[jv] Kiel- In ihrem Positionspapier nimmt die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) auch zu dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Anwendungsbereich der neuen Richtlinie Stellung.
Nach Ansicht der DLM sollten gleiche audiovisuelle Inhalte unabhängig von der Übertragungstechnik den gleichen rechtlichen Regeln unterliegen.
Der Kommissionsvorschlag setzte dieses Konzept nicht konsequent um. Bestimmte Angebotstypen, die für die demokratische oder gesellschaftliche Meinungsbildung von besonderer Bedeutung sind, sollten der strengeren Regulierung für Fernsehdienste unterworfen werden. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich dabei um klassisches Fernsehen (linearer Dienst) oder auf Fernsehen auf Abruf (nichtlinearer Dienst) handelt. Als Beispiele werden von der DLM Nachrichtensendungen, Sendungen zum aktuellen Zeitgeschehen, Kindersendungen, Spiel- und Fernsehfilme genannt.
Den Kommissionsvorschlag, kostenpflichtige Produktplatzierung in Fernsehen und in Onlineangeboten zuzulassen, lehne die DLM weiterhin ab. Falls die Richtlinie durchgesetzt wird, fordert die DLM, diese Werbeform nur ausnahmsweise für Kino- und Fernsehfilme zuzulassen. In jedem Fall aber sollten platzierte Produkte und Dienstleistungen keine unverhältnismäßige Präsenz haben.Themenplatzierung solle auch in Kino- und Fernsehfilmen verboten bleiben. Produktplatzierungen müssten zudem für Zuschauer und Nutzer nachhaltig transparent gemacht werden.
Außerdem fordert die DLM eine Klarstellung in der Richtlinie, dass Sendungen, die Pornographie oder grundlose Gewalt enthalten, Minderjährige immer ernsthaft in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können. Ferner sollten die Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, durch Sperr- oder Untersagungsverfügungen die Verbreitung von Onlineinhalten aus Mitgliedstaaten zu verhindern, die gegen nationale Bestimmungen des Jugendschutzes, zur Verhinderung von Hassinhalten oder zum Schutz der Menschenwürde verstoßen.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 20.7.06
DLM aktualisiert Positionspapier zur EG-Fernsehrichtlinie
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