VPRT: Private Medienunternehmen werden übergangen

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VPRT: Private Medienunternehmen werden übergangen

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[jv] Berlin - Nach Meinung des VPRT hat die Bundesregierung den Konflikt mit der Brüsseler Wettbewerbsbehörde auf dem Rücken der privaten Rundfunkanbieter maßgeblich verschärft.

Damit bezieht sich der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) auf deren Antwort auf ein erneutes Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission zu wettbewerbspolitisch relevanten Positionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.

Das Dokument, das mit den für die Medienpolitik zuständigen Bundesländern und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entstanden sei, ziele ausschließlich darauf, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Erläuterungen zu einem beabsichtigten Maßnahmenkatalog zur Optimierung der dualen Rundfunkordnung in Deutschland sollen demnach erst dann näher präzisiert werden, "wenn die Verfahrenseinstellung ohne beihilferechtliches Präjudiz gemeinsame Vorstellung der GD Wettbewerb und der Bundesregierung wird".

Die VPRT betonte, er werde medienpolitisch und -rechtlich so lange kämpfen, bis man für den privaten Rundfunk mehr Chancengerechtigkeit im Dualen Rundfunksystem erkämpft habe. Der Verband wolle im Falle einer Verfahrenseinstellung ohne konkrete Ergebnisse den europäischen Rechtsweg beschreiten. Die dem Verfahren in Brüssel zugrunde liegende Beschwerde hatte der VPRT im April 2003 eingereicht.

Das aktuelle Schreiben der Bundesregierung nach Brüssel enthält nach Auffassung des VPRT an mehreren Stellen Positionen, die zu gravierenden Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfähigkeit des privaten Rundfunks in Deutschland führen.

Notwendige ordnungspolitische Vorgaben werden auf die Gremien der öffentlich-rechtlichen Anstalten abgeschoben, die zu prüfen hätten, dass etwa geplante Online-Angebote den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft dienten. Dies festzustellen, seien die plural besetzten internen Kontrollgremien "geeignet und berufen". Auch für die Mobile-Aktivitäten von ARD und ZDF werden keine Beschränkungen vorgesehen.

Aus Sicht des VPRT völlig unzutreffend sei in der Antwort der Bundesregierung die Darstellung der Situation beim Erwerb von Sportrechten. Hier werde der Eindruck erweckt, dass der Markt zu einer angemessenen Verteilung zwischen dem öffentlich-rechtlichen System und den kommerziellen Sendeunternehmen geführt habe. Dies gelte auch für die Behauptung, ARD und ZDF ließen Rechte insofern nicht ungenutzt, als sie die Rechte entweder selbst verwerten oder zur Sublizenzierung anbieten.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 27.4.06
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