Anbieter öffnen.

Doch es ist nur ein Teilerfolg, denn die Richter erklärten, dass bis 2007 keine privaten Anbieter Sportwetten mit festen Quoten, so genannte Oddset-Wetten, betreiben dürfen. Bis dahin haben Bund und Länder Zeit für eine Neuregelung des Monopols.

RTL kündigte bereits gegenüber DIGITAL INSIDER an, die Rechtslage nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, bevor ein eigener Wettkanal gestartet werde. Ausgenommen vom Karlsruher Urteil sind vier Unternehmen, die sich in Zeiten der Wiedervereinigung je eine alte DDR-Wettlizenz sicherten. Das sind neben Betandwin und Sportwetten Gera die Digibet Wetten AG und Interwetten.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 28.3.06
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