[fp] Im Prozess zu Schadensersatzzahlungen wegen nicht zurückgeschickter Smart Cards an Premiere hat der Pay-TV-Sender eingelenkt und sich mit den Klägern außergerichtlich geeinigt. DF sprach dazu mit Stefan Vollmer, Leiter der Unternehmenskommunikation bei Premiere.
Herr Vollmer, wieso hat sich Premiere dazu entschlossen, eine außergerichtliche Einigung anzustreben? Will Premiere damit, wie die Hamburger Verbraucherschützer vermuten, möglicherweise "ein negatives Urteil" oder "mit der stillschweigenden Zahlung eine noch größere Klagewelle" vermeiden?
Vollmer: Nein, diese Spekulationen sind falsch. Die Zahlung ist auch kein Anerkenntnis in der Sache, hier sehen wir uns nach wie vor im Recht. Wir haben uns aus rein wirtschaftlichen Gründen dazu entschlossen, die Klageforderung zu begleichen, weil die Kosten in keinem Verhältnis zum Streitwert des Verfahrens in Höhe von 6.000 Euro stehen.
Gesteht Premiere damit gleichzeitig ein, wie von den Verbraucherschützern unterstellt, die Smartcards erhalten, aber die ehemaligen Kunden absichtlich abgemahnt zu haben?
Das ist blanker Unsinn. Mit so einer Vorgehensweise würden wir uns nur die Chance verbauen, dass ehemalige Abonnenten zu einem späteren Zeitpunkt wieder Kunden von Premiere werden – was bei vielen übrigens der Fall ist.
Wie erklären Sie sich die Häufung der Beschwerden, dass ehemalige Premiere-Kunden abgemahnt wurden, obwohl Sie felsenfest behaupten, die Karte zurückgeschickt zu haben?
Wir können keine Häufung der Beschwerden feststellen, außerdem sollte man sich einmal die Relationen vor Auge halten. Mit Kündigungen, Kartenaustausch, Wechsel der Empfangsart etc. reden wir hier über die Rücksendung einer mittleren sechsstelligen Zahl von Smartcards pro Jahr. Die Zahl der Fälle, in denen es Probleme gibt, liegt im Promillebereich. Davon lässt sich das Meiste klären, die häufigste Fehlerquelle ist die Rücksendung an eine falsche Adresse. Generell empfehlen wir allen Kunden, die Karte per Einschreiben und Rückschein an Premiere zurückzuschicken.
Könnten Sie uns bitte noch einmal skizzieren, warum es notwendig ist, dass ehemalige Kunden ihre Smartcards zurückschicken müssen?
Die Smartcards sind nicht Eigentum von Premiere, sondern von unserem Verschlüsselungsdienstleister Nagravision. Die Karte wird den Abonnenten nur zum Gebrauch überlassen, nach Beendigung des Abonnements schicken wir diese an Nagravision zurück.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat bereits angekündigt, weitere Sammelklagen gegen Premiere zu führen. Dafür haben die Verbraucherschützer weitere ehemalige Premiere-Kunden aufgerufen, sich zu melden, wenn Sie trotz Absendung ihrer Premiere-Karte eine Schadensersatzzahlung leisten mussten. Sollte es zu weiteren Klagen kommen, werden Sie wieder beigeben?
Wir empfehlen jedem Kunden, der Fragen zur Rücksendung der Smartcard hat, sich direkt an unseren Service zu wenden. Wir sind hier sehr kulant, obwohl der Versand der Smartcard rein rechtlich auf eigene Gefahr des Kunden erfolgt. Sobald ein Einlieferungsbeleg vorliegt oder der Kunde uns eidesstattlich versichert, dass er die Karte an Premiere zurückgeschickt hat, entstehen dem Kunden keine Kosten.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 17.5.07
Sammelklage: Smartcards nicht Eigentum von Premiere
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Vielleicht sind wir nicht günstiger als ein Discounter oder reiner Online-Kartonschieber, aber sicherlich besser !
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Hier im Forum wird kein After-Sales-Support für Fremdkäufe geleistet !! Wenden Sie sich dazu an ihren Verkäufer ......
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Wichtiger Hinweis: Zuständigkeiten verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) und Blitzschutzfachkräfte
Informieren Sie sich dort über Folgen und Auswirkungen von Eigenleistung und lassen Sie selbst durchgeführte Installationen von entsprechender Stelle prüfen und abnehmen. Dafür sind VOR ORT spezielle und qualifizierte Blitzschutz-Fachkräfte notwendig, Ferndiagnosen für Blitzschutz/Erdung können hier NICHT durchgeführt werden ("wie kann ICH das machen ..." oder ähnlich bringt da nichts).
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100% beantwortet werden können nur Anfragen die auch alle relevanten Teile beinhalten die man benötigt für eine Antwort (genaue Beschreibungen/ Angabe von Herstellern/Typen für vorhandenes Material etc.). Bitte vermeiden Sie Aussagen wie "habe viel gelesen, aber versteht das nicht ..." ohne Nennung von dem was Sie gelesen haben und was genau unklar war an den Erklärungen die hier gelesen wurden - den nur dann kann man auch darauf eingehen was event. unklar ist/war.
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Wir erteilen hier keine Rechtsberatung, unsere Hinweise sind nach bestem Wissen und bedürfen einer entsprechenden juristischen/technischen weiteren Beratung.
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