DVB-T: MABB wehrt sich gegen EU-Entscheidung

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DVB-T: MABB wehrt sich gegen EU-Entscheidung

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[ab] Berlin - Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg MABB hat beim Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften Klage auf Nichtigkeit der Entscheidung der Kommission zur Förderung von DVB-T in Berlin-Brandenburg eingereicht.

Die MABB begründet ihre Klage damit, dass die Kommission zu Unrecht eine Begünstigung der privaten Fernsehveranstalter annehme.

Die Privaten haben sich für einen fünfjährigen Sendebetrieb verpflichtet, statt sich für die kostengünstigere Option eines Ausstiegs aus der terrestrischen Versorgung zu entscheiden. Ohne eine solche Verpflichtung hätte es keine Grundlage für den Verbraucher gegeben, die Investitionen für Set-Top-Boxen auf sich zu nehmen, die damals noch über 200 Euro lagen, argumentiert die MABB weiter. Die Kommission ist laut MABB auch im Irrtum, wenn sie die Medienanstalt darauf verweist, der Umstieg hätte mit dem Auslaufen von Lizenzen erreicht werden können. Nach Ablauf der Lizenzen wären die privaten Veranstalter keineswegs verpflichtet gewesen, digital auszustrahlen. Nur ein abgestimmter Umstieg öffentlich-rechtlicher und privater Veranstalter hat zum Erfolg in Berlin-Brandenburg geführt.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg fordert eine Prüfung, ob die Kommission das Recht hat, ihre nachträgliche Beurteilung an die Stelle eines Konzeptes zu setzen, das von der zuständigen Stelle in Deutschland auf deutschen Rechtsgrundlagen entwickelt worden ist, und das zum Erfolg des weltweit ersten Umstiegs geführt hat. Die Definition der Aufgaben der Rundfunkversorgung muss Aufgabe der Mitgliedsstaaten bleiben, und darf nicht zentral von Brüssel vorgegeben werden.

Die EU hatte im November vergangenen Jahres entschieden, dass die Subventionen über rund 4 Millionen Euro für das digitale terrestrische Fernsehens für kommerzielle Rundfunkanbieter in Berlin-Brandenburg gegen Vorschriften verstoßen hätten. Bereits ausgezahlte Beihilfen - das sind ca. die Hälfte - müssten zurückgezahlt werden. Mit dieser Entscheidung wollte die Europäische Kommission Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Empfangswegen Kabel, Terrestrik und Satellit vermeiden.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 30.1.06


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