Öffentlich-Rechtliche auch als Handy-TV unverschlüsselt

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Öffentlich-Rechtliche auch als Handy-TV unverschlüsselt

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[jv] München - Derzeit laufen erste Modellversuche zum Handy-TV in den großen deutschen Städten.

In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung am Freitag, nahm Herbert Tillmann, 59, der Technische Direktor des Bayerischen Runfunks und Vorsitzender der Technikkommission von ARD und ZDF, Stellung zum neuen mobilen Fernsehen.

In München und Umgebung empfängt man beispielsweise laut Tillmann Das Erste, das Bayerische Fernsehen, den NDR und RBB über den DVB-H (Digital Video Broadcasting- Handhelds). Im DMB-Format wird das Erste, das ZDF und das BR-Fernsehen sowie als Modellversuch BR Pocket, ein kurzformatiges "Best of" aus dem Bayerischen Fernsehen, übertragen.

Dabei verursache die Programmverbreitung fast keine Zusatzkosten, weil die Öffentlich-Rechtlichen ihr bestehendes Sendernetz nutzen können, erklärte Tillmann. Bezüglich der Programminhalte werden eigene Inhalte neu verpackt und in den neuen Standards übertragen. Es ginge darum, dem Publikum das normale Fernsehprogramm für unterwegs zu bieten.

Dabei bestärkte Tillmann die Position der ARD und des ZDFs, am unverschlüsselten Zugang zu ihren
Programmen auch beim Mobilfernsehen festhalten zu wollen. Er betonte, es werde keine Grundverschlüsselung geben, weder beim mobilen Fernsehen noch beim Satelliten-TV, wo RTL und ProSiebenSat.1 in Allianz mit dem Satellitenbetreiber Astra Bezahlfernsehen planen. Grundverschlüsselung bedeute stets, dass ein Plattformbetreiber den Programmempfang an ein bestimmtes Gerät koppelt und so den Kunden im Griff hat. Dann werde noch einmal mit dem Argument der Kosten für Infrastruktur abkassiert. Doch Tillmann zufolge bezahlen die Sender die Infrastruktur bei der Einspeisung und der Kunde das Endgerät. Beim Geschäftsmodell für das codierte Satelliten-TV sollen RTL und ProSiebenSat.1 von der Gebühr einen Anteil bekommen, was momentan auch das Kartellamt beschäftige. Er räumte aber ein, dass gewisse Anbieter eine Teilverschlüsselung brauchten, um Entgelt für Inhalte zu erhalten. Dies sei legitim, aber die ARD habe dies nicht nötig und wolle zudem keine Schranken zwischen Sender und Publikum, die die Technik nur aufwändiger und teurer machten.

Über das funktionierende Netz des Antennenfernsehens DVB-T wird DVB-H verbreitet und DMB baut auf dem Digitalradionetz DAB auf. Mit entsprechend ausgerüsteten Geräten müsse man sich also beim mobilen Fernsehen nicht zwangsläufig dem Regime eines Plattformbetreibers unterwerfen. Die Signale, die über DVB-H oder DMB verbreitet werden, seien grundsätzlich frei empfangbar. Wenn Betreiber wie die Anbietergruppe um T-Mobile, Eplus, O2 und Vodafone ihre Geräte mit Absicht für solche frei empfangbaren Signale taub machen würden, wäre das illegal. Das will die ARD demnächst in einem Grundsatzpapier deutlich machen, so Tillmann weiter.

Zudem plädiere er für die Verknüpfung der Stärken beider Systeme. DVB-H sei ideal für die Versorgung von Ballungsräumen, weil man zum Beispiel mehr Programme unterbringen könne. DMB habe dagegen eine bessere Fehlerkorrektur, was bei der Versorgung in topographisch schwierigem Gelände helfe und den Empfang im Auto oder Zug erleichtere.

ARD und ZDF könnten prinzipiell von allen Geräten empfangen werden, versicherte Tillmann. Das ZDF habe sich bei der Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD) vertraglich gegen eine Verschlüsselung des Programms abgesichert.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 19.6.06
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